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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.07.1995

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2064
VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.10.1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 (https://dejure.org/1995,2064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1 Satz 2 ; BGB § 569 Abs. 2, § 554 a a.F., ZPO § 541 a.F.;VerfGHGBl § 54 Abs. 3 ; BGB
    Verfassungsverstoß; gesetzlicher Richter; Rechtsentscheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Einholung eines Rechtsentscheids; Wohnungskündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit des Sozialamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 1995, 1472
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Landgericht in der angegriffenen Entscheidung bei Auslegung des § 554a BGB vertretenen Auffassung, daß sich ein Mieter die Zahlungsunregelmäßigkeiten des voll für die direkte Mietzinsbegleichung eingetretenen Sozialamts stets als eigenen Verschulden zurechnen lassen müsse, auch im Blick auf nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 1 (6 ff) = NJW 1993, 2035; BVerfG, NJW 1994, 41) verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte des Mieters als vertretbar angesehen werden könnte.
  • BVerfG, 18.10.1993 - 1 BvR 1335/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die vom Landgericht in der angegriffenen Entscheidung bei Auslegung des § 554a BGB vertretenen Auffassung, daß sich ein Mieter die Zahlungsunregelmäßigkeiten des voll für die direkte Mietzinsbegleichung eingetretenen Sozialamts stets als eigenen Verschulden zurechnen lassen müsse, auch im Blick auf nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 1 (6 ff) = NJW 1993, 2035; BVerfG, NJW 1994, 41) verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte des Mieters als vertretbar angesehen werden könnte.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr. u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 -, NJW 1994, 437 ).
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94

    Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Rn. 13 Das Bundesverfassungsgericht hat zur Anwendung der entsprechenden grundrechtlichen Norm des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits entschieden, daß es einen Verstoß gegen den ifi Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn das Fachgericht eine nach der Verfassungsordnung gebotene Vorlage an ein übergeordnetes Gericht, deren Notwendigkeit sich nach dem Verfahrensverlauf aufdrängen mußte, unterlassen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 1 BvR 1287/94- NJW 1995, 582).
  • BVerfG, 12.12.1994 - 1 BvR 1287/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Unterlassen der nach …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95
    Rn. 13 Das Bundesverfassungsgericht hat zur Anwendung der entsprechenden grundrechtlichen Norm des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bereits entschieden, daß es einen Verstoß gegen den ifi Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann, wenn das Fachgericht eine nach der Verfassungsordnung gebotene Vorlage an ein übergeordnetes Gericht, deren Notwendigkeit sich nach dem Verfahrensverlauf aufdrängen mußte, unterlassen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1994 - 1 BvR 1287/94- NJW 1995, 582).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, …

    Rn. 15 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).

    Das ist der Fall, wenn eine Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus wirkt, sich also in der Praxis auch künftig immer wieder stellen wird, insbesondere wenn sie in der Rechtsprechung bereits unterschiedlich beurteilt wird oder für unterschiedliche Lösungen ernsthaft zu erwägende Argumente in Betracht kommen (…Gummer, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 541 Rdnr. 39 f. m.w.N.; Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).

    Sie müssen die im Gesetz aufgrund verfassungsmäßiger Grundsätze zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise vornehmen, die sowohl den Eigentumsschutz des Hauseigentümers wie auch den ebenfalls unter den Eigentumsschutz fallenden Besitz des Mieters beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen beider Seiten vermeidet (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; …

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  • VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen …

    Rn. 13 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, daß die Unterlassung einer gesetzlich gebotenen Vorlage an ein übergeordnetes Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters darstellen kann (vgl. den Beschluß vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99, 103 = GE 1995, 1472;… s. auch den Beschluß vom 17. März 1997, aaO.).

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die - hier ggf. aus § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO folgende - Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte (Beschluß vom 19. Oktober 1995, aaO.) bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (vgl. im Blick auf Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG etwa BVerfGE 29, 45, 48 m.w.Nachw.; BGH JR 1997, 430).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4500
BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95 (https://dejure.org/1995,4500)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 BvL 3/95 (https://dejure.org/1995,4500)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 2 BvL 3/95 (https://dejure.org/1995,4500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtervorlage - Wissenschaftliche Veröffentlichung - Strafrecht - Rechtsbegriff - Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1291
  • GE 1995, 1472
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar (vgl. BVerfGE 47, 109, 120 f.; 48, 56; 55, 144, 152; 75, 329, 341 f.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar (vgl. BVerfGE 47, 109, 120 f.; 48, 56; 55, 144, 152; 75, 329, 341 f.).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar (vgl. BVerfGE 47, 109, 120 f.; 48, 56; 55, 144, 152; 75, 329, 341 f.).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    Der Beschluß hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100, 104; 79, 240, 243 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    Der Beschluß hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100, 104; 79, 240, 243 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265, 282; 88, 70, 74; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvL 3/95
    Dem genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage nur, wenn das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm darlegt (vgl. BVerfGE 65, 265, 282; 88, 70, 74; st. Rspr.).
  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Daran aber fehlt es, da die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift durch das BVerfG weiterhin ungeklärt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Juli 1995 - 2 BvL 3/95, NJW-RR 1995, 1291, juris Tz. 3 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.1998 - 6 UF 20/97

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit für eine ein behindertes volljähriges Kind …

    Insbesondere dem selbständigen Verpflichteten steht es jedoch bei - wie hier - berechtigter berufs- und geschäftsbedingter Nutzung eines eigenen Pkw's frei, die konkreten Kraftfahrzeugkosten darzulegen und in Ansatz zu bringen (BGH, NJW-RR 1995, 1291 ).
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