Rechtsprechung
| KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 13; ZPO § 771; AO § 262
Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff auf die GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GmbHG § 13; AO § 262; ZPO § 771
Inanspruchnahme des Gesellschaftsvermögens wegen Steuerschulden des Gesellschafter-Geschäftsführers - rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 771 ; GmbHG § 13 ; AO § 42 § 262
Vollstreckung in das Vermögen einer GmbH wegen Steuerschulden des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reservierung der Vermögensmasse einer GmbH für deren Gläubiger; Umgekehrter Haftungsdurchgriff; Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Alleingesellschafter
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; keine Vollstreckung gegen GmbH aus Titel gegen ihren Alleingesellschafter
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.09.2002 - 13 O 155/02
- KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 617
- MDR 2003, 716
- GE 2003, 742
- NZG 2003, 333
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1990 - II ZR 134/89
Haftung der GmbH für Erklärungen des Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
Regelmäßig darf der Gläubiger des Gesellschafter/Geschäftsführers nicht unmittelbar auf das Vermögen der GmbH zugreifen, weil deren Vermögensmasse ausschließlich für deren Gläubiger reserviert ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 738).Mit der bereits vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1990, 738, 739) geht der Senat davon aus, dass grundsätzlich eine GmbH nicht für die Schulden des Alleingesellschafters im Wege eines "umgekehrten Haftungsdurchgriffs" haftet, da dies mit den Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbar ist.
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 11 U 23/99
Berufung einer "Ein-Mann-GmbH" auf ihr Eigentum bei Vollstreckung gegen den …
Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
Der hierdurch erreichte größere Schutz der Gläubiger des Alleingesellschafters würde auf der anderen Seite bedeuten, dass die Gläubiger der GmbH benachteiligt werden, wenn die GmbH trotz eigenständiger Rechtspersönlichkeit durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Alleingesellschafter "leer gepfändet" werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf in GmbHR 2000, 283, 285, das allerdings zu einem einzelnen Pfandstück, nämlich einem PKW, wegen einer Ausnahmesituation anders entscheidet). - OLG Hamm, 10.11.1976 - 8 U 218/76
Auszug aus KG, 13.01.2003 - 24 W 311/02
Das Vermögen der GmbH ist ausschließlich für ihre Gläubiger reserviert (anderer Ansicht OLG Hamm, NJW 1977, 1159).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 551
Einstweilige Verfügung des Mieters gegen Auszahlung des verpfändeten Sparkontos; Mietkaution - Wolters Kluwer
Sicherungszweck der Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 27.08.2002 - 102 C 1008/02
- LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02
Papierfundstellen
- GE 2003, 742
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79
Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf …
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02
Sicherungszweck der Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution ist es allein, dass sich der Vermieter wegen seiner Ansprüche, insbesondere wegen seiner während und nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Rückgabe der Mietsache noch bestehenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis aus der Sicherheit auf einfache Weise befriedigen können soll (vgl. BGH, WuM 1981, 106;… von Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III.A Rdnr. 766). - OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft
Auszug aus LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02
Damit ist der vorliegende Fall mit einer gewöhnlichen Bürgschaft vergleichbar, bezüglich derer der Schuldner eine einstweilige Verfügung gegen den Gläubiger auf Unterlassung der Inanspruchnahme des Bürgen erwirken kann (…vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 940 Rdnr. 18; OLG Frankfurt/Main, DB 1990, 2259), ohne dass es - wie bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - auf einen Rechtsmissbrauch des Gläubigers ankommt.
- LG Berlin, 20.07.2017 - 67 S 111/17
Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der …
Das indes greift bei einer gesetzlich angeordneten oder vertraglich vereinbarten Pflicht zur insolvenzfesten Anlage der Sicherheit und damit in jedem Fall bei einem - hier gegebenen - Wohnraummietverhältnis zu kurz (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 5. September 2002 - 65 T 64/02, GE 2003, 742, juris Tz. 3; LG Darmstadt;… a.a.O. Tz. 3;… Emmerich, a.a.O. Rz. 26). - LG Darmstadt, 11.09.2007 - 25 S 135/07
Wohnraummiete: Mietkaution als Sicherheit bei strittigen Ansprüchen
Rn. 2 Auch nach der Auffassung der Berufungskammer kann ein Wohnungsmieter im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, dass der Vermieter die Einziehung der Forderung aus dem bei einem Bankinstitut verpfändeten Mietkautionskonto unterlässt (vgl. auch Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.05.2007 - 4 C 166/07 - Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04 - Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 01.04.2004 - 4 C 1002/04 - Landgericht Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03 - Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 11.03.2003 - 6 C 290/03 - Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02 -). - AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17
Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung …
Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
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