Rechtsprechung
| BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 276 FamFG
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 276 FamFG
Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts - IWW
§§ 272 bis 277 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 1903 Abs. 1 BGB, § 280 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
- rabüro.de
Zum Erfordernis der Bestellung eines Verfahrenspflegers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfahrenspfleger, Erforderlichkeit, neue Tatsachenermittlungen, Aufhebungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 276
- rechtsportal.de
Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen im Verfahren bzgl. der Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts durch Eintritt des Gerichts in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen
- datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufhebung der Betreuung - und die Bestellung eines Verfahrenspflegers
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch im Aufhebungsverfahren einer Betreuung ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1281
- MDR 2018, 1458
- FGPrax 2019, 26
- FamRZ 2018, 1776
- Rpfleger 2019, 83
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt für Vermögensangelegenheiten bei …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Sieht das Gericht gleichwohl von der Bestellung eines Verfahrenspflegers ab, hat es die Gründe dafür entsprechend § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG in seiner Entscheidung darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12).Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 16 …und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25).
- BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung eines …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011, XII ZB 19/11, FamRZ 2011, 1577).Dabei wird auch im Aufhebungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers zu prüfen sein, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 10).
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 16 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25).
- BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13
Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung die Möglichkeit hat, seine Interessen gegenüber dem Betreuungsgericht sachgerecht zur Geltung zu bringen, was - wenn keiner der in § 276 Abs. 1 Satz 2 FamFG aufgeführten gesetzlichen Regelfälle vorliegt - von verschiedenen Umständen, insbesondere vom Grad der Krankheit oder Behinderung des Betroffenen sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands abhängt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - FamRZ 2014, 192 Rn. 10 mwN.). - BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15
Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Dabei wird auch im Aufhebungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers zu prüfen sein, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 10). - BGH, 17.05.2017 - XII ZB 546/16
Betreuungsverfahren: Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers; …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Fehlt diese Begründung, kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen bezüglich der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt Gebrauch gemacht hat, noch ob seine Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen ist (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 546/16 - FamRZ 2017, 1322 Rn. 7). - BGH, 28.05.2014 - XII ZB 705/13
Betreuungssache: Voraussetzungen einer Verfahrenspflegerbestellung bei …
Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18
Rn. 9 aa) Zwar begründet allein der Umstand, dass die Betreuung gegen den Willen des Betroffenen fortgeführt werden soll, weil dieser - weiterhin - nicht in der Lage ist, einen der Betreuung entgegenstehenden freien Willen (§ 1896 Abs. 1a BGB) zu bilden, für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2014 - XII ZB 705/13 - FamRZ 2014, 1446 Rn. 5).
- BGH, 23.10.2019 - XII ZB 208/19
Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
In Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18, FamRZ 2018, 1776).Dabei ist unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG auch im Aufhebungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers zu prüfen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 mwN).
Sieht das Gericht gleichwohl von der Bestellung eines Verfahrenspflegers ab, hat es die Gründe dafür entsprechend § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG in seiner Entscheidung darzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN …und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12 mwN).
Rn. 12 Fehlen dagegen - wie hier - Ausführungen hinsichtlich eines Verfahrenspflegers vollständig, kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen bezüglich der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt Gebrauch gemacht hat, noch ob seine Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN).
- BGH, 05.02.2025 - XII ZB 431/24
Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Prüfung der Aufhebung einer Betreuung …
Mithin findet auch § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung Anwendung, wonach dem Betroffenen ein geeigneter Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 7 und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 f. mwN).Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers kann daher im Aufhebungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in nennenswerte Tatsachenermittlungen eintritt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 10 und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 7 f. mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9 mwN).
Denn der Senat kann ohne diesbezügliche Ausführungen weder prüfen, ob das Beschwerdegericht die Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt in den Blick genommen hat, noch kann er beurteilen, ob es sich im Rahmen des ihm eröffneten Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gehalten hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2019 - XII ZB 208/19 - FamRZ 2020, 191 Rn. 12 und vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN).
- BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen …
Rn. 12 Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) nur dann angeordnet werden darf, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 12 mwN).
- BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19
Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren …
Auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat diese Entscheidung des Landgerichts unter anderem deshalb aufgehoben, weil das Landgericht nicht geprüft hatte, ob die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776). - BGH, 05.06.2024 - XII ZB 521/23
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren über die Verlängerung einer …
Deshalb kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob das Beschwerdegericht von seinem Ermessen bezüglich der Bestellung eines Verfahrenspflegers überhaupt Gebrauch gemacht hat, noch ob seine Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 10 mwN). - BGH, 10.06.2020 - XII ZB 355/19
Betreuungsverfahren: Allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem …
Ebenso bezieht sich etwa auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers nur auf das jeweilige Einzelverfahren und endet gemäß § 276 Abs. 5 FamFG mit Rechtskraft der Endentscheidung oder dem sonstigen Abschluss des Verfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 6).
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