Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Artt. 25, 26; BGB §§ 133, 2084, 2151, 2163, 2210, 2253, 2364
Auslegung eines nach englischem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Testaments bei Verwendung materiell-rechtlicher Institute nach ausländischem Recht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das englische Testament - und seine Auslegung bei deutschem Erbstatut
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbstatuts
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Testaments bei Verwendung materiell-rechtlicher Institute nach ausländischem Recht
Verfahrensgang
- AG Schleswig, 20.01.2014 - 8 VI 753/12
- OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 357
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11
Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Rn. 29 Das BayObLG stimmt in der zitierten Entscheidung der auch im Übrigen in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung ganz weitgehend vertretenen Auffassung zu, dass im Falle der Testierung nach englischem Recht durch Errichtung eines Testamentary-Trusts der "Trustee" regelmäßig nicht als Erbe anzusehen ist, sondern in aller Regel seine Einsetzung in die Anordnung einer Testamentsvollstreckung umzudeuten bzw. dies entsprechend auszulegen ist, während als testamentarische Erben nur die Letztbegünstigten "beneficiaries" in Betracht kommen, bei denen indes im Einzelfall zu klären ist, ob sie tatsächlich Erben oder aber nur Vermächtnisnehmer sein sollen (…BayObLG, a.a.O., bei juris Rn. 66, 68; KG ZEV 2012, 593 ff bei juris Rn. 16;… Mayer in MüKo BGB, a.a.O., § 2369 Rn. 35 f;… Birk in MüKo BGB, 5. Aufl. 2010, Art. 25 EBGB Rn. 336 f;… Dörner in Staudinger, a.a.O., Art. 25 EBGB, Rn. 893 f). - BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82
Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Wegen seines begrenzten Kanons der Sachenrechte kann das deutsche Recht eine solche Aufspaltung des Eigentums nicht anerkennen (vgl. BGH NJW 1984, 2762 ff bei juris Rn. 45 ff;… Mayer in MüKo BGB, 6. Aufl. 2013, § 2369 Rn. 35;… Süß in Mayer-Süß, Handbuch Pflichtteilsrecht, 2. Aufl. 2010, Rn. 271;… Süß in Süß, Erbrecht in Europa, a.a.O., S. 200 m.w.N.). - BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Rn. 26 Ist das Testament vom 22. April 2005 im Übrigen nach englischem Ortsrecht formgültig und dies gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 EGBGB auch maßgeblich (vgl. zu einem entsprechenden Fall eines testamentary-trust nach kanadischem Recht BayObLG ZEV 2003, 503 ff bei juris Rn. 43, 52), so ist für die Auslegung des Testaments nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB aber deutsches Recht als Erbstatut anzuwenden. - OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, SG Prax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG…, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff). - KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14
Über sie kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 14.1.2010, 3 Wx 92/09, SG Prax 2010, 106 ff = FamRZ 2010, 1178 ff; zustimmend KG, Beschluss vom 29.6.2010, 1 W 161/10, bei juris Rn. 10 ff).
- OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB
Diese Anordnung ist auf der Grundlage des gem. Art. 25 EG- BGB anzuwendenden deutschen Sachrechts als Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsfähig (OLG Schleswig FamRZ 2015, 357 Rn. -Juris - 28 unter Hinweis auf BayObLG ZEV 2003, 503 ff.). - OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14
Adressat der Erbausschlagung durch eine in Großbritannien lebende Erbin
In Großbritannien könne die Annahme der Erbschaft aber formlos gegenüber dem Personal Representative erklärt werden, also gegenüber dem Verwalter, dem der Nachlass zunächst anfalle (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 9. Juli 2014 - 3 Wx 15/14 -, [...]). - OLG Düsseldorf, 26.05.2025 - 3 W 86/25
Nachlassspaltung bei Anwendbarkeit englischen Erbrechts; administrator als …
Das folgt aus der Funktion des Erbscheins als Legitimationsurkunde und trägt dem Umstand Rechnung, dass es für die Frage, wer sich im Rechtsverkehr durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren muss, allein auf die Nachlassinhaberschaft und nicht darauf ankommt, wer durch den Erbfall begünstigt ist (…J.P. Schmidt, a.a.O. Art. 23 EuErbVO Rn. 75;… Odersky in Süß, Erbrecht in Europa, 4. Aufl. 2021, Länderbericht Großbritannien: England und Wales, Rn. 28 f.; a.A.: OLG Schleswig, Beschluss vom 9.7.2014, BeckRS 2014, 17906 ).
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