Rechtsprechung
| KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535 ff.
Keine Mietminderung bei Vermietung von instandsetzungsbedürftigen Gewerberäumen; Mietmängel; Instandsetzungsübernahme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verpflichtung zur Herrichtung der Mietsache ; Erfüllung der Hauptpflicht des Vermieters; Gewährleistungsansprüche des Mieters bei Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung; Möglichkeit der Abwälzung der Instandsetzungspflichten auf den Mieter; Einordnung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.04.1999 - 32 O 385/98
- KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Papierfundstellen
- GE 2000, 1620
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Es ist auch anerkannt, dass dem Verhalten des Mieters, der in Kenntnis eines bestimmten Zustandes den Mietvertrag über die Mietsache schließt, ohne sich Rechte vorzubehalten, nach §§ 133, 157 BGB der objektive Erklärungswert zukommt, dass er diesen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und deshalb nicht nur die in § 539 BGB genannten Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind, sondern auch der Erfüllungsanspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung nach § 536 BGB (vgl. BGHZ 101, 253, 269; BGH NJW-RR 1993, 522; KG WuM 1984, 42). - BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Es ist auch anerkannt, dass dem Verhalten des Mieters, der in Kenntnis eines bestimmten Zustandes den Mietvertrag über die Mietsache schließt, ohne sich Rechte vorzubehalten, nach §§ 133, 157 BGB der objektive Erklärungswert zukommt, dass er diesen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und deshalb nicht nur die in § 539 BGB genannten Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind, sondern auch der Erfüllungsanspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung nach § 536 BGB (vgl. BGHZ 101, 253, 269; BGH NJW-RR 1993, 522; KG WuM 1984, 42). - BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95
Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des …
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Die von der Beklagten geltend gemachte Minderung des Mietzinses scheitert in entsprechender Anwendung des § 539 BGB auch daran, dass sie über einen Zeitraum von 6 Monaten (1. April 1997 bis 30. September 1997) trotz Mängelkenntnis ungeminderten Mietzins gezahlt hat (vgl. dazu BGH NJW 1997, 2674).
- BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 81/74
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietvertrages - Anforderungen an ein …
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Zutreffend hat das Landgericht den Begriff "Gebäude" im Sinne des § 14 Nr. 1 der Mietverträge der Parteien, für das der Vermieter verantwortlich sein soll, dahin ausgelegt, dass damit Arbeiten am "Dach und Fach" sowie Fundamenten und Außenmauern gemeint sind, die nur individualvertraglich, nicht jedoch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Mieter abgewälzt werden können (vgl. dazu BGH NJW 1977, 195, 196;… Bub/Treier/Bub, a.a.O., II Rdn. 401). - BGH, 18.03.1964 - VIII ZR 281/62
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Nichts lässt sich dafür anführen, dass die Klägerin den bestätigten mündlichen Vertragsschluss von der Einhaltung der Schriftform der Annahmeerklärung abhängig machen wollte; vielmehr ist davon auszugehen, dass die Bitte der Klägerin um schriftliche Bestätigung des Einverständnisses der Beklagten lediglich zu Beweiszwecken erfolgt ist, zumal der Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht vom mündlichen Vertrag abweicht (vgl. BGH NJW 1964, 1269, 1270). - BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 164/68
Bestehen eines Kaufvertrags über die Lieferung von Kreiseldüngerstreuern - …
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Zwar trifft es zu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Schweigen des Empfängers eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, das einen mündlichen Vertragsabschluss bestätigt, dann nicht als Zustimmung gilt, wenn der Empfänger dem Bestätigenden gegenüber den bindenden Abschluss des Vertrages von seiner schriftlichen Annahmeerklärung abhängig gemacht hat (so BGH NJW 1970, 2104). - KG, 19.12.1983 - 8 W REMiet 4298/83
Instandhaltung; Vermieter; Pflicht; Treppenhaus
Auszug aus KG, 09.10.2000 - 12 U 4939/99
Es ist auch anerkannt, dass dem Verhalten des Mieters, der in Kenntnis eines bestimmten Zustandes den Mietvertrag über die Mietsache schließt, ohne sich Rechte vorzubehalten, nach §§ 133, 157 BGB der objektive Erklärungswert zukommt, dass er diesen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und deshalb nicht nur die in § 539 BGB genannten Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind, sondern auch der Erfüllungsanspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung nach § 536 BGB (vgl. BGHZ 101, 253, 269; BGH NJW-RR 1993, 522; KG WuM 1984, 42).
- OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06 Dabei richtet sich die Art und Weise der Gebrauchsgewährung nach Inhalt und Zweck des Vertrages, der erforderlichenfalls gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (vgl KG Berlin, Grundeigentum 2000, 1620; OLG München NJW-RR 1997, 1031 [OLG München 15.01.1997 - 3 U 5356/96] ).
- KG, 14.10.2002 - 8 U 180/01
Verjährung von Nachzahlungsansprüchen des Vermieters aufgrund einer …
Es kann nicht nur die Instandhaltungspflicht vertraglich auf den Mieter übertragen werden, sondern auch die Verpflichtung zur Instandsetzung der Mietsache zu dem vom Mieter beabsichtigten und vertraglich vereinbarten Gebrauch (KG, 12. Zivilsenat, GE 2000, 1620). - AG München, 17.05.2007 - 453 C 37357/06
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus
Ebenfalls mit Balkonsanierung in regelmäßigen Abständen mußte gerechnet werden (vgl. hierzu LG Berlin, Grundeigentum 2003, 115 und Kammergericht, Grundeigentum 2000, S. 1620).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 10 W 64/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 858
Verbotene Eigenmacht des Verpächters und seines Erfüllungsgehilfen - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2000, 1620
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