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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.06.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6745
OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 2015 - 34 Wx 482/14 (https://dejure.org/2015,6745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 141, 177, 925 Abs. 1; GBO §§ 18 Abs. 1, 20, 29
    Keine wirksame Auflassung bei Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Rückauflassung durch den Betreuer

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Auflassung per Zwischenverfügung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Verpflichtung zur Vorlage einer wirksamen Auflassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1044
  • FamRZ 2016, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Der Umstand, dass der zu bestätigende Vertrag in seinen Einzelheiten selbst nicht neu erklärt zu werden braucht (BGH NJW 1999, 3704/3705;… MüKo/Busche § 141 Rn. 12), schränkt die verfahrensrechtlichen Anforderungen an den urkundlichen Nachweis, dass "bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile" die Einigung erklärt wurde (§ 925 Abs. 1 BGB), nicht ein.
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden …

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Sie ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (zuletzt BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002;… Demharter § 18 Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; …

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Sie ist daher nicht zulässig, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (zuletzt BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002;… Demharter § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 26.11.2008 - 34 Wx 88/08

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis einer formgerechten Auflassung

    Auszug aus OLG München, 02.04.2015 - 34 Wx 482/14
    Dann aber belegt die notarielle Niederschrift vom 6.6.2014 schon nicht in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) die Voraussetzungen einer Auflassung (§ 925 BGB), zu denen die gleichzeitige Anwesenheit beider Teile gehört, mag auch die Auflassung durch einen Vertreter für beide Teile erklärt werden können (vgl. Senat vom 26.11.2008, 34 Wx 88/08 = FGPrax 2009, 62;… Demharter § 20 Rn. 20 und 27).
  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter …

    Rn. 23 a) Wegen eines Eintragungshindernisses darf eine Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 GBO) nur ergehen, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; denn andernfalls würde dem Antrag infolge der rangwahrenden Wirkung der Zwischenverfügung (…Wilke in Bauer/von Oefele § 18 Rn. 21a) ein Rang zugewiesen, der ihm nicht zukommt (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138;… Demharter § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Rn. 14 Wegen eines Eintragungshindernisses darf eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO nur ergehen, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; andernfalls würde dem Antrag infolge der rangwahrenden Wirkung der Zwischenverfügung (…Wilke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a) ein Rang zugewiesen, der ihm nicht zukommt (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15;… Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 8).
  • OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15

    Übergang von Nachlassvermögen auf Ehegatten als Miterben im Fall der …

    Kann der Mangel nur mit Wirkung ex tunc geheilt werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum (BGH Rpfleger 2014, 580; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, NJW-RR 2015, 1044; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138;… Wilde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 21a;… Demharter GBO 29. Aufl. § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

    Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138;… Demharter GBO 31. Aufl. § 18 Rn. 8;… Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16

    Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer …

    Rn. 15 Eine Zwischenverfügung darf nur wegen eines grundsätzlich heilbaren Eintragungshindernisses nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ergehen, wenn der Mangel mit rückwirkender Kraft behoben werden kann (BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138;… Demharter § 18 Rn. 8;… Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17).
  • OLG München, 24.11.2017 - 34 Wx 315/17

    Keine Grundbuchberichtigung - keine Ersetzung der Zustimmung

    Rn. 12 1. Der Senat geht davon aus, dass das Grundbuchamt die - dem Inhalt nach unzulässige - Zwischenverfügung vom 27.6.2017 (vgl. BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; Senat vom 2.4.2015, 34 Wx 482/14, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1137/1138;… Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 8;… Hügel/Zeiser GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 17) selbst schon konkludent dadurch aufgehoben hat, dass eine neue Zwischenverfügung erlassen wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14710
OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15 (https://dejure.org/2015,14710)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.2015 - 2 W 137/15 (https://dejure.org/2015,14710)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 2 W 137/15 (https://dejure.org/2015,14710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1535
  • MDR 2015, 956
  • FamRZ 2016, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 03.11.2011 - 14 W 1974/11

    Kostenfestsetzung: Notwendigkeit von Anwaltskosten im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15
    Es gilt der Grundsatz möglichst sparsamer Verfahrensführung (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 735;… Schindler in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 80 FamFG Rdnr. 9).

    Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für den Beteiligten erkennbar unnötig, sind die hierdurch verursachten Kosten als nicht notwendig zu erachten (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 735; OLG Brandenburg AGS 2015, 249).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15
    Jeder Beteiligte ist generell verpflichtet, die Kosten seiner Verfahrensführung, die er im Falle seines Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257; BGH NJW 2008, 1087; BGH GRUR 2013, 1259).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15
    Jeder Beteiligte ist generell verpflichtet, die Kosten seiner Verfahrensführung, die er im Falle seines Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257; BGH NJW 2008, 1087; BGH GRUR 2013, 1259).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15
    Jeder Beteiligte ist generell verpflichtet, die Kosten seiner Verfahrensführung, die er im Falle seines Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH NJW 2007, 2257; BGH NJW 2008, 1087; BGH GRUR 2013, 1259).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 10 WF 13/14
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15
    Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für den Beteiligten erkennbar unnötig, sind die hierdurch verursachten Kosten als nicht notwendig zu erachten (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2012, 735; OLG Brandenburg AGS 2015, 249).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Es gilt der Grundsatz möglichst sparsamer Verfahrensführung (vgl. im Einzelnen OLG Nürnberg Rpfleger 2012, 258; Brandenburgisches OLG FamRZ 2015, 1226, und FamRZ 2015, 1743; OLG Celle FamRZ 2016, 82, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Nach den vorgenannten allgemeinen Grundsätzen muss für eine Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Einzelfall notwendig gewesen sein, was in jedem einzelnen Fall bei der Kostenfestsetzung zu prüfen ist, soweit nicht das Gericht - was aber vorliegend nicht der Fall ist - bereits in der Ausgangsentscheidung anwaltliche Kosten ausdrücklich als berücksichtigungsfähig bezeichnet hat (vgl. OLG Celle FamRZ 2016, 82).

  • BGH, 27.11.2024 - IV ZB 12/24

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten in einem …

    Dahinstehen kann insoweit, ob - wie das Beschwerdegericht meint - generell die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts nur bei ganz einfach gelagerten Sachverhalten oder dann, wenn die Beauftragung für den Beteiligten erkennbar unnötig ist, als nicht notwendig anzusehen sind (…vgl. Brandenburgisches OLG FamRZ 2015, 1226 [juris Rn. 8];… OLG Nürnberg ZEV 2012, 161 [juris Rn. 7];… Dutta/Jacoby/Schwab/Bartels, FamFG 4. Aufl. § 80 Rn. 28;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG 6. Aufl. § 80 Rn. 10;… Burandt/Rojahn/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. FamFG § 80 Rn. 3 und § 85 Rn. 3;… Sternal/Weber, FamFG 21. Aufl. § 80 Rn. 16;… ders. in BeckOK FamFG § 80 Rn. 16 [Stand: 1. August 2024]; Horn/Krätzschel, NJW 2016, 3350, 3351; a.A. Schneider NJW-Spezial 2021, 189; vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2015, 1535 Rn. 3 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 271/14

    Keine Überprüfung der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Aus dem fehlenden Verweis ist nur zu folgern, dass Rechtsanwaltskosten eines Beteiligten im Verfahren nach dem FamFG anders als im Zivilprozess nicht zwingend zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.06.2015, Az. 2 W 137/15, zitiert nach juris Rn. 2;… Schindler, a. a. O., Rn. 11, Feskorn, a. a. O., Rn. 4), sondern nur nach Lage des Falls - so ausdrücklich auch die von der Beteiligten zu 1) angeführte und in Kopie vorgelegte Kommentierung bei Götsche in Horndasch / Viefhues, § 80 FamFG, Rn. 13, in der aktuellen 2. Aufl. Rn. 19. Nach den vorgenannten allgemeinen Grundsätzen muss für eine Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Einzelfall notwendig gewesen sein (…vgl. Zimmermann, a. a. O.;… Rn. 28;… Götsche, a. a. O.;… Schindler, a. a. O.), was in jedem einzelnen Fall bei der Kostenfestsetzung zu prüfen ist, soweit nicht das Gericht - was vorliegend nicht der Fall ist - bereits in der Ausgangsentscheidung anwaltliche Kosten ausdrücklich als berücksichtigungsfähig bezeichnet hat (…vgl. OLG Celle, a. a. O.;… Zimmermann, a. a. O.).

    Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens werden daher häufig erstattungsfähig sein, wenn nicht die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für den Beteiligten erkennbar unnötig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.06.2015, Az. 2 W 137/15, zitiert nach juris Rn. 2 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 20 W 2/16

    Kosten in Nachlasssachen: Anfall der Gebühr gem. Nr. 3200 VV-RVG

    Es gilt der Grundsatz möglichst sparsamer Verfahrensführung (vgl. im Einzelnen OLG Nürnberg Rpfleger 2012, 258; Brandenburgisches OLG FamRZ 2015, 1226, und FamRZ 2015, 1743; OLG Celle FamRZ 2016, 82, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat…, Beschluss vom 03.03.2016, a.a.O.).

    Nach den vorgenannten allgemeinen Grundsätzen muss für eine Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Einzelfall notwendig gewesen sein, was in jedem einzelnen Fall bei der Kostenfestsetzung zu prüfen ist, soweit nicht das Gericht - was vorliegend nicht der Fall ist - bereits in der Ausgangsentscheidung anwaltliche Kosten ausdrücklich als berücksichtigungsfähig bezeichnet hat (vgl. OLG Celle FamRZ 2016, 82; Senat…, Beschluss vom 03.03.2016, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 WF 128/20

    Notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Jugendamt im …

    Das ist der Fall, wenn er das konkrete Verfahren nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen ohne Gefahr eines Rechtsnachteils nicht ohne anwaltliche Beratung führen konnte (OLG Celle NJW-RR 2015, 1535; OLG Celle FamRZ 2020, 187;… Schindler, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Auflage 2018, Rn. 22 zu § 80;… Feskorn, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Auflage 2018, Rn. 10 zu § 80;… Feskorn, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, Rn. 4 zu § 80).
  • LG Erfurt, 20.02.2025 - 8 OH 24/23
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist für einen Beteiligten zur Wahrung seiner Interessen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nämlich nur dann geboten, wenn er das konkrete Verfahren nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen ohne die Gefahr eines Rechtsnachteils nicht ohne anwaltliche Hilfe führen konnte (OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 2 W 137/15, juris).
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