Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 10 VersAusglG, § 20 VersAusglG
Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und gepfändeten Anrechten aus einer betrieblichen Altersversorgung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 10; VersAusglG § 20
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gepfändeter Ansprüche auf Auszahlung einer Direktversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich kann bei Pfändung eines Auszahlungsanspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich kann bei Pfändung eines Auszahlungsanspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gepfändeter Ansprüche auf Auszahlung einer Direktversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- AG Ulm, 06.09.2012 - 3 F 918/11
- AG Ulm, 06.09.2013 - 3 F 918/11
- OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 391
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 UF 250/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines vom Finanzamt …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Rn. 4 Der Senat hat im Beschwerdeverfahren die B. Bank beteiligt; sie hat sich mit Schriftsatz vom 23.07.2013, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Bl. 163/164), unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 06.06.2013 (II-2 UF 250/12) der Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin angeschlossen.Der Senat folgt dieser Auffassung auch für den Fall der Pfändung der in den Versorgungsausgleich fallenden Anrechte durch einen Drittgläubiger vor Entscheidung über den Versorgungsausgleich und schließt sich damit der Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 10.02.2012, FamRZ 2012, 1218) und des OLG Hamm (Beschluss vom 06.06.2013 - II-2 UF 250/12) an.
- BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Zwar ist nach § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG eine vorzeitige Kündigung der Versicherungen zur Realisierung des Rückkaufwerts unzulässig; der Bundesgerichtshof hat jedoch durch Beschluss vom 11.11.2010 (VII ZB 87/09) entschieden, dass der Anspruch des (ehemaligen) Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles als zukünftige Forderung pfändbar ist. - BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Rn. 7 Da sich die Beschwerde der S. Versicherung nur gegen die Einbeziehung der bei ihr zugunsten des Antragstellers bestehenden Anrechte richtet, ist die Entscheidung des Familiengerichts dem Beschwerdegericht auch nur hinsichtlich dieser Anrechte zur Überprüfung angefallen (BGH FamRZ 2011, 547); Im Übrigen ist der Beschluss des Familiengerichts vom 06.09.2012 rechtskräftig.
- BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Rn. 11 Da die gepfändete Forderung dem Pfändungsgläubiger (lediglich) zur Einziehung überwiesen wurde, bleibt sie unverändert Vermögensbestandteil des ausgleichspflichtigen Antragstellers und unterliegt als solcher, wie der Bundesgerichtshof unter Geltung der §§ 1587 ff. BGB a.F. (für den Fall der Besicherung eines Immobiliendarlehens; FamRZ 2011, 963) bereits entschieden hat, trotz Bestehens der Pfändung dem Versorgungsausgleich. - BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Dabei kommt es nicht darauf an, ob mit dem Eingriff in ihre Rechtstellung eine finanzielle Mehrbelastung verbunden ist (Beschluss des BGH vom 31.10.2012 - XII ZB 588/11 -). - OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Die Antragsgegnerin tritt der Beschwerde entgegen; sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 15.11.2011 (7 UF 1463/11) und des OLG Saarbrücken vom 26.01.2012 (9 UF 161/11) der Auffassung, dass die Anrechte trotz der erfolgten Pfändung zu teilen sind. - OLG Stuttgart, 21.09.2012 - 15 UF 172/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Rn. 12 Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten hat der Senat bereits mit Beschluss vom 16.07.2012 (11 UF 19/12) und ebenso der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 21.09.2012 (15 UF 172/12) im Falle der Abtretung von Anrechten aus einer privaten Rentenversicherung zur Sicherung eines Immobiliendarlehens entschieden, dass das Anrecht in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG nicht dem Ausgleich bei der Scheidung unterliegt, weil derzeit noch nicht mit Sicherheit absehbar ist, ob und in welchem Umfang die Sicherheit realisiert wird und sich deshalb auch nicht feststellen lässt, ob das Versorgungsanrecht endgültig und ggf. in welcher Höhe beim ausgleichspflichtigen Ehegatten verbleibt. - OLG Saarbrücken, 26.01.2012 - 9 UF 161/11
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Absicherung eines Darlehens …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Die Antragsgegnerin tritt der Beschwerde entgegen; sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg vom 15.11.2011 (7 UF 1463/11) und des OLG Saarbrücken vom 26.01.2012 (9 UF 161/11) der Auffassung, dass die Anrechte trotz der erfolgten Pfändung zu teilen sind. - OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11
Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12
Dem gegenüber hat der Senat darauf abgestellt, dass die Begründung eines durch Sicherungsrechte belasteten Anrechts dem Versorgungsausgleich als gesetzliches Ausgleichssystem fremd ist (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2012 - 10 UF 322/11).
- BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im …
Rn. 22 Teilweise wird hierzu die Auffassung vertreten, dass ein mit einem Pfändungspfandrecht belastetes Anrecht des Ausgleichspflichtigen in direkter oder entsprechender Anwendung von § 19 VersAusglG als nicht ausgleichsreifes Anrecht zu behandeln und der Ausgleichsberechtigte auf den Wertausgleich nach der Scheidung gemäß §§ 20 ff. VersAusglG zu verweisen sei (vgl. KG FamRZ 2012, 1218, 1219; OLG Hamm FamRZ 2013, 1909 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 391, 393;… Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Kap. 1 Rn. 143;… jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Juli 2020] § 19 VersAusglG Rn. 26;… vgl. auch BeckOGK/Schlünder VersAusglG [Stand: 1. November 2020] § 46 VersAusglG Rn. 30 für Anrechte aus Privatversicherungen). - OLG Nürnberg, 18.07.2017 - 7 UF 133/17
Anrecht aus einer privaten Altersrentenversicherung bei Durchführung des …
Dies ist bei einem gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrecht jedoch nicht der Fall, solange die Verwertung nicht tatsächlich erfolgt ist (vgl. OLG Stuttgart, 11 UF 273/12, FamRZ 2014, 391 (392)).Rn. 30 Das Oberlandesgericht Stuttgart geht in seiner Entscheidung vom 30. September 2013 (11 UF 273/12) davon aus, dass ein interner Wertausgleich anlässlich der Ehescheidung nicht durchführbar ist und das gepfändete Anrecht gegebenenfalls im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen ist.
Rn. 40 Folgt man der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von sicherungsabgetretenen Forderungen, so sind jedoch die Argumentation und die Schlussfolgerungen des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 30. September 2013 (11 UF 273/12) von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr gedeckt, soweit sich das OLG Stuttgart dabei auf eine weitgehende Gleichbehandlung von zur Sicherheit abgetretenen und gepfändeten Anrechten beruft.
- OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 3 UF 163/19
Versorgungsausgleich: Ausgleich gepfändeter Anrechte
Teilweise wird - wie von der Beschwerdeführerin - vertreten, dass ein mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss belastetes Anrecht in direkter oder entsprechender Anwendung des § 19 VersAusglG als nicht ausgleichsreifes Anrecht zu behandeln und der Ausgleichsberechtigte auf Ausgleichsansprüche nach der Scheidung gem. §§ 20 ff VersAusglG zu verweisen sei (KG FamRZ 2012, 1218, 1219; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2013, 2 UF 250/12; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 391 - mit Anm. Borth S. 393 der für eine Aussetzung des VA-Verfahrens plädiert).
- OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 6 UF 117/21
Beteiligung des Insolvenzverwalters am Versorgungsausgleichsverfahren
Gestützt wurde diese Ansicht auf die teilweise obergerichtliche Rechtsprechung, nach der in Fällen, in denen der künftige Auszahlungsanspruch aus einer betrieblichen Altersversorgung im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet wurde, die interne Teilung bei der Scheidung ausscheidet (so z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.10.2013 - 11 UF 273/12 -, juris). - OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 10 UF 51/20
Versorgungsausgleich - Versorgungsanwartschaften im Insolvenzbeschlag
Dies ist bei einem gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrecht jedoch nicht der Fall, solange die Verwertung nicht tatsächlich erfolgt ist (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2018, 336 Tz. 28; OLG Stuttgart, 11 UF 273/12, FamRZ 2014, 391 (392), OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.07.2017, 3 UF 56/17 Tz. 8). - OLG Frankfurt, 26.07.2017 - 3 UF 56/17
Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife von gepfändeten Anrechten aus privater …
Der Senat ist der Auffassung, dass sich die Entscheidung des BGH auch auf den Fall der Pfändung eines Anrechts aus der öffentlich rechtlichen Zusatzversicherung übertragen lässt (so auch Ruland, FamFR 2013, 562;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl., 2017, B. Anwendungsbereich und Gegenstand des Versorgungsausgleichs, Rnr. 96 d; Senatsbeschluss vom 7.9.2015 - 3 UF 95/12 - nicht veröffentlicht; anderer Ansicht OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.2.2014, 1 UF 69/14 - nicht veröffentlicht).
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