Rechtsprechung
| KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 S 1 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 5 FamFG, § 273 S 1 FamFG
Betreuungsverfahren: Abgabe des Verfahrens an ein anderes Betreuungsgericht trotz Beschwerde gegen die Bestellung des Betreuers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerde gegen Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2014, 597
- FGPrax 2014, 137
- FamRZ 2014, 1394
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11
Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel
Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
Das Verfahren ist auch zur Abgabe reif (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 AR 13/11 - Rpfleger 2012, 255 ). - OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07
Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden …
Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
Das Interesse des Betroffenen daran, dass sich ein ortsnahes Gericht mit der Entscheidung über die künftige Betreuung befasst, geht dem Interesse des übernehmenden Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die ein anderes Gericht mit weniger Aufwand erledigen könnte (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 67). - BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96
Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren …
Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
Wird das Betreuungsverfahren gemäß § 273 S. 1, 4 S. 1 FamFG an ein anderes Betreuungsgericht abgegeben, entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen des abgebenden Gerichts unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einlegung das mit der Abgabe zuständig gewordene Gericht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. März 1996 - 3Z BR 45/96 -, juris).
- LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18
Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für …
Rn. 7 2. Aufgrund der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Schweinfurt, die anstelle des Amtsgerichts Suhl sogar noch von der Beschwerdekammer des Landgerichts Meiningen hätte bewirkt werden können (…vgl. Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076 -1077), tritt auch ein Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz ein, so dass das dem nunmehr zuständigen Amtsgericht Schweinfurt übergeordnete Beschwerdegericht für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 -, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 4, Rn. 39;… Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26;… Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 4, Rn. 22).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
FamFG §§ 10, 15 Abs. 2, 63 Abs. 1, 68 Abs. 2 Satz 2; ZPO §§ 81, 172
Familienrecht - rechtsportal.de
Beginn der Beschwerdefrist eines Antrags im Adoptionsverfahren durch einen nicht zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Notar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beginn der Beschwerdefrist eines Antrags im Adoptionsverfahren durch einen nicht zum Verfahrensbevollmächtigten bestellten Notar
Verfahrensgang
- AG Bremen, 20.12.2013 - 61 F 2825/13
- OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1394
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06
Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter
Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
Die Bestellung zum Prozessbevollmächtigten geschieht dadurch, dass dem Gericht die Bevollmächtigung zur Kenntnis gebracht wird (vgl. BGH NJW-RR 2007, 356). - BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO
Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
In jedem Falle aber ist Voraussetzung einer Bestellung, die zur Entgegennahme einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung berechtigt, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 444); wobei die Bestellung - bereits im Interesse der Rechtssicherheit - hinreichend eindeutig erkennbar sein muss (vgl. zur Eindeutigkeit BGH NJW 1992, 699). - BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
- BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92
Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
Dies kann ausdrücklich oder schlüssig geschehen, etwa durch Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 699). - KG, 07.02.2012 - 25 W 4/12
Ablehnung der Eintragung der Sitzverlegung einer KG ins Handelsregister: …
Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
Unklar bleibt bereits, ob der Antrag auf Übersendung der Entscheidung sich überhaupt auf den Fall einer ablehnenden Entscheidung erstreckt (so wohl KG ZIP 2012, 980) oder aber - wie es der Wortlaut nahelegt - lediglich die stattgebende Entscheidung erfassen soll. - BGH, 25.06.1963 - VI ZR 309/62
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Bremen, 29.04.2014 - 5 UF 16/14
Allein der Antrag, dem gestellten Antrag auf Annahme als Kind zu entsprechen und den Adoptionsbeschluss zu seinen Händen zu übersenden, lässt keine verbindlichen Rückschlüsse auf die Bestellung des Notars als Bevollmächtigten für das anschließende Verfahren zu, sondern spricht eher für eine Stellung als Bote (…zum Unterschied zwischen den vom Notar als Vertreter oder als Bote gestellten Anträgen vgl. Würzburger Notarhandbuch, 2. Aufl., Rdn. 431; BGH DNotZ 1964, 434; BayObLG DNotZ 1976, 103 f).
- KG, 19.09.2023 - 22 W 31/23
Beginn der Beschwerdefrist bei Erklärungseinreichung durch Notar
Die Vertretungsmacht erstreckt sich dabei auf alle Verfahrenshandlungen, die zur Registereintragung erforderlich sind, und umfasst auch die Entgegennahme von Zustellungen, insbesondere von Ablehnungsbeschlüssen (vgl. KG…, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 25 W 4/12 -, Rn. 7 , juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. April 2014 - 5 UF 16/14 -, Rn. 7, juris;… Eickelberg in: Sternal, 21. Auflage, 2023, § 378 FamFG, Rn. 14-17;… Otto in: BeckOK FamFG, 47. Ed. 1.8.2023, § 378 FamFG, Rn. 17-19).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 20.12.2013 - 4 UF 190/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
FamFG § 4
Familienrecht - rechtsportal.de
FamFG § 4
Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgabe eines Sorgerechtsverfahrens in der Beschwerdeinstanz
Verfahrensgang
- OLG München - 12 UF 1503/13
- OLG Bremen, 20.12.2013 - 4 UF 190/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1394
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.02.2014 - 2 UF 148/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1394
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13
Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der …
Rn. 23 (a) Nach überwiegender Auffassung soll die Fünf-Monats-Frist nur dann beginnen, wenn die Bekanntgabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich war bzw. (vergeblich) versucht wurde, die Entscheidung dem betreffenden Beteiligten zuzustellen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 24. Februar 2014 - 2 UF 148/13 - juris; OLG Celle FamRZ 2013, 470, 471; OLG Köln FamRZ 2013, 1913, 1914;… MünchKommFamFG/Fischer 2. Aufl. § 63 Rn. 32;… Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 63 FamFG Rn. 6;… Kräft in Bahrenfuss FamFG 2. Aufl. § 63 Rn. 7;… Bork/Jacoby/Schwab/Müther FamFG 2. Aufl. § 63 Rn. 10.1;… Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 63 Rn. 11;… Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 63 Rn. 18;… so jetzt wohl auch Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 6. Aufl. § 63 FamFG Rn. 10). - BGH, 11.03.2015 - XII ZB 572/13
Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist …
Rn. 23 (a) Nach überwiegender Auffassung soll die Fünf-Monats-Frist nur dann beginnen, wenn die Bekanntgabe aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich war bzw. (vergeblich) versucht wurde, die Entscheidung dem betreffenden Beteiligten zuzustellen (OLG Zweibrücken Beschluss vom 24. Februar 2014 - 2 UF 148/13 - juris; OLG Celle FamRZ 2013, 470, 471; OLG Köln FamRZ 2013, 1913, 1914;… MünchKommFamFG/Fischer 2. Aufl. § 63 Rn. 32;… Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 63 FamFG Rn. 6;… Kräft in Bahrenfuss FamFG 2. Aufl. § 63 Rn. 7;… Bork/Jacoby/Schwab/Müther FamFG 2. Aufl. § 63 Rn. 10.1;… Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 63 Rn. 11;… Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 63 Rn. 18;… so jetzt wohl auch Johannsen/ Henrich/Althammer Familienrecht 6. Aufl. § 63 FamFG Rn. 10).
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