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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.03.1990

Rechtsprechung
   OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4233
OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89 (https://dejure.org/1990,4233)
OLG München, Entscheidung vom 02.04.1990 - 2 UF 1408/89 (https://dejure.org/1990,4233)
OLG München, Entscheidung vom 02. April 1990 - 2 UF 1408/89 (https://dejure.org/1990,4233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs wegen Fehlverhaltens; Grobe Unbilligkeit; Beziehung zu einem anderen Partner als "anderer Grund" im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
    In seiner jüngsten Entscheidung (FamRZ 1989, 487) hat der BGH einerseits hervorgehoben, "allein die Tatsache, daß der Unterhaltsberechtigte eine intime Beziehung auch in der Form der nichtehelichen Lebenseemeinschaft - zu einem neuen Partner eingeht und unterhält, stellt keinen "anderen Grund" im Sinne des § 1579 Nr. 7 BGB dar.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 83, 569, 572, 996; 84, 686; 86, 443, 444) kann die Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt die Grenzen des Zumutbaren überschreiten und dadurch grob unbillig werden.
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 49/84

    Anspruch auf Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente bei Scheidung - …

    Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 83, 569, 572, 996; 84, 686; 86, 443, 444) kann die Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt die Grenzen des Zumutbaren überschreiten und dadurch grob unbillig werden.
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 96/82

    Sorgerecht - Kind - Tunesische Staatsangehörigkeit - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus OLG München, 02.04.1990 - 2 UF 1408/89
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 83, 569, 572, 996; 84, 686; 86, 443, 444) kann die Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt die Grenzen des Zumutbaren überschreiten und dadurch grob unbillig werden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5151
OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90 (https://dejure.org/1990,5151)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.1990 - 2 W 40/90 (https://dejure.org/1990,5151)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 1990 - 2 W 40/90 (https://dejure.org/1990,5151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Vorratspfändung; Herleitung des Willens der Parteien zu einer abweichenden Regelung aus der Interessenlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1963 - II ZR 219/62

    Erfüllungszeitpunkt bei Überweisungen im Postscheckverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90
    Für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist dann der Zeitpunkt der Absendung (Einzahlung bei der Post; Überweisungsauftrag an Bank; Absendung des gedeckten Schecks) maßgebend, wie sich aus § 270 BGB ergibt (BGH NJW 1964, 499; BFH WM 198E, 631; OLG Düsseldorf WM 1985, 585), Nenn auch hinzukommen muß, daß der Betrag später beim Gläubiger eingeht.
  • OLG Köln, 03.03.1986 - 2 W 34/86
    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1990 - 2 W 40/90
    Rn. 11 schon die bloße Möglichkeit, daß die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (Senat ZIP 1986, 384).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

    Daraus folgt in der Regel, daß der Schuldner rechtzeitig gezahlt hat, wenn er das Geld am letzten Tag der Frist überweist, während es auf die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers im allgemeinen nicht ankommt (vgl. OLG Köln, FamRZ 90, 1243; OLG Koblenz, NJW-RR 93, 583;… Staudinger-Emmerich, 13. Aufl., Rdz. 24 zu § 554 BGB ).
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