Rechtsprechung
| BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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GeschmMG § 14a Abs. 1 Satz 2
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
§ 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG
Schadensersatz durch Herausgabe des Verletzergewinns - was kann der Verletzer von seinem Gewinn abziehen?
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GeschmMG § 14a Abs. 1 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gemeinkostenanteil - Schadensersatz - Herausgabe des Verletzergewinns - Abzug von Gemeinkosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GeschmMG § 14a Abs. 1 S. 2
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abzug der Gemeinkosten bei Schadensersatz nach GeschmMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 145, 366
- NJW 2001, 2173
- MDR 2001, 827
- GRUR 2001, 329
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Es wäre jedoch unbillig, dem Verletzer einen Gewinn, der auf der unbefugten Nutzung des Ausschließlichkeitsrechts beruht, zu belassen (vgl. BGHZ 119, 20, 30 - Tchibo/Rolex II).Dem steht nicht entgegen, daß der Verletzergewinn nach § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG ("durch die Nachbildung oder deren Verbreitung") nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. dazu weiter BGHZ 119, 20, 30 f. - Tchibo/Rolex II;… BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer;… Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15;… Nirk/Kurtze aaO §§ 14, 14a Rdn. 70).
- BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Es wird dabei, um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. dazu auch BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient dabei auch der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil) und auf diese Weise auch der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II).
- BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Dia-Rähmchen II
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Das Gesetz enthält deshalb mit dem Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns aus § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG eine Regelung, nach der sich der Verletzer letztlich so behandeln lassen muß, als habe er das Geschmacksmusterrecht als Geschäftsführer ohne Auftrag benutzt (vgl. dazu - zum Patentrecht - BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II, im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts;… Benkard/Rogge, Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rdn. 72).Soweit in der Senatsentscheidung "Dia-Rähmchen II" (GRUR 1962, 509, 511) abweichend von den vorstehend dargelegten Grundsätzen bei der Ermittlung des Verletzergewinns die Absetzung von Gemeinkosten von den Erlösen uneingeschränkt zugelassen wurde, wird daran jedenfalls für den Anwendungsbereich des § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG nicht festgehalten.
- BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ist kein Anspruch auf Ersatz des konkret entstandenen Schadens, sondern zielt in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der verletzte Rechtsinhaber erlitten hat (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1995 - I ZR 16/93, GRUR 1995, 349, 352 = WRP 1995, 393 - Objektive Schadensberechnung).Es wird dabei, um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. dazu auch BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).
- BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71
Modeneuheit
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Es wird dabei, um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. dazu auch BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).Das Berufungsgericht hat bei dieser Beurteilung übersehen, daß der Verletzergewinn nach der gesetzlichen Regelung in voller Höhe herauszugeben ist, ohne daß der Verletzer geltend machen könnte, der Verletzte hätte den Gewinn, der durch die unbefugte Benutzung seines Schutzrechts erzielt worden ist, selbst nicht erreichen können (vgl. dazu auch BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; 60, 168, 173 - Modeneuheit;… Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15;… Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., §§ 14, 14a Rdn. 67; Heermann, GRUR 1999, 625, 627).
- BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70
Wandsteckdose II
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Es wird dabei, um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. dazu auch BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient dabei auch der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens (vgl. BGHZ 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil) und auf diese Weise auch der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (vgl. BGHZ 57, 116, 118 - Wandsteckdose II).
- BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer …
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Bei Fixkosten besteht dementsprechend die Vermutung, daß sie ohnehin angefallen wären (vgl. BGHZ 107, 67, 69). - BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Das Berufungsgericht hat bei dieser Beurteilung übersehen, daß der Verletzergewinn nach der gesetzlichen Regelung in voller Höhe herauszugeben ist, ohne daß der Verletzer geltend machen könnte, der Verletzte hätte den Gewinn, der durch die unbefugte Benutzung seines Schutzrechts erzielt worden ist, selbst nicht erreichen können (vgl. dazu auch BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; 60, 168, 173 - Modeneuheit;… Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15;… Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., §§ 14, 14a Rdn. 67; Heermann, GRUR 1999, 625, 627). - BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
Nebelscheinwerfer
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Dem steht nicht entgegen, daß der Verletzergewinn nach § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG ("durch die Nachbildung oder deren Verbreitung") nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. dazu weiter BGHZ 119, 20, 30 f. - Tchibo/Rolex II; BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer;… Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15;… Nirk/Kurtze aaO §§ 14, 14a Rdn. 70). - OLG Köln, 17.12.1982 - 6 U 109/82
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer Urheberrechtsverletzung; …
Auszug aus BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Nach Sinn und Zweck des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der Ermittlung des Verletzergewinns von den erzielten Erlösen nur die variablen (d.h. vom Beschäftigungsgrad abhängigen) Kosten für die Herstellung und den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände abzuziehen, nicht auch Fixkosten, d.h. solche Kosten, die von der jeweiligen Beschäftigung unabhängig sind (z.B. Mieten, zeitabhängige Abschreibungen für Anlagevermögen; vgl. Lehmann, BB 1988, 1680, 1683 ff.; Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, § 97 Anm. 11b;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 34 Rdn. 33;… Körner in Festschrift für Steindorff, 1990, S. 877, 886 f.; a.A. OLG Köln GRUR 1983, 752, 753;… Schricker/Wild, Urheberrecht, 2. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 67;… Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 14a Rdn. 15).
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Diese Vermutung läuft selbst im originären Anwendungsbereich der sog. dreifachen Schadensberechnung (also im sog. "grünen Bereich") nicht selten auf eine Fiktion hinaus (offen zugestanden bei BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 Rn. 24).Rn. 431 Wieder andere argumentieren weniger mit § 687 Abs. 2 BGB und/oder den europäischen Vorgaben als mit der durch die - nachstehend noch näher zu erläuternde - "Gemeinkostenanteil"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 = juris Rn. 24;… siehe dazu auch BGH v. 21.09.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Rn. 23 ff. - Steckverbindergehäuse) entstandenen Gefahr einer "Überabschreckung" durch eine Gewinnabschöpfung, die über die Kompensation des eigenen Schadens des Verletzten potentiell hinausgeht.
Das ist seit der "Gemeinkostenanteil"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus generalpräventiven Gründen zur Sanktion und Abschreckung aber in gewissem Umfang hinzunehmen, weil man damit die frühere Abzugsfähigkeit nach dem sog. Vollkostenprinzip ebenso aufgegeben hat wie den potentiellen Einwand, dass der Verletzte den so abgeschöpften Gewinn selbst nie in dieser Form hätte erzielen können (BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil, juris Rn. 24, 30;… BGH v. 16.12.2021 - I ZR 201/20, GRUR 2022, 229 Rn. 88;… zum Problem Raue, Die dreifache Schadensberechnung, 2017, S. 436 f., 438 ff., 443 f. und Janssen, Präventive Gewinnabschöpfung, 2017, S. 329 ff.).
Man hat einen Vorteilsabschöpfungsmechanismus geschaffen, der mit einem "klassischen" Schadensersatzanspruch nur wenig gemein hat, weswegen man sich in der Rechtsprechung schon lange ergänzend auf die Regelungen über die angemaßte Eigengeschäftsführung berufen hat (siehe BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil = juris Rn. 24;… v. 07.02.2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 44 - Unikatrahmen = juris Rn. 52;… weitere Nachweise bei Raue, Die dreifache Schadensberechnung, 2017, S. 445 Fn. 1527, S. 449 Fn. 1557).
Um dies auf Ebene der Schadenskonkretisierung abzufangen (Ausgleichsgedanke) und gleichzeitig den Schädiger nicht mit einem aus einer schuldhaften Verletzung gezogenen Gewinn "ungeschoren" davonkommen zu lassen ("tort must not pay"), erscheint es im Ansatz mit Blick auf generalpräventive Überlegungen weiterhin gerechtfertigt, dem Verletzten die dreifache Methode der Schadensberechnung umfassend zuzubilligen und dies auch schon bei einem Verschulden nur in Form einer einfachen Fahrlässigkeit mit dem Ziel einer Gewinnabschöpfung (siehe auch Staudinger/Bergmann, BGB, 2020, § 687 Rn. 13, 37, 67 und erneut BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil = juris Rn. 24).
Doch geht es darum hier nicht, weil im Grundsatz eine schadensersatzrechtliche Gewinnabschöpfung auch möglich sein und bleiben muss, wenn - wie hier - feststeht, dass der Geschädigte den Gewinn des Verletzers selbst in dieser Form so nie gezogen hätte (st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 = juris Rn. 30 m.w.N.).
Nach den anerkannten Rechtsprechungsgrundsätzen aus der "Gemeinkostenentscheidung" (BGH v. 02.11.2000 - I ZR 246/98, GRUR 2001, 329, 331) sind dabei nur die projektbezogenen konkreten Kosten des Beklagten zu 1) auszugrenzen, was zur Auslegung des Tenors an dieser Stelle klargestellt sein mag, ohne dass dies im Tenor selbst sprachlich zum Ausdruck kommen muss.
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
aa) Zur Ermittlung des Verletzergewinns ist der Gesamtgewinn um sämtliche Kosten zu bereinigen, die der Herstellung und dem Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände unmittelbar zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 145, 366, 372 f. - Gemeinkostenanteil;… BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 24 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse; vgl. zur Anwendung dieser Grundsätze im Urheberrecht OLG Düsseldorf GRUR 2004, 53 ; OLG Köln GRUR-RR 2005, 247).aa) Mit Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (…vgl. für das Urheberrecht BGH, Urt. v. 30.1.1959 - I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 - Gasparone;… Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 102/84, GRUR 1987, 37, 39 f. - Videolizenzvertrag; BGHZ 150, 32, 42 - Unikatrahmen;… für das Markenrecht BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 = WRP 2006, 587 - Noblesse;… für das Geschmacksmusterrecht BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer; BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil; für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 2007, 431 Tz. 37 - Steckverbindergehäuse).
Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (BGHZ 145, 366, 371 f. - Gemeinkostenanteil, m.w.N.).
Jeder Verletzer muss daher seinen gesamten Gewinn auskehren, unabhängig davon, ob der Verletzte den von den Verletzern erzielten Gewinn selbst hätte erzielen können (vgl. BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil, m.w.N.).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
a) Die Grundsätze der Gemeinkostenanteil-Entscheidung (BGHZ 145, 366) sind auch für die Bemessung des sog. Verletzergewinns in Fällen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes anzuwenden.Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit soll der Verletzte auch schon bei fahrlässigem Verhalten wie der Geschäftsherr bei der angemaßten Geschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB gestellt werden (vgl. BGHZ 145, 366, 371 f. - Gemeinkostenanteil, m.w.N.).
Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird dabei fingiert, dass der Verletzte ohne die Rechtsverletzung unter Ausnutzung der ihm ausschließlich zugewiesenen Rechtsposition in gleicher Weise Gewinn erzielt hätte wie der Verletzer (frühere Entscheidungen sprechen von der Annahme, dass der Verletzte "den gleichen Gewinn" erzielt hätte: BGHZ 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; 145, 366, 372 f. - Gemeinkostenanteil; 150, 32, 44 - Unikatrahmen).
Fixkosten sind nur abzuziehen, wenn sie ausnahmsweise den schutzrechtsverletzenden Gegenständen unmittelbar zugerechnet werden können, wobei die Darlegungs- und Beweislast beim Verletzer liegt (vgl. BGHZ 145, 366, 372 f. - Gemeinkostenanteil).
Dies stünde im Widerspruch zu Sinn und Zweck des Schadensausgleichs in der Form der Herausgabe des sog. Verletzergewinns und zu dem Gedanken, dass der Verletzte bei dem Einsatz des eigenen Unternehmens für die Herstellung und den Vertrieb einen Deckungsbeitrag zu seinen eigenen Gemeinkosten hätte erwirtschaften können (vgl. BGHZ 145, 366, 373 - Gemeinkostenanteil).
Den Gemeinkosten, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsverletzung hätten, stehe keine entsprechende Bereicherung des Verletzten gegenüber (BGHZ 145, 366, 373 f. - Gemeinkostenanteil; vgl. auch BGHZ 150, 32, 44 - Unikatrahmen).
(1) Ausgangspunkt für die Unterscheidung der anzurechnenden und der nicht anzurechnenden Kosten ist der Rechtsgedanke, dass für die Ermittlung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn zu unterstellen ist, dass der Verletzte einen entsprechenden Betrieb unterhält, der dieselben Produktions- und Vertriebsleistungen wie der Betrieb des Verletzers hätte erbringen können (vgl. BGHZ 145, 366, 374 - Gemeinkostenanteil).
Sie können der Produktion des Nachahmungsgegenstandes unmittelbar zugerechnet werden (vgl. dazu auch BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil), weil davon auszugehen ist, dass diese Kosten beim Verletzten ebenso angefallen wären.
aa) Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHZ 119, 20, 29 - Tchibo/Rolex II; für das Markenrecht BGH GRUR 2006, 419 Tz 15 - Noblesse; für das Geschmacksmusterrecht BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil;… vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 9 UWG Rdn. 1.45;… Ullmann/Koch aaO § 9 Rdn. 70).
Zwar macht die Anschlussrevision zu Recht geltend, dass bei der Bemessung der Kausalitätsquote der Einwand unbeachtlich ist, der Verletzte hätte den Gewinn, der durch die Rechtsverletzung erzielt worden ist, selbst nicht erreicht (BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil; vgl. auch BGHZ 60, 168, 173 - Modeneuheit).
Der Verletzergewinn ist aber - wie oben dargelegt - nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. auch BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil).
- BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20
ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …
Der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ist kein Anspruch auf Ersatz des konkret entstandenen Schadens, sondern zielt in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der verletzte Rechtsinhaber durch die Verletzung seines Ausschließlichkeitsrechts erlitten hat (BGH, Urteil vom 2. November 2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 [juris Rn. 24] - Gemeinkostenanteil).Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Ausschließlichkeitsrechte (BGHZ 145, 366, 372 [juris Rn. 24] - Gemeinkostenanteil;… BGHZ 181, 98 Rn. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl;… BGH, ZUM 2013, 406 Rn. 27; BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16, BGHZ 221, 342 Rn. 20 - Spannungsversorgungsvorrichtung).
Rn. 88 Um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, wird bei der Berechnung des Schadens nach dem Verletzergewinn fingiert, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Ausschließlichkeitsrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (BGHZ 145, 366, 372 [juris Rn. 24] - Gemeinkostenanteil;… BGHZ 181, 98 Rn. 74 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH…, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 87/07, GRUR 2010, 237 Rn. 18 = WRP 2010, 390 - Zoladex;… Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 45/09, juris Rn. 15;… BGHZ 221, 342 Rn. 22 - Spannungsversorgungsvorrichtung).
Dabei ist es im Fall einer Markenverletzung unerheblich, ob der Rechtsinhaber auf dem Markt des Verletzers tätig ist (…vgl. Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 14 Rn. 707) und den vom Verletzer erzielten Gewinn selbst hätte erwirtschaften können (zum Geschmacksmusterrecht vgl. BGHZ 145, 366, 375 [juris Rn. 30] - Gemeinkostenanteil;… zum Urheberrecht vgl. BGHZ 181, 98 Rn. 77 - Tripp-Trapp-Stuhl).
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Bei der Bemessung des Schadensersatzes anhand des Verletzergewinns wird fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil).Dieses Ergebnis folgt auch aus dem Gedanken, daß der Verletzer letztlich so zu behandeln ist, als habe er in angemaßter Geschäftsführung nach § 687 Abs. 2 BGB gehandelt mit der Folge, daß er Ersatz seiner Aufwendungen gemäß § 687 Abs. 2 Satz 2, § 684 Satz 1 BGB nur nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verlangen kann (vgl. BGHZ 145, 366, 371 f., 374 - Gemeinkostenanteil).
- BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05
Tintenpatrone
aa) Bei der Verletzung technischer Schutzrechte ist die Darlegung und der Nachweis eines konkret entgangenen Gewinns mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, da sich der hypothetische Geschehensablauf ohne den Eingriff des Verletzers nicht ohne weiteres beurteilen lässt (BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil, m.w.N.). - BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16
Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des …
Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (BGH…, Urteil vom 16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406 Rn. 27 - Einzelbild;… Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl; Urteil vom 2. November 2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366, 371 - Gemeinkostenanteil).Die der Schadenskompensation durch Herausgabe des Verletzergewinns zugrunde liegende Annahme, dass der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. BGHZ 145, 366, 372 - Gemeinkostenanteil), rechtfertigt es, auch im Rahmen des - auf derselben Grundlage beruhenden - Restschadensersatzanspruchs den Gewinn des Verletzers als Gewinn anzusehen, den der Verletzte hätte erzielen können und der mithin durch die Verletzung auf Kosten des Verletzten vom Verletzer erlangt worden ist.
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02
Catwalk
a) Der bei der schuldhaften Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und daher namentlich auch von Geschmacksmusterrechten wahlweise neben dem Verlangen nach Ersatz des entgangenen Gewinns (§ 42 Abs. 2 Satz 1 und 3 GeschmMG; § 252 BGB) und der Gewinnherausgabe (§ 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG) zulässigen Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie (vgl. BGHZ 145, 366, 376 - Gemeinkostenanteil) liegt die Überlegung zugrunde, daß der Verletzer grundsätzlich nicht anders stehen soll als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte (BGHZ 119, 20, 27 - Tchibo/Rolex II;… BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 688 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag;… Eichmann in: Eichmann/v. Falckenstein aaO § 42 Rdn. 15). - BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Zur Begründung der letztgenannten Vorgabe hat das Berufungsgericht ausgeführt, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 145, 366 - Gemeinkostenanteil) bei der Ermittlung des Verletzergewinns Fixkosten und variable Gemeinkosten nur dann zu berücksichtigen seien, wenn sie ausnahmsweise den Verletzungsgegenständen unmittelbar zugeordnet werden könnten.Inwieweit diese Rechtsprechung, mit der der I. Zivilsenat zunächst ausdrücklich nur für Geschmacksmusterverletzungen von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, Urt. v. 29.5.1962, I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II) abgewichen ist (BGHZ 145, 366, 374) und die er mit Urteil vom 21. September 2006 (I ZR 6/04 - Steckverbindergehäuse, zur Veröffentlichung vorgesehen) auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz erstreckt hat, auf Ansprüche wegen Patentverletzung anzuwenden ist und insbesondere nach welchen Kriterien für die Patentverletzung zu entscheiden ist, ob Gemeinkosten, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerade dadurch gekennzeichnet sind, dass eine unmittelbare Zuordnung zu einem Produkt nicht möglich ist, unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Schadensausgleichs nach dem Verletzergewinn rechtlich gleichwohl der patentverletzenden Produktion zuzurechnen sind, wird auch dann offenbleiben können, wenn das Berufungsgericht wiederum zur einer Verurteilung der Beklagten zu 2 zur Auskunft gelangen sollte.
- BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24
Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …
Dies ist nicht im Sinn einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - im Sinn einer wertenden Zurechnung zu verstehen (zum Urheberrecht vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 27/13, GRUR 2015, 269 [juris Rn. 25] = WRP 2015, 353 - K-Theory; zum Markenrecht vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 [juris Rn. 15] = WRP 2006, 587 - Noblesse; zum Designrecht vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2000 - I ZR 246/98, BGHZ 145, 366 [juris Rn. 24 und 30] - Gemeinkostenanteil; zum Patentrecht vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 51/11, BGHZ 194, 194 [juris Rn. 20]; zur nur teilweisen Anwendbarkeit im Wettbewerbsrecht vgl. BGH…, Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 [juris Rn. 37] = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse;… Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 106/25, juris Rn. 56 - Ersatztank). - BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02
Noblesse
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 122/08
Werbung des Nachrichtensenders
- BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht
- BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …
- OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
Halterung für Kabelschloss
- OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22
Glatirameracetat
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24
Spritzpistole
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …
- BGH, 13.03.2025 - IX ZR 201/23
Ausgleich von Vermögensbeeinträchtigungen durch Vollstreckung einer einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 99/06
Verletzung der Nutzungsrechte an einem Tripp-Trapp Kinderhochstuhl durch …
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und …
- LG München I, 16.04.2026 - 7 O 8367/25
Patentverletzung, Höheprozess, Schadensersatzberechnung, entgangener Gewinn, …
- LG Hamburg, 14.05.2004 - 308 O 485/03
- OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08
Beratungsfehler
- OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10
Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"
- LG München I, 09.04.2008 - 21 O 16318/07
Geschmacksmusterverletzung: Herausgabe des Verletzergewinns in der Lieferkette
- OLG Hamburg, 27.08.2008 - 5 U 38/07
Wettbewerbsverstoß: Schadensberechnung auf Herausgabe des Verletzergewinns bei …
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
Zoladex
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08
Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines …
- LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
Ermittlung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs auf Herausgabe des …
- LG Hamburg, 09.07.2004 - 308 O 269/03
- OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02
Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …
- LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
Herauszugebender Verletzergewinn bei Produktion patentverletzender Ware: …
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06
Tintentankpatrone
- OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht …
- LG Düsseldorf, 27.02.2014 - 14c O 237/11
Grundlagen des im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelten Anspruchs …
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
Fahrradschloss
- LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
Vakuumtransportsystem für Abwasser
- BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns bei Verletzung von …
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04
Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des …
- OLG Köln, 26.04.2013 - 6 U 171/11
Berechnung des Verletzergewinns
- LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 260/09
Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen mittelbarer Verletzung des …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15
Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung
- OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 110/03
Zum Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung des Patents für einen Faltenbalg
- LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
- LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09
Occluder
- LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 379/05
Herausgabe des Verletzergewinns bei Verletzung eines europäischen Patents; …
- OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 18/03
Mittelbare Verletzung eines Verfahrenspatents betreffend ein Rohrschweißverfahren
- OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 06.03.2024 - 4b O 19/22
Spritzpistole
- LG München I, 25.03.2010 - 7 O 17716/09
Patentverletzungsverfahren: Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach den …
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 107/04
Verletzergewinn und Gemeinkostenanteil bei Urheberrechtsverletzung durch …
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der …
- LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 146/08
Rolladen II
- BGH, 10.06.2010 - I ZR 45/09
Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des …
- LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 67/07
Elektronische Anzeige II
- OLG Frankfurt, 25.07.2005 - 6 W 6/05
Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten …
- LG Hamburg, 15.04.2016 - 327 O 400/15
Markenrecht: Schadensersatz wegen Markenverletzung; Schadensermittlung auf Basis …
- LG Düsseldorf, 03.09.2015 - 4a O 123/14
Schadensersatzanspruch aus der Verletzung von europäischen Patenten
- LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4c O 5/13
Tintenflüssigkeitsbehälter III
- LG Köln, 12.12.2024 - 14 O 335/23
- LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 14c O 149/08
- OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
- OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 40/03
Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs bei der Verletzung von Urheberrechten
- OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02
Verletzung einer Marke wegen des Vertriebs von Schneidwaren und Küchengeräten mit …
- OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens …
- LG Köln, 14.05.2024 - 31 O 165/22
- OLG München, 26.10.2023 - 6 U 2022/22
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Materielle Rechtskraft, …
- OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - 2 W 33/11
Verpflichtung eines Schuldners zur Rechnungslegung und Auskunft über die mit den …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 2 U 99/07
Begriff des Entdeckers einer Sorte i.S. von § 8 Abs. 1 SortG
- LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2a O 212/19
- LG Düsseldorf, 06.06.2019 - 37 O 24/18
- LG Düsseldorf, 05.03.2003 - 4 O 17/02
Verletzerverlust
- LG Hamburg, 21.07.2016 - 327 O 238/15
Verletzung einer Unionsmarke: Auskunfts- und Schadenersatzanspruch; …
- LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14
Anzeigeneinheit (1)
- OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11
Vollstreckung einer Verurteilung zur Rechnungslegung
- LG Berlin, 07.04.2009 - 15 O 247/08
Markenverletzung auch bei erklärendem Hinweis
- LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 383/02
Faltenbälge für Gelenkbusse
- OLG Köln, 08.04.2005 - 6 W 33/05
Berechnung des Verletzergewinns; Recht des Verletzten zur Verlangung der …
- LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 220/10
Fassung für Zweistiftlampen II
- LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 4a O 253/05
Verletzung des Patents betreffend eine ringförmige Prothese zur Implantierung um …
- LG Düsseldorf, 12.05.2005 - 4b O 156/04
PatentG
- LG Düsseldorf, 20.01.2005 - 4 O 229/95
Bäckereimaschine
- LG München I, 16.06.2017 - 21 O 6928/15
Schadensersatz, Leistungen, Erfindung, Patentverletzung, Eintragung, …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 187/10
Spielhütte
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Rechtsprechung
| BPatG, 07.08.2000 - 5 W (pat) 15/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundespatentgericht
- rechtsportal.de
Kosten im Gebrauchsmuster-Beschwerdeverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2001, 329
Wird zitiert von ... (6)
- BPatG, 14.10.2004 - 10 W (pat) 22/01 Es wird auf Antrag eingeleitet und ist jedenfalls dann, wenn wie hier die materielle Rechtsposition streitig ist, als echtes Streitverfahren anzusehen, in dem Antragsteller und Antragsgegner jeweils ausschließlich eigene Interessen wahrnehmen (vgl BPatG beschließender Senat GRUR 2001, 328 - Umschreibungsverfahren I; a.A. BPatG 5. Senat GRUR 2001, 329 - Umschreibungsverfahren II).
- BPatG, 09.06.2009 - 21 W (pat) 305/08 Erforderlich ist hierfür aber, dass dies aus Gründen der Billigkeit gerechtfertigt ist, wofür insbesondere an das Verhalten oder die Verhältnisse der Verfahrensbeteiligten angeknüpft werden kann (vgl BGH GRUR 1996, 399, 401 -Schutzverkleidung; BPatG, GRUR 2001, 329 -Umschreibungsverfahren II).
- BPatG, 11.10.2005 - 5 W (pat) 12/04 Allerdings entspricht es hier in der Regel der Billigkeit, den Verfahrensausgang zu berücksichtigen, sofern nicht andere Gründe ein Abweichen hiervon erfordern (vgl BPatG GRUR 2001, 329).
- BPatG, 12.01.2004 - 5 W (pat) 7/00 Maßgebend hierfür ist aber nicht der Verfahrensausgang, sondern der Gesichtspunkt der Billigkeit, für den insbesondere an das Verhalten oder die Verhältnisse der Verfahrensbeteiligten angeknüpft werden kann (vgl BGH GRUR 1996, 399, 401 - Schutzverkleidung; beschließender Senat, GRUR 2001, 329 - Umschreibungsverfahren II).
- BPatG, 09.09.2010 - 35 W (pat) 2/09 Allerdings entspricht es hier in der Regel der Billigkeit, den Verfahrensausgang zu berücksichtigen, sofern nicht andere Gründe ein Abweichen hiervon erfordern (vgl. BPatG GRUR 2001, 329 m. w. N).
- BPatG, 20.01.2005 - 10 W (pat) 46/03 Es wird auf Antrag eingeleitet und ist jedenfalls dann, wenn wie hier die materielle Rechtsposition streitig ist, als echtes Streitverfahren anzusehen, in dem Antragsteller und Antragsgegner jeweils ausschließlich eigene Interessen wahrnehmen (vgl BPatG beschließender Senat GRUR 2001, 328 - Umschreibungsverfahren I; a.A. BPatG 5. Senat GRUR 2001, 329 - Umschreibungsverfahren II).
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