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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29513
LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02 (https://dejure.org/2003,29513)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2003 - 61 S 341/02 (https://dejure.org/2003,29513)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2003 - 61 S 341/02 (https://dejure.org/2003,29513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 559
    Vorbehaltlose Mietzahlung nach unwirksamer Mieterhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Modernisierungserklärung ohne erforderliche Begründung; Vorbehaltlose Zahlung; Verwirkung des Rückforderungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2003, 807
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • LG Essen, 22.01.1999 - 15 S 354/98
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    In der unwirksamen Mieterhöhungserklärung liegt ein Vertragsangebot nach §§ 133, 157 BGB , welches die Beklagte durch die vorbehaltlose Zahlung der Modernisierungsumlage konkludent angenommen hat (vgl. LG Berlin - 62 S 445/01 - GE 2002, 802; LG Berlin - 63 S 331/95 - GE 1996, 460; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557; Kinne - GE 2000, 1071; entgegen: LG Berlin - 61 S 20/77 - GE 1978, 153).

    Zwar wird bei einer unwirksamen Erhöhungserklärung nach § 2 MHG durch vorbehaltlose Zahlung eine konkludente Annahme des Vertragsangebotes gesehen (LG Berlin - 61 S 338/86 - GE 1987, 881; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557), doch erweisen sich die Gesamtumstände anders als bei einer unwirksamen Erhöhungserklärung nach § 3 MHG, da die Mieterhöhung nach § 2 MHG eine Zustimmung des Mieters voraussetzt.

    Entgegen der Ansicht des LG Essen (LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557) kann nicht bei "unbefangener Betrachtungsweise" davon ausgegangen werden, dass der Vermieter bei Wissen um die Unwirksamkeit der Erhöhungserklärung eine weitere Erklärung abgegeben hätte, sondern dies ist von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Vermieterseite vorzutragen.

  • LG Berlin, 18.04.2002 - 62 S 445/01
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    In der unwirksamen Mieterhöhungserklärung liegt ein Vertragsangebot nach §§ 133, 157 BGB , welches die Beklagte durch die vorbehaltlose Zahlung der Modernisierungsumlage konkludent angenommen hat (vgl. LG Berlin - 62 S 445/01 - GE 2002, 802; LG Berlin - 63 S 331/95 - GE 1996, 460; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557; Kinne - GE 2000, 1071; entgegen: LG Berlin - 61 S 20/77 - GE 1978, 153).

    Dieser erfordert vielmehr das Vorliegen weiterer Umstände, welche für den Vermieter einen Vertrauenstatbestand schaffen, der die späte Geltendmachung des Rechts als widersprüchlich erscheinen lassen (vgl. LG Berlin - 62 S 445/01 - GE 2002, 802).

  • LG Berlin, 06.02.1996 - 63 S 331/95
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    In der unwirksamen Mieterhöhungserklärung liegt ein Vertragsangebot nach §§ 133, 157 BGB , welches die Beklagte durch die vorbehaltlose Zahlung der Modernisierungsumlage konkludent angenommen hat (vgl. LG Berlin - 62 S 445/01 - GE 2002, 802; LG Berlin - 63 S 331/95 - GE 1996, 460; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557; Kinne - GE 2000, 1071; entgegen: LG Berlin - 61 S 20/77 - GE 1978, 153).

    Vielmehr zahlte sie automatisch in der Annahme, hierzu ohne eigenen Spielraum kraft Gesetzes gezwungen zu sein, so dass es an einem entsprechenden Verpflichtungswillen fehlte (vgl. LG Berlin - 63 S 331/95 - GE 1996, 470).

  • LG Berlin, 08.12.1977 - 61 S 20/77
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    In der unwirksamen Mieterhöhungserklärung liegt ein Vertragsangebot nach §§ 133, 157 BGB , welches die Beklagte durch die vorbehaltlose Zahlung der Modernisierungsumlage konkludent angenommen hat (vgl. LG Berlin - 62 S 445/01 - GE 2002, 802; LG Berlin - 63 S 331/95 - GE 1996, 460; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557; Kinne - GE 2000, 1071; entgegen: LG Berlin - 61 S 20/77 - GE 1978, 153).
  • LG Leipzig, 23.07.1999 - 1 S 2989/99
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    Eine andere Auffassung sieht in der unwirksamen Erhöhungserklärung nach § 3 MHG ein Vertragsangebot, welches durch die Zahlung des Mieters konkludent angenommen wird (LG Leipzig - 01 S 2989/99 - ZMR 1999, 767).
  • LG Berlin, 23.02.1987 - 61 S 338/86
    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2003 - 61 S 341/02
    Zwar wird bei einer unwirksamen Erhöhungserklärung nach § 2 MHG durch vorbehaltlose Zahlung eine konkludente Annahme des Vertragsangebotes gesehen (LG Berlin - 61 S 338/86 - GE 1987, 881; LG Essen - 15 S 354/98 - ZMR 1999, 557), doch erweisen sich die Gesamtumstände anders als bei einer unwirksamen Erhöhungserklärung nach § 3 MHG, da die Mieterhöhung nach § 2 MHG eine Zustimmung des Mieters voraussetzt.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …

    Deshalb durfte die Beklagte auch der Zahlung der erhöhten Miete keine Erklärungsbedeutung beimessen, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum rechtsfehlerfrei angenommen hat (vgl. OLG Karlsruhe WuM 1986, 166, 168; OLG Hamburg WuM 1986, 82; LG Hamburg WuM 1989, 580; LG München I WuM 1992, 490; LG Aachen WuM 1995, 545; LG Mannheim WuM 2000, 308; LG Bautzen WuM 2002, 497; LG Berlin GE 2003, 807;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 557 Rdnr. 4;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rdnr. 422;… Staudinger/Weitemeyer, BGB (2003), § 557 Rdnr. 33 f.;… MünchKommBGB/Artz, 4. Aufl., § 557 Rdnr. 39;… Barthelmess, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Miethöhegesetz, 5. Aufl., § 2 MHG Rdnr. 123;… Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 8;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl., § 557 Rdnr. 22 f.).
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