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   OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04   

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https://dejure.org/2004,6748
OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,6748)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,6748)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2004 - 13 U 133/04 (https://dejure.org/2004,6748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG n.F.; § 8 UWG n.F.; § 12 Abs. 2 UWG n.F.
    Verschaffung eines nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteils einer Stadt durch das Anbieten von Grabpflegearbeiten gegenüber den privaten Gärtnereien; Zulässigkeit der Verbindung des Verkaufs von Grabstellen und des Anbietens von Grabpflegeleistungen in denselben Räumen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschaffung eines nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteils einer Stadt durch das Anbieten von Grabpflegearbeiten gegenüber den privaten Gärtnereien; Zulässigkeit der Verbindung des Verkaufs von Grabstellen und des Anbietens von Grabpflegeleistungen in denselben Räumen ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1 n. F.; ; UWG § 3 n. F.; ; UWG § 4 Ziff. 11 n. F.; ; UWG § 12 Abs. 2 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; NGO § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage des Entstehens eines ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteils zu Gunsten einer Stadt im Zusammenhang mit dem Anbieten privater Grabpflegearbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04
    So ist es im Hinblick auf § 108 NGO (zu § 1 UWG a. F. und der Bayerischen Gemeindeordnung: BGH Urteil vom 25. April 2004 - I ZR 250/00).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2004 - 13 U 133/04
    Sie wird erst bei Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, NJW 1987, 60, 61 - kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb; Köhler/Pieper, UWG, § 1 Rdn. 559 m. w. N.).
  • LG Dortmund, 23.11.2016 - 10 O 11/16

    Bezirksschornsteinfeger, Beliehener, unzulässiger Hinweis in Feuerstättenbescheid

    In einer ähnlichen Konstellation hat das OLG Celle (GRUR-RR 2004, 374) entschieden, dass eine Stadt, die private Grabpflegearbeiten anbietet, sich gegenüber den privaten Gärtnereien einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft, wenn sie Hinterbliebenen, die die städtische Friedhofsverwaltung wegen des" Kaufs" einer Grabstelle aufsuchen müssen, Grabpflegeleistungen durch ihre Mitarbeiter in denselben Räumen anbietet (vgl. auch Landgericht Aurich, Urteil vom 12.2.2012, Az. 6 O 17/12 = BeckRS 2016, 07383, allerdings unter dem Gesichtspunkt der Irreführung).
  • VG Düsseldorf, 22.09.2005 - 4 K 204/05

    Werbeverbot für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Unterhalten einer

    Die Verquickung öffentlicher Aufgaben mit erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit zu Lasten privater Wettbewerber ist verboten (OLG Hamburg, Urteil vom 11. März 1999, 3 U 40/98; OLG Celle, Urteil vom 9. September 2004, 13 U 133/04, GRUR-RR 2004, 374; BGH, Urteil vom 24. September 2002, KZR 4/01, NJW 2003, 752 f.).
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