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   OLG Hamm, 18.05.2009 - I-8 U 184/08, 8 U 184/08   

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https://dejure.org/2009,6456
OLG Hamm, 18.05.2009 - I-8 U 184/08, 8 U 184/08 (https://dejure.org/2009,6456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2009 - I-8 U 184/08, 8 U 184/08 (https://dejure.org/2009,6456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - I-8 U 184/08, 8 U 184/08 (https://dejure.org/2009,6456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GmbHG § 34; ; AktG § 241 Nr. 4; ; AktG § 246 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Frist zur Anfechtung der Einziehung eines GmbH-Gesellschaftsanteils; Herbeiführung der Einziehung wegen Pfändung des Geschäftsanteils durch den Mehrheitsgesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sittenwidrige Beschlüsse nach § 241 Nr. 4 AktG analog, Treuepflicht in der GmbH, Treuepflicht unter den Gesellschaftern, Zwangseinziehung des Geschäftsanteils

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Einziehung des Geschäftsanteils wegen Vollstreckung im Geschäftsanteil durch Mitgesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2009, 1161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2008 - 8 U 129/07

    Haftung eines gynäkologischen Belegarztes für Fehler der zu einer Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Das Urteil ist insoweit im Berufungsverfahren mit Urteil des Senats vom 3. September 2008 (8 U 129/07) bestätigt worden.

    Abgesehen davon, dass die Zahlung nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geschehen ist und deshalb keine Erfüllung darstellte (vgl. Senatsurteil vom 3. September 2008 in dem damaligen Verfahren 8 U 129/07, S. 25), handelt es sich um einen Umstand, der erst Monate nach der Beschlussfassung eingetreten ist und sich auf die Rechtmäßigkeit des Beschlusses deshalb nicht auswirken konnte.

  • OLG Brandenburg, 01.06.2004 - 6 U 160/03
    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Solange dem Kläger die Grundlagen für die Beschlussfassung über die Einziehung des Geschäftsanteils nicht mitgeteilt worden waren, hätte es eine Überforderung dargestellt, wenn er bereits mit der Klage zu allen evtl. denkbaren Gründen hätte Stellung nehmen müssen (noch weitergehend OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2006, 395, das ein Eingehen des Anfechtungsklägers auf die Gründe der Beschlussfassung auch dann für entbehrlich hält, wenn diese mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung bekannt gegeben worden waren).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Soweit der Bundesgerichtshof Unwirksamkeit der Beschlussfassung für den Fall angenommen hat, dass der Einziehungsbeschluss ohne ausreichende Satzungsgrundlage gefasst wurde (BGH NJW 1999, 3779), ist dies auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 73/99

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Pfändung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Ein Einziehungsbeschluss kann nach §§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG dann nichtig sein, wenn bereits bei der Beschlussfassung über die Einziehung feststeht, dass die geschuldete Abfindung aus dem freien Vermögen der Gesellschaft nicht geleistet werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (BGHZ 144, 365, 369; BGH NZG 2009, 221).
  • BGH, 08.12.2008 - II ZR 263/07

    Gesellschafterausschluss -Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Ein Einziehungsbeschluss kann nach §§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG dann nichtig sein, wenn bereits bei der Beschlussfassung über die Einziehung feststeht, dass die geschuldete Abfindung aus dem freien Vermögen der Gesellschaft nicht geleistet werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (BGHZ 144, 365, 369; BGH NZG 2009, 221).
  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Aufgrund dieser Treuepflicht kann ein Gesellschafter gehalten sein, von ihm an sich zustehenden Rechten keinen Gebrauch zu machen (BGH GmbHR 1991, 362).
  • OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
    Unter diesen Umständen steht dem Interesse des Schuldners am Fortbestehen seiner Gesellschafterstellung kein schutzwürdiges Interesse des vollstreckenden Gläubigers gegenüber (vgl. Senat, Urteil vom 20.10.2008, 8 U 4/08).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Entsprechendes gilt auch für den hier vorliegenden, umgekehrten Fall zumindest im Hinblick darauf, dass es um die Hinausdrängung des Mehrheitsgesellschafters aus einer zweigliedrigen, personalistisch strukturierten GmbH geht (vgl. zu Treubindungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Einziehung etwa OLG Hamm, GmbHR 2009, 1161, 1163); dieses Ergebnis folgt im Übrigen schon daraus, dass ein wichtiger Grund in der Person des Klägers selbst vorlag, der zu dessen Ausschließung berechtigte (dazu sogleich unten unter IV; vgl. zur Treuwidrigkeit einer zwangsweisen Einziehung, wenn der diese betreibende Gesellschafter selbst aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden könnte, etwa Emmerich, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 13 Rn. 45).
  • KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19

    Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflicht durch Einziehungsbeschluss

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der in der Satzung geregelte Grund für die Zwangseinziehung letztlich nur als Vorwand dient, um sich eines unliebsamen Gesellschafters zu entledigen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 2009 - 8 U 184/08, GmbHR 2009, 1161; Baumbach/Hueck/Kersting, a. a. O., § 34 Rn. 10; Roth/Altmeppen/Altmeppen, 9. Aufl. 2019, § 34 47).

    Denn bei einer Verwertung des Geschäftsanteils durch den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger nach § 857 Abs. 5 ZPO könnte ein Dritter den Anteil ersteigern und auf diese Weise Gesellschafter werden, ohne dass dies durch die Altgesellschafter zu verhindern wäre (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 2009 - 8 U 184/08, GmbHR 2009, 1161; Michalski, ZIP 1991, 147 [148]).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    II ZR 73/99, BGHZ 144, 365, 366; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2009 - 8 U 184/08, juris Rn. 24; MünchKommGmbHG/Strohn, 3. Auflage, § 34 Rn. 53; Kersting in Baumbach/Hueck, aaO, § 34 Rn. 10).
  • OLG Jena, 30.05.2018 - 2 U 800/15

    Einziehung GmbH-Gesellschaftsanteil - Anfechtungsbefugnis

    Sie setzt auch der Einziehung von Geschäftsanteilen Grenzen (OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2009, 8 U 184/08, juris, Rn. 17, 26, 27).
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