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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2015 - XII ZB 340/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29728
BGH, 16.09.2015 - XII ZB 340/14 (https://dejure.org/2015,29728)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - XII ZB 340/14 (https://dejure.org/2015,29728)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14 (https://dejure.org/2015,29728)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3; WEG § 43

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Familiengericht und Wohnungseigentumsgericht: Streit geschiedener Ehegatten um Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit einem Miteigentumsanteil am Wohnungseigentum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 43 WoEigG
    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Familiengericht und Wohnungseigentumsgericht: Streit geschiedener Ehegatten um Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit einem Miteigentumsanteil am Wohnungseigentum

  • IWW

    § 426 BGB, § 17 a Abs. 4, Abs. 6 GVG, § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, § 43 WEG, § 43 Nr. 1 WEG, § 266 FamFG, § 266 Abs. 1 FamFG, § 266 Abs. 1 Halbsatz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts in einer sonstigen Familiensache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3; WEG § 43
    Zuständigkeit des WEG-Gerichts in einer Familiensache

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Nr. 1; FamFG § 266 Abs. 1 Nr. 3
    Begründung der Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts in einer sonstigen Familiensache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonstige Familiensache oder WEG-Sache?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts in sonstigen Familiensachen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 503
  • MDR 2015, 1382
  • NZM 2015, 863
  • ZMR 2016, 82
  • FamRZ 2015, 2153
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - XII ZB 340/14
    Rn. 7 1. Sie ist gemäß § 17 a Abs. 4 und Abs. 6 GVG iVm § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 7 mwN) und auch im Übrigen zulässig.

    Dass die Ansprüche ihren Grund unmittelbar in der Ehe haben oder aus diesem Rechtsverhältnis herrühren, ist für eine Zuständigkeit nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 29 mwN).

    Zwar kommt es für die Prüfung, ob der zur Entscheidung anstehende Verfahrensgegenstand eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG darstellt, nicht allein auf den Vortrag der Antragstellerseite, sondern ebenfalls auf das Verteidigungsvorbringen der Gegenseite an (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 19).

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …

    Durch den von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG geforderten Zusammenhang der Streitigkeit mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe soll insbesondere die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sogenanntes Nebengüterrecht) den Familiengerichten zugewiesen werden (…BT-Drucks. 16/6308, S. 169, 263; BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14, NJW 2016, 503 Rn. 17).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen …

    Im Interesse aller Beteiligten soll es dem Familiengericht möglich sein, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden (…Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 652/11 - FamRZ 2013, 281 Rn. 25 mwN und vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14 - FamRZ 2015, 2153 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 18.09.2024 - XII ZB 25/24

    Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen

    Als Ausnahmevorschrift (…vgl. BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 1. August 2024] § 266 Rn. 18;… Johannsen/Henrich/Althammer/Maier Familienrecht 7. Aufl. § 266 FamFG Rn. 18) bzw. Ausschlussklausel (…vgl.Zöller/Feskorn ZPO 35. Aufl. § 266 FamFG Rn. 21) ist § 266 Abs. 1 Halbsatz 2 FamFG als grundsätzlich abschließend anzusehen und eng auszulegen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14 - FamRZ 2015, 2153 Rn. 19).
  • OLG Dresden, 27.06.2016 - 20 W 502/16

    Verfahren bei Geltendmachung familienrechtlicher Ansprüche vor den allgemeinen …

    Durch den von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG geforderten Zusammenhang der Streitigkeit mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe soll insbesondere die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sogenanntes Nebengüterrecht) den Familiengerichten zugewiesen werden (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Celle, 12.07.2024 - 14 W 14/24

    Abgrenzung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen der allgemeinen …

    Für die funktionelle Zuständigkeit der Familiengerichte ist allein entscheidend, dass die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Ehegatten außerhalb des Güterrechts (sogenanntes Nebengüterrecht) den Schwerpunkt des Rechtsstreits bildet und nach dem gesetzgeberischen Willen insoweit den Familiengerichten zugewiesen werden soll (…BT-Drs. 16/6308, S. 263; vgl. BGH, Beschl. v. 16.09.2015 - XII ZB 340/14, juris, Rn. 17;… vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 27.06.2016 - 20 W 502/16, juris, Rn. 13;… vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20.10.2011 - 13 W 12/11, juris, Rn. 9).
  • BGH, 06.03.2024 - XII ZR 63/23

    Abgrenzung einer sonstigen Familiensache von einer allgemeinen …

    Auszuscheiden sind die Fälle, in denen der familienrechtliche Bezug völlig untergeordnet ist, so dass eine Entscheidung durch das Familiengericht sachfremd erscheint (Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 340/14 - FamRZ 2015, 2153 Rn. 18).
  • LG Berlin, 08.03.2016 - 2 O 357/15

    Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage des Erben eines Betreuten gegen den …

    Aber auch der Sinn- und Zweck der familiengerichtlichen Sonderzuständigkeit streitet vehement für diese Auffassung: Familienrechtliche Streitigkeiten sollen deswegen vor den Familiengerichten verhandelt werden, weil die Familienrichter durch ihre Erfahrung und Spezialisierung eine erhöhte Sensibilität und Fähigkeit haben, eben auch den familienrechtlichen Einschlag der Streitigkeit angemessen zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 16. September 2015, XII ZB 340/14, Rdnr. 17, zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 07.07.2022 - 14 O 79/22

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit über Kostentragung aus gemeinsamer …

    Rn. 13 So hat der BGH (Beschluss v. 16.9.2015 - XII ZB 340/14) für geschiedene Ehegatten entschieden, dass die Rückforderung von Investitionen in eine gemeinsame Immobilie eine sonstige Familiensache im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG darstelle und der Begriff weit zu verstehen sei.
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