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Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.2011 - C-422/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3783
EuGH, 24.11.2011 - C-422/10 (https://dejure.org/2011,3783)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2011 - C-422/10 (https://dejure.org/2011,3783)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2011 - C-422/10 (https://dejure.org/2011,3783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 - Bedingungen für die Erteilung des Zertifikats - Begriff 'durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis' - Kriterien - Bestehen zusätzlicher oder anderer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Georgetown University u.a.

    Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 - Bedingungen für die Erteilung des Zertifikats - Begriff "durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis" - Kriterien - Bestehen zusätzlicher oder anderer ...

  • EU-Kommission PDF

    Georgetown University und andere gegen Comptroller General of Patents, Designs and Trade Marks.

  • EU-Kommission

    Georgetown University u.a.

    Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 - Bedingungen für die Erteilung des Zertifikats - Begriff ‚durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis‘ - Kriterien - Bestehen zusätzlicher oder ...

  • Wolters Kluwer

    Humanarzneimittel; Bedingungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats; Begriff 'durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis'; Bestehen zusätzlicher oder anderer Kriterien für ein Medikament, das mehr als einen Wirkstoff enthält, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Humanarzneimittel; Bedingungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats; Begriff 'durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschütztes Erzeugnis'; Bestehen zusätzlicher oder anderer Kriterien für ein Medikament, das mehr als einen Wirkstoff enthält, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 27. August 2010 - Georgetown University, University of Rochester und Loyola University of Chicago/Comptroller-General of Patents, Designs and Trade Marks

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice (Chancery Division) - Auslegung des Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (ABl. L 152, S. 1) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 144
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-181/95

    Biogen / Smithkline Beecham Biologicals

    Auszug aus EuGH, 24.11.2011 - C-422/10
    Rn. 25 Der Grund für den Erlass dieser Regelung lag darin, dass die Laufzeit des tatsächlichen Patentschutzes für die Amortisierung der in der pharmazeutischen Forschung vorgenommenen Investitionen unzureichend war; dem sollte durch die Schaffung eines ESZ für Arzneimittel abgeholfen werden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997, Biogen, C-181/95, Slg. 1997, I-357, Randnr. 26, und AHP Manufacturing, Randnr. 30).

    Rn. 34 Zum anderen kann nach Art. 3 Buchst. c der Verordnung Nr. 469/2009, wenn ein Erzeugnis durch ein Patent geschützt wird, nicht mehr als ein Zertifikat für dieses Grundpatent erteilt werden (vgl. Urteile Biogen, Randnr. 28, und Medeva, Randnr. 41).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-482/07

    AHP Manufacturing - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnungen (EWG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 24.11.2011 - C-422/10
    Rn. 24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der wesentliche Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (vgl. Urteile vom 16. September 1999, Farmitalia, C-392/97, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19, und vom 3. September 2009, AHP Manufacturing, C-482/07, Slg. 2009, I-7295, Randnr. 30).

    Rn. 25 Der Grund für den Erlass dieser Regelung lag darin, dass die Laufzeit des tatsächlichen Patentschutzes für die Amortisierung der in der pharmazeutischen Forschung vorgenommenen Investitionen unzureichend war; dem sollte durch die Schaffung eines ESZ für Arzneimittel abgeholfen werden (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997, Biogen, C-181/95, Slg. 1997, I-357, Randnr. 26, und AHP Manufacturing, Randnr. 30).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-392/97

    Farmitalia - Arzneispezialitäten - Ergänzendes Schutzzertifikat

    Auszug aus EuGH, 24.11.2011 - C-422/10
    Rn. 24 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der wesentliche Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (vgl. Urteile vom 16. September 1999, Farmitalia, C-392/97, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19, und vom 3. September 2009, AHP Manufacturing, C-482/07, Slg. 2009, I-7295, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.01.2015 - C-631/13

    Forsgren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Ergänzendes …

    Anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile Medeva (C-322/10, EU:C:2011:773) und Georgetown University u. a. (C-422/10, EU:C:2011:776) ergangen seien, sei der Wirkstoff, für den das ESZ im Ausgangsverfahren begehrt werde, im zugelassenen Arzneimittel nicht neben anderen Wirkstoffen enthalten, sondern mit anderen Wirkstoffen kovalent verbunden.

    Rn. 51 Daher ist auf den wesentlichen Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 abzustellen, der darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (Urteil Georgetown University u. a., EU:C:2011:776, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-121/17

    Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Behandlung des …

    Konnte der Inhaber des Patents während dessen Geltungsdauer auf der Grundlage seines Patents jeder Verwendung oder bestimmten Verwendungen seines Erzeugnisses in Form eines Arzneimittels, das aus dem Erzeugnis bestand oder es enthielt, widersprechen, so gewährt ihm ein für das Erzeugnis erteiltes ESZ dieselben Rechte für jede vor Ablauf des Zertifikats genehmigte Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel (…Urteile vom 24. November 2011, Medeva, C-322/10, EU:C:2011:773, Rn. 39, und vom 24. November 2011, Georgetown University u. a., C-422/10, EU:C:2011:776, Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines …

    Konnte der Inhaber dieses Patents während dessen Geltungszeit auf der Grundlage seines Patents der Verwendung oder bestimmten Verwendungen seines Erzeugnisses in Form eines Arzneimittels, das aus dem Erzeugnis bestand oder es enthielt, widersprechen, so gewährt ihm ein für dieses Erzeugnis erteiltes Ergänzendes Schutzzertifikat nach der Rechtsprechung des EuGH dieselben Rechte für jede vor seinem Ablauf genehmigte Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel (EuGH, GRUR 2015, 245, 247 - Forsgren; GRUR 2014, 157, 159 - Actavis/Sanofi [Irbesartan]; GRUR 2012, 257, 259 - Medeva; GRUR Int. 2012, 144, 146 - Georgetown University u.a.;… GRUR Int. 2012, 356 L = BeckRS 2011, 81931 Rn. 34 - University of Queensland und CSL;… GRUR Int. 2012, 356 L = BeckRS 2011, 81930 - Daiichi Sankyo).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-443/12

    Actavis Group PTC und Actavis UK - Humanarzneimittel - Ergänzendes …

    Rn. 19 Das vorlegende Gericht stellt fest, dass diese Argumente Fragen hinsichtlich der Auslegung von Art. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 469/2009 und Art. 3 Buchst. c und d dieser Verordnung aufwerfen, die vom Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 24. November 2011, Medeva (C-322/10, Slg. 2011, I-12051), und Georgetown University u. a. (C-422/10, Slg. 2011, I-12157), sowie seinen Beschlüssen vom 25. November 2011, Yeda Research and Development Company und Aventis Holdings (C-518/10, Slg. 2011, I-12209), University of Queensland und CSL (C-630/10, Slg. 2011, I-12231), und Daiichi Sankyo (C-6/11, Slg. 2011, I-12255), angesprochen worden seien.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/11

    Neurim Pharmaceuticals (1991) - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat …

    Rn. 22 Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der wesentliche Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (vgl. Urteile vom 24. November 2011, Medeva, C-322/10, Slg. 2011, I-12051, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Georgetown University u. a., C-422/10, Slg. 2011, I-12157, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-210/13

    Glaxosmithline Biologicals und Glaxosmithkline Biologicals, Niederlassung der …

    Konnte jedoch der Inhaber dieses Patents während dessen Geltungszeit auf der Grundlage seines Patents jeder Verwendung oder bestimmten Verwendungen seines Erzeugnisses in Form eines Arzneimittels, das aus dem Erzeugnis bestand oder es enthielt, einschließlich einer Verwendung als Adjuvans, widersprechen, so gewährt ihm ein für dieses Erzeugnis erteiltes ESZ dieselben Rechte für jede vor Ablauf dieses Zertifikats genehmigte Verwendung des Erzeugnisses als Arzneimittel (vgl. Urteile vom 24. November 2011, Medeva, C-322/10, Slg. 2011, I-12051, Randnr. 39, und Georgetown University u. a., C-422/10, Slg. 2011, I-12157, Randnr. 32, sowie Beschlüsse vom 25. November 2011, University of Queensland und CSL, C-630/10, Slg. 2011, I-12231, Randnr. 34, und Daiichi Sankyo, C-6/11, Slg. 2011, I-12255, Randnr. 29).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-484/12

    Georgetown University - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - …

    Rn. 19 Infolge der Urteile vom 24. November 2011, Medeva (C-322/10, Slg. 2011, I-12051) und Georgetown University u. a. (C-422/10, Slg. 2011, I-12157), stellte das vorlegende Gericht fest, dass die Parteien des Ausgangsverfahrens darin übereinstimmten, dass angesichts der vom Gerichtshof in diesen Urteilen gegebenen Antworten die Erteilung eines ESZ für den einzelnen Wirkstoff HPV-16 nicht auf der Grundlage von Art. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 469/2009 verweigert werden könne, so dass der Bescheid des OCN insoweit für nichtig zu erklären sei.
  • EuGH, 19.06.2014 - C-11/13

    Bayer CropScience - Vorabentscheidungsersuchen - Patentrecht - …

    Außerdem habe der Gerichtshof in den Urteilen Medeva (C-322/10, EU:C:2011:773) und Georgetown University u. a. (C-422/10, EU:C:2011:776) die Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (…ABl. L 152, S. 1) dahin ausgelegt, dass ein Antrag auf ein ergänzendes Schutzzertifikat für einen einzelnen Wirkstoff nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden dürfe, dass das fragliche Arzneimittel neben diesem Wirkstoff noch weitere Wirkstoffe enthalte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2012 - C-130/11

    Neurim Pharmaceuticals (1991) - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat …

    {FN:4} - Urteil vom 24. November 2011, Georgetown University u. a. (C-422/10, Slg. 2011, I-12157).

    {FN:8} - Wie ich in meinen verbundenen Schlussanträgen in der Rechtssache Medeva und in der Rechtssache Georgetown University u. a. (C-322/10 und C-422/10, Urteile oben in Fn. 3 bzw. 4 angeführt, Nrn. 89 f.) ausgeführt habe, ist die Definition von "Erzeugnis" in Art. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 469/2009 teleologisch in dem Sinne auszulegen, dass das Erzeugnis im Sinne der Verordnung nicht nur "den" Wirkstoff oder "die" Wirkstoffzusammensetzung, sondern auch "einen" Wirkstoff oder "eine" Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels umfasst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2018 - C-121/17

    Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Patentrecht - …

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 24. November 2011, Georgetown University u. a. (C-422/10, EU:C:2011:776, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneispezialitäten - Ergänzendes …

  • EuGH, 09.02.2012 - C-574/11

    Novartis - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Humanarzneimittel - …

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