Rechtsprechung
| KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Berl. StrReinG § 1 Abs. 1; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; Berl. StrReinG § 5 Abs. 1 Satz 2
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
StrReinG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 3; StrG Bln § 1 Abs. 2 a. F., 17 n. F.; FStrG § 8 Abs. 1
Keine Straßenreinigungsentgelte für Anlieger von Privatstraßen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bereicherungsanspruch wegen entrichteter Straßenreinigungsgebühren nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anlieger von Privatstraßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schlawien-naab.de
(Kurzinformation)
Zahlungspflichten von Grundeigentümern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Der Straßenreinigungspflicht unterliegende Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs als Zufahrten im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG,BE); Eigentümer eines an eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs angrenzenden Grundstücks als ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.09.2006 - 13 O 576/05
- KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
- BGH, 15.09.2008 - X ZR 83/07
- BGH, 02.12.2008 - X ZR 83/07
Papierfundstellen
- NJ 2007, 366
- BauR 2007, 1454
- GE 2007, 910
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
Da aber nicht ausgeschlossen ist, dass der Begriff des Oberlandesgerichts seit der Eröffnung der Revision auch die Urteile des Landgerichts durch die Zivilprozessnovelle 2002 als Synonym für den Begriff des Berufungsgerichts zu verstehen ist (vgl. zu diesem Gedanken BGHZ 163, 321) war die Revision im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der im Land Berlin mit Berufungsverfahren befassten Gerichte zuzulassen. - VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00
Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung …
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2003 (GE 2003, 1076) ausgeführt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass nach § 7 Abs. 2 Satz 1 StrReinG die Straßenreinigungsentgelte sowohl von den Eigentümern anliegender als auch den Eigentümern hinterliegender Grundstücke in gleicher Höhe zu entrichten seien. - BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81
Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz - …
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
Die Grenze, die der Gestaltung von Abgabentatbeständen durch den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG gesetzt ist, wird dort überschritten, "wo die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und diese daher willkürlich wäre (BVerwG, NJW 1981, 2314).
- KG, 23.10.2003 - 8 U 76/03
Straßenreinigungsentgelt: Zahlungsanspruch gegen ehemaligen Grundstückseigentümer
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
An den Ausführungen in dem Einzelrichterurteil des Senats vom 23. Oktober 2003 - 8 U 76/03 - hält der Senat nicht fest. - LG Köln, 15.02.1989 - 10 S 413/88
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes sechshundert Euro (§ 511 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO), da bei Streitgenossen die Beschwer gemäß § 5 ZPO zusammengerechnet wird, soweit - wie hier keine wirtschaftliche Identität der Ansprüche (Gesamtschuldnerschaft) vorliegt (…Zöller ZPO, 25. Auflage, § 511, Rdnr. 25; LG Köln, VersR 1989, 1160; RGZ 161, 350). - RG, 12.10.1939 - V 34/39
1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2. …
Auszug aus KG, 07.06.2007 - 8 U 179/06
Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes sechshundert Euro (§ 511 Abs. 2 Ziffer 1 ZPO), da bei Streitgenossen die Beschwer gemäß § 5 ZPO zusammengerechnet wird, soweit - wie hier keine wirtschaftliche Identität der Ansprüche (Gesamtschuldnerschaft) vorliegt (…Zöller ZPO, 25. Auflage, § 511, Rdnr. 25; LG Köln, VersR 1989, 1160; RGZ 161, 350).
- KG, 23.11.2021 - 9 U 1093/20
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Berlin: Land Berlin als …
aa) Der Beklagte kann sich zur Begründung seiner Auffassung nicht auf die Entscheidung des 8. Zivilsenates des Kammergerichts stützen (Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 29, juris).In einer früheren Entscheidung (Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 36, juris) hat ein Einzelrichters des 8. Senates demgegenüber noch vertreten, dass bei der Frage, ob ein Grundstück als Anlieger- oder Hinterliegergrundstück zu einer öffentlichen Straßen anzusehen ist, seien Privatstraßen nicht zu berücksichtigen.
Würde man dies anders sehen, könnte sonst jeder Eigentümer einer Entgeltpflicht dadurch entgehen, dass er Straßen auf seinem Grundstück dem öffentlichen Verkehr eröffnet Kammergericht Urteil vom 07. Juni 2007 - 8 U 179/06 -, Rn. 36, juris).
- VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05
Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer …
Die Argumentation lehnt sich in wesentlichen Zügen an die zum damaligen Zeitpunkt ständige Rechtsprechung des Kammergerichts an (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, NVwZ-RR 2004, 683); ein neueres Urteil des Kammergerichts, mit dem diese Rechtsauffassung aufgegeben wurde, ist im Übrigen noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 7. Juni 2007, GE 2007, 910). - VG Berlin, 31.10.2011 - 1 K 177.10
Privatstraße des öffentlichen Verkehrs; Straßenreinigungsentgelt bei …
Der vom Kammergericht in seinem Urteil vom 7. Juni 2007 - 8 U 179/06 - vertretenen Auffassung, dass eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs stets nicht Zufahrt im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes sein könne, weil sie bereits die Teilnahme am öffentlichen Verkehr ermögliche, ist demnach nicht zu folgen (so auch Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Auflage 2009, S 563). - VG Leipzig, 16.12.2008 - 6 K 1207/07
Begriff der Erschließung im Straßenreinigungsgebührenrecht
Hinzu kommt, dass die von der Beklagten vorgenommene pauschale Begrenzung der Hinterliegereigenschaft auf Grundstücke, die nicht mehr als 200 m von der abzurechnenden Straße entfernt liegen, nicht begründbar und gleichheitswidrig ist (vgl. KG Berlin, Urt.v. 7.6.2007 - 8 U 179/06 - ). - LG Berlin, 23.06.2009 - 49 S 6/08 Eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs, die nicht als selbständige Erschließungsanlage anzusehen ist, stellt eine Zufahrt im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 StrReinG dar, so dass der Eigentümer als Hinterlieger zum Straßenreinigungsentgelt herangezogen werden kann (Abgrenzung zu KG GE 2007, 910).
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