Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07, 15 W 414/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 65; BGB § 163
Anmeldung aufschiebend befristeter Beschlüsse zum Handelsregister - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 65; BGB § 129; BGB § 163; HGB § 12
Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das Handelsregister - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das Handelsregister bei Befristung des Wirkungseintritts; Auflösung einer Gesellschaft und Bestellung eines der Geschäftsführers zum Liquidator unter einer Befristung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das Handelsregister bei Befristung des Wirkungseintritts; Auflösung einer Gesellschaft und Bestellung eines der Geschäftsführers zum Liquidator unter einer Befristung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Handelsregisteranmeldung aufschiebend bedingter GmbH-Gesellschafterbeschlüsse
Verfahrensgang
- AG Münster, 10.01.2006 - HRB 8993
- LG Münster, 19.10.2006 - 22 T 1/06
- LG Münster, 19.10.2006 - 22 T 8/06
- OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07, 15 W 414/06
Papierfundstellen
- FGPrax 2007, 186
- Rpfleger 2007, 327
- GmbHR 2007, 762
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07
Das Registergericht kann sich für seinen Standpunkt, die Anmeldung sei unwirksam, nicht auf die Entscheidungen des BayObLG vom 25.06.1992 - 3Z BR 30/92 - (DNotZ 1993, 197 = GmbHR 1992, 672) und OLG Düsseldorf vom 15.12.1999 - 3 Wx 354/99 - (FGPrax 2000, 72 = Rpfleger 2000, 218 = GmbHR 2000, 232) berufen.Demgegenüber ist vorliegend die Anmeldung, d.h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt, was unzulässig wäre (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 197 und OLG Düsseldorf a.a.O.;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 11 Rn. 32 m.w.N.), noch fehlte es im Zeitpunkt der Anmeldung (25.11.2005) an einem Gesellschafterbeschluss über die Auflösung und Bestellung eines Liquidators.
- OLG Düsseldorf, 15.12.1999 - 3 Wx 354/99
Anmeldung einer zukünftigen Bestellung zum Geschäftsführer
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07
Das Registergericht kann sich für seinen Standpunkt, die Anmeldung sei unwirksam, nicht auf die Entscheidungen des BayObLG vom 25.06.1992 - 3Z BR 30/92 - (DNotZ 1993, 197 = GmbHR 1992, 672) und OLG Düsseldorf vom 15.12.1999 - 3 Wx 354/99 - (FGPrax 2000, 72 = Rpfleger 2000, 218 = GmbHR 2000, 232) berufen. - OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01
Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07
Diese Frage hat der Senat mit Beschluss vom 20.12.2001 (15 W 378/01 - FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761 = NZG 2002, 425 = OLGR Hamm 2002, 291) dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorlägen.
- OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10
Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer
Diese Frage hat der Senat dahin entschieden, es komme für die Entscheidung über die Anmeldung nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eintragung sämtliche Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (FGPrax 2007, 186 = Rpfleger 2007, 327; FGPrax 2002, 126 = NJW-RR 2002, 761;… vgl. Keidel/Kafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rdnr. 147). - OLG Frankfurt, 08.09.2021 - 20 W 154/21
Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung
Dass in einem solchen Fall die Registeranmeldung zulässig sei, sei unter anderem durch das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 08.02.2007 zum Az. 15 W 34/07 und 414/06 anerkannt worden und decke sich auch mit der von ihm zitierten Literaturauffassung.Dass in einem solchen Fall die Registeranmeldung zulässig sei, sei unter anderem durch das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 08.02.2007 zum Az. 15 W 34/07, 414/06 anerkannt worden und decke sich auch mit der von ihm zitierten Literaturauffassung.
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Handelsregisteranmeldung selbst als Verfahrensantrag grundsätzlich nicht befristet oder bedingt erklärt werden kann, jedenfalls soweit es sich nicht um Rechtsbedingungen oder um die Abhängigkeit der beantragten Eintragung von innerverfahrensmäßigen Voraussetzungen handelt (…vgl. insgesamt etwa Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl., § 12, Rn. 2, Preuß in Oetker, HGB, 7. Aufl., § 12, Rn. 10, m.w.N.;… Koch in Staub, HGB Großkommentar, 5. Aufl., § 12, Rn. 20, m.w.N.;… so grundsätzlich auch Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 5. Aufl., § 12, Rn. 10, der insoweit allerdings keine Bedenken gegen eine zeitnahe Befristung der Registeranmeldung hat, wenn diese nicht über 15 Tage hinausgeht; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15.03.2017, Az. 2 W 26/17, Rn. 7, Oberlandesgericht Hamm, Beschlüsse vom 04.08.2010, Az. 15 W 85/10, Rn. 8, und vom 08.02.2007, Az. 15 W 414/06, Rn. 11, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris).
Soweit es die auch hier maßgebliche Frage der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister vor Eintritt des entsprechenden Auflösungsdatums betrifft, hat das Oberlandesgericht Hamm mit dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss vom 08.02.2007 (Az. 15 W 34/07, 414/06, zitiert nach juris), dem die Anmeldung eines erst am 28.12.2005 an das Amtsgericht übersandten Beschlusses vom 16.11.2005 über die Auflösung einer GmbH zum 31.12.2005 zugrunde lag, entschieden, dass hierdurch die verfahrensrechtliche Anmeldung zum Handelsregister selbst nicht von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht worden sei; eine andere Frage sei es, ob das Registergericht die Eintragung wegen der Regelung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlussfassung erst im Januar 2006 habe eintragen können.
- OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17
Registeranmeldung der Gesellschaftsauflösung und Liquidatorenbestellung vor dem …
Die Anmeldung als solche, d. h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, ist hier weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris).Daraus folgt, dass für die Beurteilung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist (OLG Hamm…, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris;… Röhricht/Ries, HGB, § 8 Rdnr. 31).
- OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21
Bestellung eines Liquidators; Versicherungserklärung des Liquidators
Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (…vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht;… vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.). - OLG Hamm, 13.12.2018 - 27 W 149/18
Zulässigkeit der Anmeldung eines erst Wochen später wirksam werdenden …
Ausreichend ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu: OLG Hamm, 15 W 34/07, Beschluss vom 08.02.2007, Rn.11; OLG Hamm, 15 W 85/10, Beschluss vom 04.08.2010, Rn.8). - OLG Hamm, 26.03.2021 - 27 W 18/21 HRB 17393 Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden (…vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 15 W 378/01, NZG 2002, 425, zit. nach juris, Rn. 12, vom 8. Februar 2007 - 15 W 34/07, GmbHR 2007, 762, zit. nach juris, Rn. 11, und vom 4. August 2010 - 15 W 85/10, ZIP 2010, 2144; Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2018 - 27 W 119/18, und vom 13. Dezember 2018 - 27 W 149/18, jeweils unveröffentlicht;… vgl. allg. Krafka, in: Krafka/Kühn, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 147 m. w. N.)..
- OLG Hamm, 03.12.2020 - 27 W 105/20 Derartige Bedingungen sind auch im Fall eines befristeten Auflösungsbeschlusses (vgl. hierzu näher: OLG Hamm, 15 W 34/07, Beschluss vom 08.02.2007, Rn.11;… Schmidt/Scheller, a. a. O., Rn.11;… Limpert in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage, § 65, Rn.10;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage, § 65, Rn.10; vgl. hierzu allgemein auch: OLG Hamm, 15 W 85/10, Beschluss vom 04.08.2010, Rn.8), dadurch gekennzeichnet, dass ihr Eintritt allein in der Hand des Registergerichts liegt und keiner weiteren Überprüfung bedarf.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Rostock, 16.02.2007 - 8 U 54/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
GmbH-Geschäftsführer: Haftung gegenüber Dritten wegen Verletzung von Verkehrspflichten; Begründung einer Garantenstellung gegenüber geschädigten Dritten
- Judicialis
BGB § 31
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 31; BGB § 823; GmbHG § 35
Ausnahmsweise deliktische Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund Garantenstellung - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
GmbH Geschäftsführer - Haftung gegenüber Dritten
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 31
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführer gegenüber Dritten - Zur Garantenstellung des GmbH-Geschäftsführer gegenüber Dritten - Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführer im Außenverhältnis gegenüber Dritten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
GmbH-Geschäftsführer haftet nicht persönlich für Arbeitsunfall
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Außenhaftung, Geschäftsführer, Innenhaftung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauarbeiter fällt vom Dach - GmbH-Geschäftsführer haftet nicht persönlich für Arbeitsunfälle
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer haften nur ausnahmsweise für den Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer haftet nicht persönlich für Arbeitsunfall
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Überwachungspflicht eines primär Verkehrssicherungspflichtigen bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten; Umfang der Haftung von Unternehmern gegenüber den für ihr Unternehmen tätigen Versicherten; Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit ...
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 07.10.2005 - 3 O 317/04
- OLG Rostock, 16.02.2007 - 8 U 54/06
Papierfundstellen
- GmbHR 2007, 762
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88
Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des …
Auszug aus OLG Rostock, 16.02.2007 - 8 U 54/06
Dies gilt im Bereich der Haftung aus unerlaubter Handlung zum einen dann, wenn er in eigener Person alle Merkmale des Deliktstatbestandes verwirklicht (…vgl. Lutter/Hommelhoff-Kleindiek, a. a. O., Rz. 61; /MertensMertens, Anm. zu BGH-Urt. v. 05.12.1989, VI ZR 335/88, JZ 1990, S. 488, 488).Nach der Rechtsprechung kann in besonderen Ausnahmefällen eine aus der Organstellung resultierende Pflicht des Geschäftsführers diesen zugleich im Sinne einer Garantenstellung persönlich gegenüber Dritten treffen (grundlegend BGH, Urt. v. 05.12.1989, JZ 1990, S. 486 ff.).
- BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93
Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem …
Auszug aus OLG Rostock, 16.02.2007 - 8 U 54/06
Hingegen kann allein die Verletzung einer ihm gegenüber der Gesellschaft obliegenden Geschäftsführungs- u. Organisationspflicht seine deliktische Haftung im Außenverhältnis nicht begründen (Mertens/Mertens, a. a. O., S. 488, vgl. auch BGH, Urt. v. 13.04.1994, BGHZ 125, S. 366, 375 f.).
- OLG Hamm, 04.12.2020 - 7 U 36/19
Verkehrssicherungspflicht; Jahrmarkt; Abdeckung; Schacht; Gummimatte; …
Denn dies ist im Falle des Unterlassens nur dann der Fall, wenn und soweit der Repräsentant eine Handlungspflicht verletzt, die ihn auch im Außenverhältnis persönlich trifft, die sich im Außenverhältnis also nicht nur als Handlungspflicht der Organisation darstellt, vgl. BeckOGK/Offenloch, Stand 15.11.2020, § 31 BGB Rn. 141. Den Beklagten zu 3 hätte demnach persönlich eine Garantenpflicht im Verhältnis zu den Besuchern des Oktoberfestes in Bezug auf die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch den Beklagten zu 4 treffen müssen, vgl. BGH Urteil vom 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NRW 1990, 976, 977; OLG Rostock, Urteil vom 16.02.2007 - 8 U 54/06, BeckRS 2007, 4321. - OLG Karlsruhe, 07.11.2012 - 7 U 32/12
Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht des Gastwirts für den Weg vom …
Dieser Pflichtverletzung kommt jedoch nach Auffassung des Senats hier insbesondere im Hinblick auf die getroffenen organisatorischen Maßnahmen nicht ein derartiges Gewicht zu, dass es ausnahmsweise gerechtfertigt wäre, den Beklagten zu 2 als Organmitglied im Außenverhältnis haften zu lassen (vgl. OLG Rostock, OLGR Rostock 2007, 486 ff., juris Tz. 34).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".