Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mieterhöhungsanspruch nach einer Wertsicherungsklausel - Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Zahlungsverpflichtung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel - Rückwirkende Kraft des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wertsicherungsklausel; Schiedsgutachterklausel, Zeitpunkt der Mieterhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 154
- MDR 1978, 220
- DB 1978, 339
- GE 1978, 243
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1974 - VIII ZR 49/73
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Mietvertrages - …
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76
Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. Juni 1974 (VIII ZR 49/73 = WM 1974, 775 = NJW 1974, 1464) die Frage, ob die Leistungsbestimmung nach § 315 BGB stets nur mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden oder ob ihr auch rückwirkende Kraft zukommen kann, nicht abschließend geprüft.Herrschend ist die Meinung, daß die nach § 315 BGB erklärte Anpassung nur in die Zukunft wirkt (vgl. Thiele, JZ 1971, 292, 294; Bilda, MDR 1973, 537 und NJW 1974, 1947;… BGB-RGRK, 12. Aufl., § 315 Rdn. 15;… Staudinger/Kaduk, BGB, 11. Aufl., § 315 Rdn. 8), die Anpassung durch einen Dritten (§ 317 BGB) dagegen rückwirkend , aber nicht über den Zeitpunkt hinaus, in dem das Anpassungsbegehren des Gläubigers dem Schuldner zugegangen ist, vorgenommen werden kann (…vgl. Bilda a.a.O. S. 542 Fußnote 56 und Thiele a.a.O. S. 294, der eine Rückwirkung aber nur unter der Voraussetzung annimmt, daß die Auslegung der Klausel eine solche zuläßt).
- BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76
Da der Sachverhalt insoweit geklärt ist, kann das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112 und Senatsurteil vom 25. Mai 1970 - VIII ZR 253/68 = WM 1970, 877, 878). - BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 253/68
Teilnahme am Geschäftsleben wie ein Kaufmann - Bindung an eine …
Auszug aus BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76
Da der Sachverhalt insoweit geklärt ist, kann das Revisionsgericht die vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112 und Senatsurteil vom 25. Mai 1970 - VIII ZR 253/68 = WM 1970, 877, 878).
- BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche; …
Weiter ist davon, auszugehen, daß den jeweiligen Gestaltungsurteilen nach dem Inhalt der Öffnungsklausel und deren Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rückwirkende Kraft zukommt (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1748; 1978, 154;… Staudinger/Rieble (2001) § 315 Rdn. 220). - OLG Hamm, 11.03.1999 - 22 U 69/98
Leistungsanpassung vor Geltendmachung der Forderung bzgl. einer privatrechtlich …
So wird nach der Rechtsprechung die Anpassungserklärung im Zweifel erst mit Zugang wirksam (BGH NJW 1978, 154; vgl. auch BGH NJW 1974, 1464; noch weitergehend Bilda NJW 1974, 1947, wonach eine angepaßte Leistung frühestens von dem Zeitpunkt an verlangt werden darf, in dem das Anpassungsbegehren dem Schuldner zugegangen ist).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 12.01.1978 - 61 S 254/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
§ 564 a BGB
Kündigung durch Schriftsatz; Kündigung, fristlose - durch Schriftsatz - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 1978, 243
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81 Hinzu kommen muß, daß für die beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietvertrags als materiellrechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist (…Staudinger, Rdn. 12, 13;… Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 35;… MünchKomm, Rdn. 8 mit Fn. 5; Palandt, Anm. 2;… BGB -RGRK, Rdn. 3, je zu § 564 a BGB ;… Sternel IV Rdn. 4, 17; Weimar, WuM 1969, 199; LG Hamburg, MDR 1974, 584; MDR 1975, 143 und WuM 1977, 184; LG Berlin, WuM 1978, 119; LG Karlsruhe, MDR 1978, 672; vgl. BGH, NJW 1954, 425/426; BGH, LM § 564 BGB Nr. 1 = ZMR 1957, 264 f).
- OLG Zweibrücken, 21.04.1981 - 3 W 29/81 Dagegen meint das Amtsgericht Michelstadt (WuM 1978, 119), daß die Vereinbarung einer Pauschale eine Erhöhung nach § 4 Abs. 2 MHG nicht ausschließe; jedoch dürfe das Erhöhungsverlangen nicht auf den Mehrverbrauch, sondern nur auf eine Erhöhung der Gebührensätze gestützt werden.
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 12.12.1977 - 61 S 170/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
§ 242 BGB
Verwirkung; Nebenkosten, Zeitpunkt für Abrechnung von Nebenkosten; Verwirkung von Nebenkosten - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 1978, 243
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 29.04.1987 - 2 U 113/86
Vereinbarung einer Indexklausel auf der Grundlage eines nicht veröffentlichten …
Rn. 73 Von dem Erfordernis, daß zum Zeitablauf noch besondere Umstände hinzutreten müssen, wird im Bereich des Mietrechts allerdings abgesehen und im Wege typisierender Betrachtung die Verwirkung allein vom Ablauf bestimmter Fristen abhängig gemacht (so etwa OLG Köln, MDR 1960, 402; für Mietzins; LG Mannheim, WuM 1976, 225, 226; LG Darmstadt, WuM 1976, 253 ff.; LG München 1, WuM 1978, 5 mit zust. Anm. Putz; LG Berlin, WuM 1978, 166; LG Bonn, WUM 1979, 235; sämtlich für Nebenkosten bei der Wohnraummiete, insbesondere für Heizkostennachzahlungen; LG Berlin, MDR 1981, 584: für eine Mietzinsgleitklausel;… MK/Voelskow, §§ 535/536, Rnr. 121; Palandt/Heinrichs, BGB, § 242 Anm. 9 d bb). - KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81
Verwirkung von Ansprüchen des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung von …
Soweit demgegenüber teilweise die Ansichten vertreten wird, daß das Umstandsmoment allein durch sein Verhalten des Vermieters, nämlich die Unterlassung der Abrechnung über die Nebenkosten, erfüllt werde und der Nachzahlungsanspruch verwirkt sei, wenn er erst nach mehr als einem Jahr nach dem Abrechnungszeitpunkt geltend gemacht werde (LG Berlin, GE 1978, 243 = WuM 1978, 166; LG München I, WuM 1976, 253; LG Bonn, WuM 1979, 235; AG Oberhausen, WuM 1975, 274 = FWW 1976, 127;… Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., III 283; Oske, GE 1978, 225, 226), kann dem aus den angeführten Gründen nicht gefolgt werden.
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