Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit von § 15a Einkommensteuergesetz (EStG) zu Verlusten bei beschränkter Haftung; Verstoß gegen das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit; Beurteilung der Begründung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 15a Abs. 1 S. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen - datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des erweiterten Verlustausgleichs und Verlustabzugs nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 3 K 3062/89
- BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 388
- WM 2006, 1791
- HFR 2007, 274
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Rn. 6 Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Einkommensteuerrechts nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 1 GG vor allem durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; BVerfGE 107, 27 ).Steuerpflichtige mit gleicher Leistungsfähigkeit sind gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergleichheit), während unter dem Gesichtspunkt der vertikalen Steuergleichheit die unterschiedliche Steuerlast von Steuerpflichtigen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen muss (vgl. etwa BVerfGE 107, 27 ).
Darüber hinaus muss der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen (vgl. BVerfGE 99, 88 ; BVerfGE 107, 27 ).
Rn. 7 Im Zusammenwirken dieser beiden Gebote entfaltet das objektive Nettoprinzip seine verfassungsrechtliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 101, 297 ; BVerfGE 107, 27 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Abbildung bedürfen eines sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Rn. 6 Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Einkommensteuerrechts nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 1 GG vor allem durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; BVerfGE 107, 27 ).Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Abbildung bedürfen eines sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Rn. 7 Im Zusammenwirken dieser beiden Gebote entfaltet das objektive Nettoprinzip seine verfassungsrechtliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 101, 297 ; BVerfGE 107, 27 ).Der Gesetzgeber muss jedoch nicht allen Besonderheiten durch Sonderregelungen Rechnung tragen, sondern er ist insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen zu einer - freilich realitätsgerechten - Typisierung befugt (vgl. BVerfGE 101, 297 ).
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Darüber hinaus muss der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen (vgl. BVerfGE 99, 88 ; BVerfGE 107, 27 ).Dabei ist auch davon auszugehen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, missbräuchlichen Umgehungen einer Steuernorm bereits durch die Tatbestandsgestaltung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 99, 88 ).
- BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95
Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1999 - IX R 7/95 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1994 - 3 K 3062/89 -, c) die Bescheide des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 15. August 1994 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1984 bis 1986 betreffend die Kommanditbeteiligung der Beschwerdeführerin an der Boden-Wert GVG & Co. Objekte Diez und Wilhelmshaven KG - BWF 29 -, d) mittelbar § 15 a EStG in der jeweils für die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1986 geltenden Fassung vom 24. Januar 1984 (BGBl I S.113) - zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohnungseigentums vom 15. Mai 1986 (BGBl I S. 730) - .Der Bundesfinanzhof hat die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1994 - 3 K 3062/89 - mit Urteil vom 14.Dezember 1999 - IX R 7/95 = BFHE 190, 432 - als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Rheinland-Pfalz, 22.12.1994 - 3 K 3062/89
Berücksichtigungsfähigkeit von aus einem Rechtsstreit resultierenden Kosten als …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1999 - IX R 7/95 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1994 - 3 K 3062/89 -, c) die Bescheide des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 15. August 1994 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1984 bis 1986 betreffend die Kommanditbeteiligung der Beschwerdeführerin an der Boden-Wert GVG & Co. Objekte Diez und Wilhelmshaven KG - BWF 29 -, d) mittelbar § 15 a EStG in der jeweils für die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1986 geltenden Fassung vom 24. Januar 1984 (BGBl I S.113) - zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Förderung selbstgenutzten Wohnungseigentums vom 15. Mai 1986 (BGBl I S. 730) - .Der Bundesfinanzhof hat die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1994 - 3 K 3062/89 - mit Urteil vom 14.Dezember 1999 - IX R 7/95 = BFHE 190, 432 - als unbegründet zurückgewiesen.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); denn sie ist jedenfalls unbegründet. - BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80
Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Sie legt weder die Vereinbarung über den Gesellschaftsbeitritt vor - obwohl in der Praxis häufig als Beitrittszeitpunkt die Eintragung in das Handelsregister vereinbart wird (vgl. BGHZ 82, 209) - noch den Prozessvergleich, mit dem der Eintritt jedenfalls schuldrechtlich auf den 11. Januar 1984 rückbezogen wurde. - BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94
Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden …
Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Es ist nämlich zu beachten, dass lediglich verrechenbare Verluste nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 15 a EStG bei der Liquidation der Gesellschaft jedenfalls dann ausgleichsfähig werden, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige sie wirtschaftlich endgültig zu tragen hat (…vgl. BFH vom 8. Mai 1995 - III B 113/94 -, BFH/NV 1995, S. 971; BFH vom 14. Dezember 1995 - IV R 106/94 -, BFHE 179, 368;… BFH vom 11. November 1997 - VIII R 39/94 -, BFH/NV 1998, S. 1078). - BFH, 11.11.1997 - VIII R 39/94
Umwandlung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste
- BFH, 08.05.1995 - III B 113/94
Aufwendungen eines Kommanditisten nach Liquidation der Gesellschaft
- BFH, 16.06.2015 - IX R 26/14
Erhalt von Bestechungsgeldern - Herausgabe an den Arbeitgeber - Verzicht von …
Das objektive Nettoprinzip erfordert zwar die steuerliche Berücksichtigung von erwerbsmindernden Aufwendungen, die mit der Erzielung von Einkünften in unmittelbarem Zusammenhang stehen, und ist in § 2 Abs. 2 EStG einfachgesetzlich angelegt (vgl. etwa BVerfG-Beschluss vom 14. Juli 2006 2 BvR 375/00, BVerfGK 8, 388, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 274, unter III.1.). - BFH, 26.06.2007 - IV R 28/06
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen - Korrekturposten - gesetzliche …
Nur der Vollständigkeit halber sei deshalb angemerkt, dass auch die Finanzverwaltung von einer solchen Regelungslücke ausgeht und --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung-- sowohl bei Liquidation der KG als auch im Falle der Veräußerung des Kommanditanteils --abweichend vom Wortlaut der §§ 16, 15a Abs. 2 EStG-- den im Rahmen des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns/-verlusts nicht verrechneten Teilbetrag der Einlagen des Kommanditisten als ausgleichsfähigen Verlust ansetzt (R 15a Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien; BFH-Urteil in BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359, unter II.4.a der Gründe, m.w.N.; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 14. Juli 2006 2 BvR 375/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 274). - BFH, 26.02.2026 - IV R 27/23
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
Soweit der Kommanditist aufgrund von § 171 Abs. 1 Satz 1 HGB haftet, kann er sich --anders als im Fall der Innenhaftung-- dem Zugriff durch den grundsätzlich unbegrenzt großen Kreis der Gesellschaftsgläubiger in Höhe der Hafteinlage nicht mehr entziehen, zumal er Einreden aus dem gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnis den Gläubigern nicht entgegenhalten kann (BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 14.07.2006 - 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235, Rz 11, wenn auch zu einer Konstellation, in der eine einfache Einlageverpflichtung gegenüber der Gesellschaft mit einer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme zu vergleichen war).
- FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 K 6215/12
Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG - Anwendung des § 15b EStG auf …
Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf § 15a EStG offen gelassen, ob ein lediglich verrechenbarer Verlust verfassungsrechtlich zwingend zu berücksichtigen ist, wenn ihm ein mindestens gleich hoher "Aufgabegewinn" gegenübersteht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006, 2 BvR 375/00, Sammlung der amtlich nichtveröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, Beilage 4, 235). - FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. Juli 2006 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235) und des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826) bestehen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich insoweit keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Verlustausgleichsbeschränkung, als die Verlustverrechnung nicht versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird. - FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12
Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b …
Es genügt, wenn - wie im Streitfall - die Verluste überhaupt, und sei es auch in einem anderen Veranlagungszeitraum, steuerlich berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 14.7.2006 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235; vgl. auch Nachweise bei Kaeser, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 15b Anm. A 60). - FG Münster, 10.01.2013 - 5 K 4513/09
Abziehbarkeit von Stillhalterprämien und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der …
Es genügt, wenn - wie im Falle des § 15b EStG - die Verluste überhaupt, und sei es auch in einem anderen Veranlagungszeitraum, steuerlich berücksichtigt werden (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 14.7.2006 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235). - FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
Rn. 42 b) Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Beschlüsse vom 14. Juli 2006 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235; vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423; vom 8. März 1978 1 BvR 117/78, HFR 1978, 293) und des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 2010 I B 49/10, BFHE 230, 445, vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, m.w.N.; sowie BFH-Urteile vom 1. Juli 2009 I R 76/08, BFHE 225, 566, BStBl II 2010, 1061; vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259; vom 11. Februar 1998 I R 81/97, BFHE 185, 393, BStBl II 1998, 485; aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte vgl. zuletzt Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. Mai 2011 13 K 12366/07, juris, zu § 15 Abs. 4 EStG, m.w.N.; Az. des BFH: IV B 84/11) bestehen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich insoweit keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Verlustausgleichsbeschränkung, als die Verlustverrechnung nicht versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird. - FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15
Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen …
Rn. 24 bb) Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Juli 2006, 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235; vom 22. Juli 1991, 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423; vom 8. März 1978, 1 BvR 117/78, HFR 1978, 293) und des BFH (vgl. etwa BFH-Urteil vom 22. August 2012, I R 9/11, BStBl II 2013, 512 m.w.N.) bestehen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich insoweit keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Verlustausgleichsbeschränkung, als die Verlustverrechnung nicht versagt, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird. - FG Hessen, 16.12.2013 - 10 K 1041/08
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG
Das objektive Nettoprinzip erfordert zwar die steuerliche Berücksichtigung von erwerbsmindernden Aufwendungen, die mit der Erzielung von Einkünften in unmittelbarem Zusammenhang stehen, und ist in § 2 Abs. 2 EStG einfachgesetzlich angelegt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14.07.2006 2 BvR 375/00, BFH/NV 2007, Beilage 4, 235; BFH…, Urteil vom 22.08.2012 I R 9/11, BStBl II 2013, 512, Rz. 14). - FG Münster, 22.01.2009 - 3 K 3173/05
Saldierungsverbot von Gewinnen im SBV mit Verlusten im Gesamthandsbereich
- FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09
Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft durch Tod der …
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