Rechtsprechung
| LG Kassel, 21.03.2002 - 8 O 428/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- prewest.de
Art. 5, 2, 14, 87e GG; §§ 535, 826 BGB
Plakatierung auf Werbetafeln der Deutschen Eisenbahn-Reklame - BAG Wohnungslosenhilfe - Aufenthalt Obdachloser in Bahnhöfen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung von Wohnungslosen auf Untersagung der Plakatierung von Plakaten mit dem Titel "Die Entdeckung Bahnhof - Wer nicht konsumiert muss raus!?" auf im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindlichen Grundstücken; Verletzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bahn darf Plakataktion von Wohnungslosenhilfe nicht behindern // Staatsbetrieb muss kritische Äußerungen hinnehmen
Papierfundstellen
- GuT 2003, 42
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80
Boykottaufruf
Auszug aus LG Kassel, 21.03.2002 - 8 O 428/02
Da die Deutsche Bahn AG durch den Betrieb des Bahnverkehrs Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge, wenn auch in privatrechtlicher Form, wahrnimmt (Art. 87e GG), kann sie bzw. auch die Beklagte grundsätzlich keinen Grundrechtsschutz für sich beanspruchen (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783 sowie auch BVerfG NJW 1983, 1181f.).Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (so BVerfGE 7, 198 (208 f.), BVerfG NJW 1983, 1181f.).
Dabei darf auch das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des Angegriffenen nicht überschritten werden (so BVerfG NJW 1983, 1181f.).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Kassel, 21.03.2002 - 8 O 428/02
Sie bestimmen dabei weitgehend mit, wann ein Verhalten gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und damit gegen die guten Sitten verstößt, also als sittenwidrig zu bewerten ist (vgl. etwa BVerfGE 7, 198 ff.).Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (so BVerfGE 7, 198 (208 f.), BVerfG NJW 1983, 1181f.).
- BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88
Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische …
Auszug aus LG Kassel, 21.03.2002 - 8 O 428/02
Da die Deutsche Bahn AG durch den Betrieb des Bahnverkehrs Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge, wenn auch in privatrechtlicher Form, wahrnimmt (Art. 87e GG), kann sie bzw. auch die Beklagte grundsätzlich keinen Grundrechtsschutz für sich beanspruchen (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783 sowie auch BVerfG NJW 1983, 1181f.).
- OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem …
Dies ist zwar vor dem Hintergrund der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweichend zu bewerten, wenn etwa das Grundstück durch einen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg durchschnitten wird (vgl. VG Stuttgart VBlBW 2007, 231) oder wenn eine andere Tochter der Deutschen Bahn AG sich auch vor dem Hintergrund des Art. 5 GG weigert, von ihr missbilligte Werbung auf Werbetafeln zu dulden, die der öffentlichen Wahrnehmung zugänglich sind (vgl. LG Kassel GuT 2003, 42).
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