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Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 23.04.2002

Rechtsprechung
   LG Berlin, 05.02.2002 - 63 S 268/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,42350
LG Berlin, 05.02.2002 - 63 S 268/01 (https://dejure.org/2002,42350)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.02.2002 - 63 S 268/01 (https://dejure.org/2002,42350)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 63 S 268/01 (https://dejure.org/2002,42350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Staffelmiete ungültig - Geld zurück?

Papierfundstellen

  • GE 2002, 804
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 09.11.2010 - 63 S 138/10

    Unwirksame Staffelmiete: Vorbehaltlose Zahlung schließt Rückforderung aus

    Jedoch hat der Beklagte nicht ohne Rechtgrund geleistet, denn durch die vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Mieten über Jahre hinweg hat er nach der Auffassung der Kammer konkludent die jeweilige Mietzinsvereinbarung für den jeweiligen Monat bestätigt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5.5.2002, 63 S 268/01, GE 2002, 804).

    Einer Annahme dieser Erklärung durch den Kläger bedurfte es hierzu gemäß § 151 BGB nach der Verkehrssitte nicht, weil dies für ihn nur vorteilhaft war (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5.5.2002, 63 S 268/01, GE 2002, 804).

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 23.04.2002 - 228 C 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29190
AG Berlin-Charlottenburg, 23.04.2002 - 228 C 10/02 (https://dejure.org/2002,29190)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23.04.2002 - 228 C 10/02 (https://dejure.org/2002,29190)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 23. April 2002 - 228 C 10/02 (https://dejure.org/2002,29190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 697
  • GE 2002, 804
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 09.11.2010 - 63 S 138/10

    Unwirksame Staffelmiete: Vorbehaltlose Zahlung schließt Rückforderung aus

    Jedoch hat der Beklagte nicht ohne Rechtgrund geleistet, denn durch die vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Mieten über Jahre hinweg hat er nach der Auffassung der Kammer konkludent die jeweilige Mietzinsvereinbarung für den jeweiligen Monat bestätigt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5.5.2002, 63 S 268/01, GE 2002, 804).

    Einer Annahme dieser Erklärung durch den Kläger bedurfte es hierzu gemäß § 151 BGB nach der Verkehrssitte nicht, weil dies für ihn nur vorteilhaft war (vgl. LG Berlin, Urteil vom 5.5.2002, 63 S 268/01, GE 2002, 804).

  • AG Berlin-Wedding, 23.02.2009 - 22b C 276/08

    Rückzahlungsanspruch wegen unwirksamer Staffelmietvereinbarung

    Insbesondere ist der Grundsatz, dass eine Willenserklärung - hier in Form einer Bestätigung der Miethöhe durch vorbehaltlose Zahlung der geforderten Miete - vorliegt, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGHZ 91, 324; LG Berlin GE 2002, 804), hier nicht anwendbar.
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