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Weitere Entscheidung unten: BSG, 10.12.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,228
BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 (https://dejure.org/2004,228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c; ; BVerfGG § 93 c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Ambulante ärztliche Behandlung von gesetzlich Versicherten mit neuen Behandlungsmethoden; Anspruch gegen die Krankenkasse bei Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte; Medizinische Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit im einzelnen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 135 Abs. 1 S. 1
    Zulassung neuer Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Kasse: Bundesausschuss - Zu hohe Anforderungen an Evidenz

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    SGB V - Off-Label-Use und einstweiliger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3100
  • NVwZ 2005, 324 (Ls.)
  • NZS 2004, 527
  • GesR 2004, 246
 
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Wird zitiert von ... (144)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Anforderungen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für den vorläufigen Rechtsschutz ergeben, wenn dessen Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Die Gerichte sind, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, in solchen Fällen gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ).

    Rn. 14 cc) Wie sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 (a.a.O.) ergibt, kann in einem solchen Fall eine Entscheidung der Gerichte über die Verpflichtung der Krankenkasse zur vorläufigen Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung nicht ohne Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erfolgen.

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten - …

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Damit stehen sie zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ;… eher erweiternd BSG …">27%20a%20SGB%20V%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 27 a SGB V Nr. 3, S. 35).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ) gerecht werden (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Aus dem Grundrecht folgt allgemein die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BVerfGE 56, 54 ).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04
    Damit stehen sie zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ;… eher erweiternd BSG …">27%20a%20SGB%20V%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2500 § 27 a SGB V Nr. 3, S. 35).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Die Gestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 46, 160 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1997, a.a.O.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).

    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen dieser Bedeutung und der im Grundrecht auf Leben enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung (vgl. BVerfGE 39, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ) gerecht werden und sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 53, 30 ;… zur Frage eines originären Leistungsanspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vgl. auch Schmidt-Aßmann, Grundrechtspositionen und Legitimationsfragen im öffentlichen Gesundheitswesen, 2001, S. 23 ff. m.w.N.).

    Rn. 60 Ob für die Erfüllung dieser Aufgabe das nach § 135 SGB V vorgesehene Verfahren der Entscheidung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ), ist hier nicht zu entscheiden.

    Rn. 62 a) Nicht zu entscheiden ist dabei, ob die Annahme des Bundessozialgerichts, wegen des eindeutigen Wortlauts des § 135 Abs. 1 SGB V sei die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode durch die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung von der vorherigen Anerkennung durch den Bundesausschuss abhängig (vgl. BSGE 81, 54 ; 86, 54 ;… BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1), mit dem Grundgesetz auch in den Fällen vereinbar ist, in denen die medizinische Wissenschaft wegen der Eigenart der lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Krankheit über eine wissenschaftlich gesicherte, an Gesichtspunkten der statistischen Evidenz, gegebenenfalls auch niedrigerer Evidenzstufen bei seltenen Krankheiten (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 3 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. September 2005), ausgerichtete Therapie auf der Grundlage klinischer oder sonstiger Studien nicht oder noch nicht verfügt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels …

    Mit Blick auf den Beschluss einer Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer neuen Behandlungsmethode bei einer seltenen Autoimmunkrankheit (Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 = NZS 2004, 527 = NJW 2004, 3100) kommt hierfür vor allem eine Klarstellung der Rechtsprechung zum sog Systemversagen in Betracht, soweit der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die von ihm selbst aufgestellten Evidenzkriterien nicht beachtet oder nicht gesetzeskonform anwendet.
  • SG Frankfurt/Main, 24.11.2020 - S 34 KR 2391/20

    Keine Erstattung von Mutterschutzlohn für stillende Arbeitnehmerin

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 -).
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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4714
BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R (https://dejure.org/2003,4714)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R (https://dejure.org/2003,4714)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 56/02 R (https://dejure.org/2003,4714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Ausbildungsstätte für Psychotherapeuten - keine Trägerschaft von Hochschule oder Hochschulklinik - Nichtanwendung von Sonderregelungen über die Vergütung vertragsärztlicher bzw vertragspsychotherapeutischer Leistungen

  • Judicialis

    SGB V § 120 Abs 3 Satz 2 Halbsatz 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Vergütungsabschlags bei psychotherapeutischen Leistungen - Erfordernis einer Rechtsgrundlage für Honorarminderung - Umfang des Vergütungsabschlags für Forschung und Lehre - Vertragsärztliche Gesamtvergütung für ambulant ärztliche Leistungen - ...

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher bzw vertragspsychotherapeutischer Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 499 (Ls.)
  • GesR 2004, 246
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 4/01 R

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlung - …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    Da dieser kein Krankenhausträger ist und auch keine öffentliche Förderung erhält (dazu näher Senatsurteil vom 13. März 2002, SozR 3-2500 § 120 Nr. 12), greift § 120 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 SGB V in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung (aF) von vornherein nicht ein.

    Alle Polikliniken bzw Hochschulambulanzen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen ärztliche bzw psychotherapeutische Leistungen erbracht werden, erhalten öffentliche Fördermittel iS des § 120 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 SGB V aF (dazu näher für die Polikliniken BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 33 f sowie allgemein für die öffentliche Förderung BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 12).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    Zutreffend ist indessen allein das institutionelle Verständnis des Vergütungsabschlags, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Mai 1998 für zahnärztliche Notfallbehandlungen in einer Poliklinik entschieden hat (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 39).

    Solche sind im Hinblick auf die bewusst generalisierende und typisierende Regelung auch nicht geboten (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 43/44).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    Der Senat lässt offen, ob die angefochtenen Bescheide, mit denen bestandskräftig gewordene Honorarbescheide zu Lasten des Klägers korrigiert worden sind, schon aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen rechtswidrig sind (vgl zu Korrekturmöglichkeiten bei bestandskräftigen Honorarbescheiden grundlegend BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 sowie zur Honorarberichtigung nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren BSGE 89, 90 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    Der Senat lässt offen, ob die angefochtenen Bescheide, mit denen bestandskräftig gewordene Honorarbescheide zu Lasten des Klägers korrigiert worden sind, schon aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen rechtswidrig sind (vgl zu Korrekturmöglichkeiten bei bestandskräftigen Honorarbescheiden grundlegend BSGE 89, 62 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 sowie zur Honorarberichtigung nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren BSGE 89, 90 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    § 117 Abs. 2 Satz 1 SGB V idF des Art. 2 Nr. 14 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 bestimmt, dass "poliklinische Institutsambulanzen an ... Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG" ermächtigt werden müssen (näher dazu BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 2/93

    Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R
    Alle Polikliniken bzw Hochschulambulanzen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen ärztliche bzw psychotherapeutische Leistungen erbracht werden, erhalten öffentliche Fördermittel iS des § 120 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 SGB V aF (dazu näher für die Polikliniken BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 6 S 33 f sowie allgemein für die öffentliche Förderung BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - L 5 KA 31/06

    Voraussetzung für Institutsermächtigung nach § 117 Abs 1 SGB V

    Bei den Ambulanzen, Instituten und Abteilungen der Hochschulkliniken muss nicht unbedingt die Hochschule selbst der Träger sein (…LSG Baden-Württemberg 11.9.2002 aaO juris Rn 26; zu Psychotherapeuten vgl BSG 10.12.2003 - B 6 KA 56/02 R, juris Rn 16).
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