Rechtsprechung
| OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 7
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs wegen Fehlverhaltens; Grobe Unbilligkeit; Beziehung zu einem anderen Partner als "anderer Grund" im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 31.08.1989 - F 140/89
- OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1243
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
In seiner jüngsten Entscheidung (FamRZ 1989, 487) hat der BGH einerseits hervorgehoben, "allein die Tatsache, daß der Unterhaltsberechtigte eine intime Beziehung auch in der Form der nichtehelichen Lebenseemeinschaft - zu einem neuen Partner eingeht und unterhält, stellt keinen "anderen Grund" im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB dar. - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
- BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84
Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung - …
Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 83, 569, 572, 996; 84, 686; 86, 443, 444) kann die Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt die Grenzen des Zumutbaren überschreiten und dadurch grob unbillig werden. - BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 96/82
Sorgerecht - Kind - Tunesische Staatsangehörigkeit - Getrenntlebende Eltern
Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 83, 569, 572, 996; 84, 686; 86, 443, 444) kann die Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt die Grenzen des Zumutbaren überschreiten und dadurch grob unbillig werden.
- OLG Zweibrücken, 28.01.1993 - 5 UF 129/91
Abänderungsklage zur Änderung eines gerichtlichen Vergleichs
All dies geht über eine bloße Freundschaft und lose Verbindung hinaus, wie sie der Entscheidung des OLG München, FamRZ 1990, 1243 zugrunde gelegen hat (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1314 ; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1265 ; 1991, 828, 829).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1612
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Vorratspfändung; Herleitung des Willens der Parteien zu einer abweichenden Regelung aus der Interessenlage
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 27.12.1989 - 5b M 1321/89
- LG Bonn, 30.01.1990 - 4 T 41/90
- OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1243
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.1963 - II ZR 219/62
Erfüllungszeitpunkt bei Überweisungen im Postscheckverkehr
Auszug aus OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90
Für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist dann der Zeitpunkt der Absendung (Einzahlung bei der Post; Überweisungsauftrag an Bank; Absendung des gedeckten Schecks) maßgebend, wie sich aus § 270 BGB ergibt (BGH NJW 1964, 499; BFH WM 198E, 631; OLG Düsseldorf WM 1985, 585), Nenn auch hinzukommen muß, daß der Betrag später beim Gläubiger eingeht. - OLG Köln, 03.03.1986 - 2 W 34/86
Auszug aus OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90
Rn. 11 schon die bloße Möglichkeit, daß die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (Senat ZIP 1986, 384).
- OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass
Daraus folgt in der Regel, daß der Schuldner rechtzeitig gezahlt hat, wenn er das Geld am letzten Tag der Frist überweist, während es auf die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers im allgemeinen nicht ankommt (vgl. OLG Köln, FamRZ 90, 1243; OLG Koblenz, NJW-RR 93, 583;… Staudinger-Emmerich, 13. Aufl., Rdz. 24 zu § 554 BGB ).
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