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   OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10   

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https://dejure.org/2010,1725
OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10 (https://dejure.org/2010,1725)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2010 - 5 W 84/10 (https://dejure.org/2010,1725)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2010 - 5 W 84/10 (https://dejure.org/2010,1725)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • markenmagazin:recht

    § 9 MarkenG
    "eiPott” - Einstweilige Verfügung gegen "eiPott” für Eierbecher wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke "IPOD” von Apple

  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 3, 14 Abs. 1 GG; Artt. 12, 9 Abs. 1 GMV
    Zur Verwechslungsgefahr zwischen "IPOD" und "eiPott"

  • webshoprecht.de

    Vertrieb von Eierbechern unter der Kennzeichnung eiPott verletzt die Gemeinschaftsmarke iPod

  • aufrecht.de

    Eierbecher "eiPott" verletzt Markenrechte von Apple

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abwandlung bekannter Marken: Nicht immer hilft der Einwand, es handele sich um eine Produktparodie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Eierbechern unter der Kennzeichnung "eiPott" wegen bestehender Verwechslungsgefahr mit der Gemeinschaftswortmarke IPOD (Nr.004748133); Anforderungen an eine Verwechslungsgefahr innerhalb des Markenrechts anhand der ...

  • unalex.eu
  • kanzlei.biz

    IPod vs. eiPott

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMV Art.9 Abs. 1 b, c; GG Art. 5 Abs. 3
    "IPOD / eiPott"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IPOD/eiPott

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 9 Abs. 1c, 1b GMV
    Verbot, Eierbecher unter der Bezeichnung "eiPott” zu verkaufen

  • heise.de (Pressebericht, 23.08.2010)

    IPod vs. eiPOTT: Urteilsbegründung veröffentlicht

  • heise.de (Pressebericht, 21.08.2010)

    Untersagung des Vertriebes eines Eierbechers mit der Bezeichnung eiPOTT

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "eiPott" verwechslungsfähig mit Marke "iPod"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eierbecher mit Bezeichnung "eiPott" verletzen Markenrechte von "iPod"

  • loh.de (Kurzinformation)
  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr von eiPott für Eierbecher mit der Marke iPod?

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Ipod vs. eiPOTT

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    IPod vs. eiPOTT: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher

  • beck.de (Kurzinformation)

    Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EiPott verletzt Markenrechte von Apple

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der "eiPott"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 382
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    Allerdings kann eine schriftbildliche oder klangliche Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, wenn einem der sich gegenüberstehenden Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt, sog. Neutralisierungslehre ( s. zuletzt BGH GRUR 2010, 235 AIDA/AIDU, Tz.19 m.w.N. ).

    Dementsprechend heißt es in den einschlägigen obergerichtlichen Erkenntnissen auch nur, dass der eindeutigen Sinngehalt eines Zeichens eine Verwechslungsgefahr in klanglicher oder schriftbildlicher Hinsicht beseitigen könne ( z.B. EUGH GRUR 2006, 237 Tz.20 - PICASSO/PICARO; GRUR 2006, 413 Tz.35 - Zhir/Sir ; BGH GRUR 2010, 235 Tz.19 - AIDA/AIDU ).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    Zumindest nutzen sie aber durch die unübersehbare Anlehnung an die Produkte der Antragstellerin die Unterscheidungskraft der bekannten Gemeinschaftsmarken der Antragstellerin aus ( BGH a.a.O.; EUGH GRUR 2009, 756, 1.Leitsatz - L´Oréal/Bellure ).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    Zwar kann angesichts des weiten Abstandes zwischen den betroffenen Waren wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegner die Wertschätzung der Produkte der Antragstellerin für sich ausnutzt, wozu die Übertragung von Gütevorstellungen der Produkte der Antragstellerin auf die Eierbecher der Antragsgegner erforderlich wäre ( BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte ).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    Dementsprechend heißt es in den einschlägigen obergerichtlichen Erkenntnissen auch nur, dass der eindeutigen Sinngehalt eines Zeichens eine Verwechslungsgefahr in klanglicher oder schriftbildlicher Hinsicht beseitigen könne ( z.B. EUGH GRUR 2006, 237 Tz.20 - PICASSO/PICARO; GRUR 2006, 413 Tz.35 - Zhir/Sir ; BGH GRUR 2010, 235 Tz.19 - AIDA/AIDU ).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    Dementsprechend heißt es in den einschlägigen obergerichtlichen Erkenntnissen auch nur, dass der eindeutigen Sinngehalt eines Zeichens eine Verwechslungsgefahr in klanglicher oder schriftbildlicher Hinsicht beseitigen könne ( z.B. EUGH GRUR 2006, 237 Tz.20 - PICASSO/PICARO; GRUR 2006, 413 Tz.35 - Zhir/Sir ; BGH GRUR 2010, 235 Tz.19 - AIDA/AIDU ).
  • OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06

    Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10
    In Anlehnung an den Fall "Lila Postkarte" hat der Senat in seiner Entscheidung "Bildmarke AOL" ( GRUR-RR 2006, 231 ) die Verwendung einer bekannten Bildmarke auf einem sog. Abi-T-Shirt als durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt angesehen.
  • LG Hamburg, 18.01.2018 - 327 O 186/17

    Gemeinschaftsmarkenschutz: Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der

    Allerdings kann ausnahmsweise die Verwendung einer bekannten Marke für den eigenen Produktabsatz durch die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 13 EU-Grundrechtecharta gerechtfertigt sein, wobei eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem gemäß Art. 14 GG und Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta geschützten Eigentumsrecht des Markeninhabers im Einzelfall stattzufinden hat (HansOLG GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).

    Es fehlt an einem "kreativer Überschuss" (HansOLG GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott), der die Ausnutzung der Markenbekanntheit in der Gesamtanmutung überlagern würde.

  • LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18

    Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan

    Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der Unterscheidungskraft ist nicht zwingend die Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke erforderlich, sondern es genügt schon eine Aufmerksamkeitsausbeutung (vgl. BGH NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.- de; GRUR-RR 2002, 389, 392 - die tagesschau; GRUR 2001, 838, 841 - 1001 buecher.de; OLG Köln GRUR-RR 2005, 339, 341 - Kleiner Feigling II; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).
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