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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34394
OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 3 Wx 104/13 (https://dejure.org/2014,34394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GNotKG §§ 40, 61
    Wert des Nachlasses im Erbfallzeitpunkt zur Bestimmung des Geschäftswerts für Beschwerde im Erbscheinsverfahren ausschlaggebend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 40; GNotKG § 61
    Geschäftswert der Beschwerde im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde im Erbscheinverfahren - und ihr Gegenstandswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wie wird der Geschäftswert beim Erbscheinverfahren berechnet?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftswert für die Beschwerde im Erbscheinverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschäftswert der Beschwerde im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 767
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.04.2014 - 2 Wx 92/14

    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13
    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten, Pflichtteile und auch Vermächtnisse nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden - also vom Erblasser noch zu Lebzeiten begründete Verbindlichkeiten - handelt (OLG Köln FGPrax 2014, 180; Zimmermann, FamRZ 2013, 1264, 1268).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Somit können die sogenannten Erbfallschulden - also unter anderem auch Bestattungskosten (vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 2 Wx 92/14, jeweils zitiert nach juris) und Vermächtnisse - nicht mehr in Abzug gebracht werden.
  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments

    Richten sich diese gegen die Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts insgesamt, ist der Wert für das erstinstanzliche Verfahren auch für das Beschwerdeverfahren heranzuziehen (vgl. für das Erbscheinsverfahren: Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Die Geschäftswertsetzung für das nach dem 01.08.2013 eingeleitete Verfahren der Beschwerde beruht auf den §§ 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, Abs. 2, 40 Abs. 1 GNotKG (vgl. Schleswig7Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13, zitiert nach juris; Senat Beschluss vom 03.03.2015, Az. 20 W 380/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 11 Wx 103/15

    Nachlasssache: Geschäftswert der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    Der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers, sondern nach dem Wert des Erbscheins, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet (Festhaltung an Senat, 27. Mai 2015, 11 Wx 123/14 , ErbR 2015, 499 ; Anschluss an OLG Schleswig, 16. Oktober 2014, 3 Wx 104/13, FGPrax 2015, 93, Abweichung von OLG Hamm, 5. August 2015, 15 W 341/14, FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5;… OLG Düsseldorf, 22. Januar 2016, I-3 Wx 20/15, MDR 2016, 415, juris-Rn. 24 und OLG Dresden…, Beschluss vom 19. Januar 2016, 17 W 1275/15, Erbrecht effektiv 2016, 45, juris-Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 3 Wx 30/15

    Geschäftswert eines Verfahrens zur Erteilung eines Erbscheins

    Rn. 12 Nach heutiger Gesetzeslage, §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1 GNotKG, kann auch nicht - mehr - darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel ein Antragsteller oder Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte (SchlHolstOLG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 in Sachen 3 Wx 104/13).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    Eine Beschränkung auf den Wert des umstrittenen Erbteils lässt § 40 GNotKG - vom hier nicht einschlägigen Sonderfall des § 40 Abs. 2 GNotKG abgesehen - in Abkehr von den Vorschriften der KostO nicht mehr zu (Senat, Beschl. v. 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …

    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten hier nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden handelt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris; OLG Köln FGPrax 2014, 180).

    Anders als in Fallgestaltungen nach der früher geltenden KostO kann nach der neuen Gesetzeslage gemäß den §§ 61, 40 GNotKG im Beschwerdeverfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins auch nicht mehr ohne weiteres darauf abgestellt werden, welches wirtschaftliche Ziel bzw. Interesse der jeweilige Beschwerdeführer für sich im Ergebnis erreichen möchte, hier etwa lediglich auf den auf die Antragsgegnerin entfallenden Erbanteil (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris;… vgl. dazu auch Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl., § 61 Rz. 5;… Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 61 Rz. 1).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …

    Wertmindernd sind daher nur Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die bereits gegenüber dem Erblasser bestanden, nicht dagegen etwa Vermächtnisse, Beerdigungskosten und Pflichtteile (Anschluss an OLG Köln, 4. April 2014, 2 Wx 92/14, ZEV 2014, 608; OLG Schleswig, 16. Oktober 2014, 3 Wx 104/13, FGPrax 2015, 93) (Rn.32).
  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

    Da der Erbscheinsantrag des Antragstellers - den er mit der Beschwerde weiterverfolgt hat - den gesamten Nachlass erfasste, kam eine Halbierung des Nachlasswertes auch im Hinblick auf das hälftige Antragstellerinteresse nicht in Betracht (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2015, 767 - 769, zitiert nach juris, dort LS. und Rdz. 2;… OLG Düsseldorf ErbR 2015, 383 - 384, zitiert nach juris, dort LS. 1 und Rdz. 6).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als …

    In einem Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit welchem dieses die Voraussetzungen zur Erteilung eines Erbscheins festgestellt oder den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen hat, ist auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 = ZEV 2017, 649 = FamRZ 2018, 703; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.03.2015 - 20 W 380/13 = BeckRS 2016, 8635; OLG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 = NJW-RR 2015, 767 = FamRZ 2015, 786; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2015 - 11 Wx 123/14 = BWNotZ 2015, 115; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15 = FGPrax 2016, 182; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - 2 Wx 160/16 = FGPrax 2017, 40 = FamRZ 2017, 1418).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2015 - 14 Wx 54/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens; …

  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 06.01.2015 - 19 T 439/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10227
LG Frankfurt/Oder, 06.01.2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.01.2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 19 T 439/14 (https://dejure.org/2015,10227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 14.11.2018 - 8 W 271/17

    Geschäftswertfestsetzung in einem Betreuungsverfahren

    Eine Sichtweise, nach der in Betreuungsverfahren die genügenden Anhaltspunkte im Grunde genommen immer fehlen (so etwa LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 06.01.2015, 19 T 439/14) nähme hingegen - entgegen der gesetzlichen Konzeption - die Umstände des Einzelfalls gerade nicht in den Blick und würde damit das oben dargestellte Regel-Ausnahme-Verhältnis - jedenfalls für Betreuungsverfahren - umkehren, bzw. § 36 Abs. 2 GNotKG für Betreuungssachen sogar gänzlich leerlaufen lassen, obwohl die Vorschrift wie oben ausgeführt anwendbar ist.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2018 - 8 W 271/17

    Geschäftswertfestsetzung in Verfahren über Anordnung einer Betreuung

    Rn. 17 Eine Sichtweise, nach der in Betreuungsverfahren die genügenden Anhaltspunkte im Grunde genommen immer fehlen (so etwa LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 06.01.2015, 19 T 439/14) nähme hingegen - entgegen der gesetzlichen Konzeption - die Umstände des Einzelfalls gerade nicht in den Blick und würde damit das oben dargestellte Regel-Ausnahme-Verhältnis - jedenfalls für Betreuungsverfahren - umkehren, bzw. § 36 Abs. 2 GNotKG für Betreuungssachen sogar gänzlich leerlaufen lassen, obwohl die Vorschrift wie oben ausgeführt anwendbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39834
OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2014 - 5 W 38/14 (https://dejure.org/2014,39834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GNotKG § 61 Abs. 1; GNotKG § 64 Abs. 1
    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Auswahl des Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Auswahl des Nachlasspflegers

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 7 VI 511/14
  • AG Bremerhaven - 7 VI 511/14
  • OLG Bremen, 05.12.2014 - 5 W 38/14

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 104
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch …

    Dies entspricht der weit überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (…OLG Celle, a. a. O.;… OLG Nürnberg, a. a. O.; Senat…, Beschluss vom 17. November 2011 - 17 W 215/11 - Meyer, GKG-FamGKG, 15. Auflage, § 37 Rn. 2;… Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG, FamGKG, Stand: 3/2017, § 37 Rn. 2;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/JVEG, 3. Auflage, Nr. 1211 KV-GKG, Rn. 18;… N. Schneider, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage, § 37 GKG, Rn. 25;… Volpert, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Nr. 1211 KV-GKG Rn. 107;… Fölsch, in: N. Schneider/Volpert/Fölsch, Nr. 1222 KV-GKG Rn. 63; a. A. OVG Koblenz NVwZ-RR 2011, 711; LAG Hessen JurBüro 2015, 155;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage, § 37 GKG Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 W 242/18

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anregung, …

    Dieser orientiert sich in der Regel am Wert des gesamten Nachlasses (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen JurBüro 2015, 155, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2026 - 5 W 39/26
    Rn. 13 Die Festsetzung des Geschäftswertes des Beschwerdeverfahrens beruht auf den §§ 61 Abs. 1, 64 Abs. 1 GNotKG; maßgeblich ist in der Regel - so auch hier - der Wert des Nachlasses (vgl. OLG Frankfurt, ZEV 2019, 347; OLG Bremen, JurBüro 2015, 155), den der Senat unter Berücksichtigung der Angaben in den Erbscheinsanträgen des Beteiligten zu 1) (170.000,- Euro, Bl. 7 GA-I) und des Beteiligten zu 3) (120.000,- Euro, Bl. 3 GA-I ES) auf 150.000,- Euro geschätzt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33498
OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 13 UF 175/14 (https://dejure.org/2014,33498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung von Zeugen, Sachverständigen und sachverständigen Zeugen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1296
  • FamRZ 2015, 786
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2011 - 5 OB 411/11

    Vergütung eines als sachverständiger Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2014 - 13 UF 175/14
    Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar (BVerwG, NJW 2012, 1307; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auf. § 19 JVEG Rn 4 mit weiteren Nachweisen).
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