Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.04.1985 - 15 W 46/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 81
- MDR 1985, 675
- FamRZ 1985, 832
- Rpfleger 1985, 362
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1985 - 15 W 46/85
Daß dieses Grundrecht auch dem Entmündigten zusteht, und er es selbständig ausüben darf, bedarf nach Auffassung des Senats keiner besonderen Darlegung (…so auch Goerke in MünchKomm, BGB § 1901 Rdn. 18; zu dem grundrechtlichen Freiheitsschutz Entmündigter vgl. BVerfGE 10, 302, 309).Auch haben der Vormund bei der Ausübung seiner Befugnisse und das Vormundschaftsgericht im Rahmen der ihm obliegenden Maßnahmen die Grundrechte des Entmündigten zu beachten; das folgt auch hinsichtlich des Vormundes nicht erst aus einer etwaigen "Drittwirkung von Grundrechten im Privatrechtsverkehr«, sondern aus der obrigkeitlichen Bestellung des Vormundes - sei dieser nun eine Behörde oder ein Privater -, und aus dem öffentlich-rechtlichen Einschlag des Vormundschaftsrechts (BVerfGE 10, 302, 311).
Das Recht zur Erziehung, auf das sich eine generelle und unbeschränkte Befugnis zur Postkontrolle noch am ehesten stützen ließe, umfaßt es im allgemeinen gerade nicht (BVerfGE 10, 302, 328;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. S. 1079).
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1985 - 15 W 46/85
Auch sonstige, mit der Anordnung der Vormundschaft berechtigterweise verfolgte Zwecke gebieten diese Einsichtnahme nicht; sie wäre darüber hinaus mit Rücksicht auf den gesteigerten Schutz der ehelichen Privat- und Intimsphäre nur unter besonders engen, hier ersichtlich nicht vorliegenden Voraussetzungen zulässig (vgl. etwa BVerfGE 35, 35; 45, 234).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 832
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81
Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85
Auch bei der Annahme eines volljährigen Ausländers muß ein echtes, dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis nachgebildetes Familienband im Sinne einer dauernden seelisch-geistigen Bindung bestehen oder zu erwarten sein; eine freundschaftliche Beziehung reicht nicht aus (vgl. KG FamRZ 1982, 641).Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (KG FamRZ 1982, 641; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; Lüderitz in MünchKomm, BGB § 1767 Rdn.
- OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85
Nicht familienbezogene, insbesondere wirtschaftliche Zwecke oder die Verhinderung einer Ausweisung dürfen Nebenfolge, aber nicht Hauptzweck der Adoption sein; sie bilden für sich allein keine sittliche Rechtfertigung der Annahme als Kind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94; BayObLG FamRZ 1982, 644).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Nicht familienbezogene, insbesondere wirtschaftliche Gründe oder das Anliegen, eine Ausweisung zu verhindern, rechtfertigen nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte keine Adoption (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, S. 832). - OLG Karlsruhe, 22.08.1990 - 11 W 119/90
Annahme eines volljährigen polnischen Staatangehörigen, dessen Antrag auf …
Danach bestehen begründete Zweifel an einem Eltern-Kind-Verhältnis bereits dann, wenn die für und gegen eine derartige Absicht der Beteiligten sprechenden Umstände gleich schwer wiegen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 1957, 673; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94; KG FamRZ 1982, 641; OLG Köln FamRZ 1982, 642; BayObLG FamRZ 1982, 644; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 533 und OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832).Weiter durfte es berücksichtigen, daß eine freundschaftliche Beziehung zwischen den Beteiligten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832; KG FamRZ 1982, 641) und der Wunsch, wirtschaftlich zu helfen (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1982, 644, 645), nicht ausreichen.
- FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 4 K 5245/96
Erlass; Erbschaftsteuer; sachliche Unbilligkeit; Adoption; Erbe - Erlass von …
1Z 120/81 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1982, 644; Oberlandesgericht - OLG - Köln, Beschluss vom 8.2.1982 -16 Wx 122/81 - FamRZ 1982, 844; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.3.1985 - 3 W 61/85 - FamRZ 1985, 832 ; BayObLG, Beschluss vom 21.5.1985 - BReg.Nicht familienbezogene Annahmegründe (wie z.B. wirtschaftliche Gründe) dürfen nur Nebenfolge, aber nicht Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG, Beschluss vom 22.12.1981 - BReg. 1Z 120/81 - FamRZ 1982, 644; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4.3.1985 - 3 W 61/85 - FamRZ 1985, 832 ; BayObLG, Beschluss vom 21.5.1985 - BReg.
- OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96
Voraussetzungen der Erwachsenen-Adoption
Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (Senatsbeschluß 20 W 386/94 vom 25.10.1994; OLG Frankfurt FamRZ 80, 503; KG FamRZ 82, 641; OLG Zweibrücken FamRZ 83, 533; BayObLG NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832). - LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 5 T 187/08 Zwar kann auch die Bereitschaft, sich unbedingt und auf Dauer in allen Lebenslagen beizustehen, die Annahme eines Volljährigen sittlich rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 832; OLG Zweibrücken, FamRZ 1983, 533, 534), allerdings ist dies dann nicht der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die Entstehung eines Eltern-Kind- Verhältnisses zweifelhaft bleibt.
- OLG Frankfurt, 11.02.1999 - 20 W 190/98
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
1 Z 30/85">NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832).
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