Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.05.2019 - I-3 Wx 102/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2003
Kein Beschwerderecht des Notars gegen Beauftragung zur Erstellung einer Inventaraufnahme
- Wolters Kluwer
- notar-drkotz.de
Errichtung eines Inventars nach § 2003 BGB - Beschwerdebefugnis des Notars
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 59 Abs. 1
Streit über eine Erbfolge nach dem Erblasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langenfeld - 46 VI 651/18
- OLG Düsseldorf, 24.05.2019 - I-3 Wx 102/19
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 233
- FamRZ 2020, 186
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20
Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch …
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2019 - I-3 Wx 102/19) ist dies grundsätzlich nicht der Fall, da nicht nachteilig in eine materielle Rechtsstellung des Notars eingegriffen werde (…ebenso unter Berufung auf diese Entscheidung: Klinck in jurisPK-BGB 9. Aufl., § 2003, Rn. 9;… Horn in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 2003, Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 19.08.2019 - 13 WF 57/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Richterablehnung im Familienverfahren: Anwaltszwang für Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrages, Unzulässigkeit der Beschwerde nach Abschluss der Instanz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 186
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 19.04.2013 - 13 WF 24/13
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2019 - 13 WF 57/19
Die sofortige Beschwerde in einer Ablehnungssache ist oder wird nach Abschluss der Instanz regelmäßig mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der beteiligte Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat und die Entscheidung über eine Abänderung der getroffenen Entscheidung nicht mehr dem Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, obliegt, sondern dem Rechtsmittelgericht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1734; Senat FamRZ 2013, 1600 m.w.N.;… BeckOK ZPO/Vossler, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 46 Rn. 12;… Musielak/Voit/Heinrich, 16. Aufl. 2019, ZPO § 46 Rn. 10;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 46 Rn. 9;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 46 Rn. 10, jew. m.w.N.).Überdies ist oder wird die sofortige Beschwerde in einer Ablehnungssache nach Abschluss der Instanz regelmäßig mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der beteiligte Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat und die Entscheidung über eine Abänderung der getroffenen Entscheidung nicht mehr dem Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, obliegt, sondern dem Rechtsmittelgericht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1734; Senat FamRZ 2013, 1600 m.w.N.;… BeckOK ZPO/Vossler, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 46 Rn. 12;… Musielak/Voit/Heinrich, 16. Aufl. 2019, ZPO § 46 Rn. 10;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 46 Rn. 9;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 46 Rn. 10, jew. m.w.N.).
Danach lässt sich, worauf der Senat vorsorglich hinweist, auch in Ansehung der theoretischen Möglichkeit, die Richterin könnte nach einer etwaigen Zurückverweisung durch die Oberinstanz wieder zuständig werden, kein Rechtsschutzbedürfnis begründen (vgl. Günther NJW 1986, 281, 284 m.w.N.); als für ein konkretes Verfahren (noch) nicht zuständige Richterin kann sie ebenso wenig vorsorglich abgelehnt werden, wie ein Vertreter (vgl. hierzu Senat FamRZ 2013, 1600 m.w.N.).
- BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06
Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2019 - 13 WF 57/19
Die sofortige Beschwerde in einer Ablehnungssache ist oder wird nach Abschluss der Instanz regelmäßig mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der beteiligte Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat und die Entscheidung über eine Abänderung der getroffenen Entscheidung nicht mehr dem Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, obliegt, sondern dem Rechtsmittelgericht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1734; Senat FamRZ 2013, 1600 m.w.N.;… BeckOK ZPO/Vossler, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 46 Rn. 12;… Musielak/Voit/Heinrich, 16. Aufl. 2019, ZPO § 46 Rn. 10;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 46 Rn. 9;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 46 Rn. 10, jew. m.w.N.).Überdies ist oder wird die sofortige Beschwerde in einer Ablehnungssache nach Abschluss der Instanz regelmäßig mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der beteiligte Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat und die Entscheidung über eine Abänderung der getroffenen Entscheidung nicht mehr dem Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, obliegt, sondern dem Rechtsmittelgericht (vgl. BGH FamRZ 2007, 1734; Senat FamRZ 2013, 1600 m.w.N.;… BeckOK ZPO/Vossler, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 46 Rn. 12;… Musielak/Voit/Heinrich, 16. Aufl. 2019, ZPO § 46 Rn. 10;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 46 Rn. 9;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 46 Rn. 10, jew. m.w.N.).
- BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94
Zurücknahme einer durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten …
- OLG Bamberg, 02.05.2018 - 2 WF 100/18
Anwaltszwang für Beschwerdeverfahren im Ablehnungsverfahren bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2019 - 13 WF 57/19
Insbesondere ändert die Möglichkeit, ein Ablehnungsgesuch persönlich anzubringen, nichts an dem Charakter und den Verfahrensregeln desjenigen Verfahrens, innerhalb dessen es erhoben ist und auf dessen Durchführung es maßgeblich Einfluss nehmen will, hier also an dem Charakter der Ehesache und dem dafür geltenden Anwaltszwang schon für die I. Instanz (…vgl. Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 569 ZPO, Rn. 12;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 46 ZPO, Rn. 16;… BeckOK ZPO/Vossler, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 46 Rn. 9;… MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 46 Rn. 6 jew. m.w.N.; OLG Bamberg NZFam 2018, 957; OLG Dresden NJW 2013, 1749).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.07.2019 - 13 WF 147/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 186
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 21.02.2020 - 13 WF 257/19
Sofortige Beschwerde: Anforderungen an Abhilfeprüfung
Mit der Vorlage einer sofortigen Beschwerde ohne Abhilfeprüfung verfehlt das Amtsgericht den Zweck des Abhilfeverfahrens, sofortige Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg im Wege der Selbstabhilfe zu erledigen (vgl. Senat FamRZ 2020, 186 m.w.N.).Mit der Vorlage einer sofortigen Beschwerde ohne Abhilfeprüfung verfehlt das Amtsgericht den Zweck des Abhilfeverfahrens, sofortige Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg im Wege der Selbstabhilfe zu erledigen (vgl. Senat FamRZ 2020, 186 m.w.N.).
- OLG Celle, 16.10.2023 - 10 WF 171/23
Aufhebung einer Nichtabhilfeentscheidung im Rahmen der Bewilligung von …
Andernfalls wird der Zweck des Abhilfeverfahrens, Beschwerden möglichst einfach im Wege der Selbstabhilfe zu erledigen, verfehlt (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169f; OLG Köln BeckRS 2018, 27286; OLG Brandenburg FamRZ 2020 186;… MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rnn 4ff; BeckOK ZPO/Wulf, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 572 Rnn 2ff).Dies begründet einen schwerwiegenden Verfahrensfehler und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 169f; OLG Köln BeckRS 2018, 27286; OLG Brandenburg FamRZ 2020 186;… MüKoZPO/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rnn 4ff; BeckOK ZPO/Wulf, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 572 Rnn 2ff).
- OLG Hamm, 14.04.2023 - 6 WF 15/23
Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten
Rn. 14 Die bloße Übersendungsverfügung genügt nicht (siehe nur zuletzt OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2019, 13 WF 147/19, FamRZ 2020, 186 zur sofortigen Beschwerde gemäß §§ 567ff. ZPO).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.04.2019 - 13 WF 216/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 186
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