Rechtsprechung
| LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
MHG § 10
Wirksame Staffelmietvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstdauer; Zahlung des Mieters keine Bestätigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage; Zulässige Höchstdauer von Staffelmietvereinbarungen; Rechtsfolgen bei Überschreitung der Höchstdauer; Aufnahme einer unwirksamen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 05.07.2002 - 5 C 117/02
- LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Papierfundstellen
- GE 2003, 325
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Die in einem vergleichbaren Fall vertretene Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (GE 2002, 804), wonach eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vorliegen könne, steht unter einer von der Zivilkammer 63 selbst erwähnten Einschränkung, die der BGH in NJW-RR 2000, 57, 58 [BGH 16.09.1999 - III ZR 77/98] wie folgt formuliert hat:. - BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Insoweit verhilft auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (GE 2000, 1614) ihrer Berufung nicht zum Erfolg. - BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW 1995, 953 [BGH 29.11.1994 - XI ZR 175/93] = LM H. 6/1995 § 116 BGB Nr. 5; LM H. 10/1999 § 589 BGB Nr. 2 = VIZ 1999, 496).".
- BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 142/84
Einbehaltung von Teilen des Mietzinses wegen des Vorhandenseins von Sachmängeln - …
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ist aber ebenso wie bei der Klage auf Feststellung einer Mietzinsminderung (vgl. hierzu BGH, ZMR 1985, 403) das Feststellungsinteresse zu bejahen. - BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW 1995, 953 [BGH 29.11.1994 - XI ZR 175/93] = LM H. 6/1995 § 116 BGB Nr. 5; LM H. 10/1999 § 589 BGB Nr. 2 = VIZ 1999, 496).". - AG Neumünster, 12.06.1998 - 22 C 674/98
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Demgemäss unterliegt auch die Bestätigung der Schriftform (…vgl. Palandt-Heinrichs. a.a.O., Rn. 4; vgl. auch AG Köln WuM 1989, 581 f. [AG Köln 28.09.1988 - 222 C 190/88]; AG Neumünster WuM 2000, 611 [AG Neumünster 12.06.1998 - 22 C 674/98]). - AG Köln, 28.09.1988 - 222 C 190/88
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Demgemäss unterliegt auch die Bestätigung der Schriftform (…vgl. Palandt-Heinrichs. a.a.O., Rn. 4; vgl. auch AG Köln WuM 1989, 581 f. [AG Köln 28.09.1988 - 222 C 190/88]; AG Neumünster WuM 2000, 611 [AG Neumünster 12.06.1998 - 22 C 674/98]). - LG Berlin, 15.03.1991 - 67 S 325/90
Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Die Kammer teilt nicht die Ansicht der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin (GE 1991, 781), wonach die Staffelmietvereinbarung nur insoweit unwirksam werde, als sie die maximale Laufzeit von zehn Jahren überschreite.
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ( MHG ) …
Entgegen der von der Revision und einem Teil der Instanzgerichte vertretenen Auffassung (LG Berlin, GE 2004, 625 - Zivilkammer 63 - sowie GE 2003, 325 - Zivilkammer 62 - LG Gießen, WuM 1994, 693 ) ist auch eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (so auch LG Berlin, GE 1991, 781 - Zivilkammer 67;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rdnr. C 518a;… Blank/Börstinghaus, Miete 1. Aufl. § 10 MHG Rdnr. 22;… Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 12;… Barthelmess, WKSchG, 5. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 82;… wohl auch MünchKommBGB/Voelskow, 3. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 20, unter Hinweis auf die ähnliche Problematik bei Preisvorschriften). - LG Berlin, 22.09.2006 - 64 S 198/06 Wegen der Einzelheiten wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Berlin (ZK 62) in GE 2003, 325 f. verwiesen.
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.12.2002 - 65 S 304/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 546 a
Keine Nutzungsentschädigung für Kfz-Stellplatz trotz einbehaltenen Schlüssels - Wolters Kluwer
Nutzungsentschädigungsansprüche bei einem Mietverhältnis über den Garagenstellplatz; Zugang eines Kündigungsschreibens; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vorenthaltens der Mietsache; Zahlung der Nutzungsentschädigung, wenn die Mietsache aufgrund eines Umzugs nicht ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 25.06.2002 - 16 C 107/02
- LG Berlin, 13.12.2002 - 65 S 304/02
Papierfundstellen
- GE 2003, 325
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