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   OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - I-23 U 7/14   

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https://dejure.org/2014,28765
OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - I-23 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2014 - I-23 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28765)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28765)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de

    BGB § 648a ; ZPO § 935
    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauhandwerkersicherungshypothek bei Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr dringlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Verfügung - und die Gefährlichkeit einer Fristverlängerung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek per einstweiliger Verfügung: Eile tut not! (IBR 2014, 736)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60

    Vormerkung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Das Urteil hat nämlich zum Erlöschen der auf Grund der einstweiligen Verfügung eingetragenen Vormerkung geführt (BGHZ 39, 21; s. auch etwa Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2013, § 885 Rn. 47 m. w. Nachw.: "Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch eine zumindest vorläufig vollstreckbare Entscheidung ... setzt die Eintragungsgrundlage der Vormerkung außer Kraft und lässt diese somit erlöschen ... Die Vormerkung verliert ihre Wirksamkeit mit der Verkündung der Entscheidung ... Nach diesem Zeitpunkt kann deshalb die Vormerkung nicht mehr in das endgültige Recht umgeschrieben werden; geschieht dies trotzdem, so wird dadurch der Rang nicht gewahrt ...").
  • OLG Hamburg, 04.05.2012 - 8 U 5/12

    Einstweilige Verfügung: Wiederholter Verfügungsantrag trotz materieller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Die Vorschrift enthält eine widerlegliche Vermutung (vgl. nur OLG Koblenz NJW-Spezial 2013, 365 = BauR 2013, 1316, Leitsatz; OLG Celle BauR 2013, 128; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 2012, 1249; OLG Hamm BauR 2004, 872; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rn. 277 m. w. Nachw.; auch Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 885 Rn. 5), wie auch der Senat bisher (a.a.O.) entschieden hat.
  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 21 U 44/03

    Dringlichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Die Vorschrift enthält eine widerlegliche Vermutung (vgl. nur OLG Koblenz NJW-Spezial 2013, 365 = BauR 2013, 1316, Leitsatz; OLG Celle BauR 2013, 128; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 2012, 1249; OLG Hamm BauR 2004, 872; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rn. 277 m. w. Nachw.; auch Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 885 Rn. 5), wie auch der Senat bisher (a.a.O.) entschieden hat.
  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 2 U 152/02

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Entfallen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Bittet er allerdings ohne Vorliegen triftiger Gründe darum, die Berufungsbegründung um einen mehr als bloß unerheblichen Zeitraum von wenigen Tagen zu verlängern, und nutzt er die gewährte Verlängerung sodann aus, gibt der Antragsteller damit im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung der reklamierten Ansprüche nicht dringlich ist (Beschlüsse des Senats vom 29. Januar 2013 - I-23 U 148/12 und vom 9.9.2008 - I-23 U 106/08, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2006, Kart. U 29/05 mit weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart, Urteil vom 6.2.2003, 2 U 152/02; zudem OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat, Urteil vom 23.6.2009 - I-20 U 8/09).
  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Die Vorschrift enthält eine widerlegliche Vermutung (vgl. nur OLG Koblenz NJW-Spezial 2013, 365 = BauR 2013, 1316, Leitsatz; OLG Celle BauR 2013, 128; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 2012, 1249; OLG Hamm BauR 2004, 872; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rn. 277 m. w. Nachw.; auch Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 885 Rn. 5), wie auch der Senat bisher (a.a.O.) entschieden hat.
  • OLG Celle, 30.08.2012 - 5 W 42/12

    Verfahrensrecht - Eintragung einer Vormerkung: Gefährdung glaubhaft zu machen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
    Die Vorschrift enthält eine widerlegliche Vermutung (vgl. nur OLG Koblenz NJW-Spezial 2013, 365 = BauR 2013, 1316, Leitsatz; OLG Celle BauR 2013, 128; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 2012, 1249; OLG Hamm BauR 2004, 872; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rn. 277 m. w. Nachw.; auch Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 885 Rn. 5), wie auch der Senat bisher (a.a.O.) entschieden hat.
  • KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20

    Vormerkung: Widerlegung von Verfügungsgrund bei Antrag auf Verlängerung der

    Die antragsgemäße Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nicht geeignet, ein Vertrauen bei den Klägern dahin zu schaffen, die verlängerte Frist könne ohne Auswirkungen auf die Dringlichkeit ohne weiteres ausgeschöpft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14, Rn. 7).

    Der Senat hält wie die ganz herrschende Auffassung (vgl. nur OLG Frankfurt BeckRS 2017, 145535; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 6; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Mai 2013 - 12 U 1297/12 -, juris Tz. 29; ; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 W 42/12 -, juris Tz. 3; OLG Hamburg MDR 2012, 1249; OLG Brandenburg, Urteil vom 16. Februar 2005 - 4 U 129/04 -, juris; OLG Hamm BauR 2004, 872; Zöller/Vollkommer, § 940 Rn 8.5, ZPO, 33. Aufl. 2020; Palandt/Herrler, BGB, 80. Aufl. 2021, § 885 Rn. 5; vgl. auch zu § 650d BGB, der dem § 885 Abs. 2 Satz 2 BGB nachgebildet ist, Manteufel in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Rn. 337), dafür, dass die Vermutung des Verfügungsgrundes gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegbar ist.

    In entsprechender Weise wird etwa auch § 12 Abs. 2 UWG verstanden, der ebenfalls eine Darlegung und Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des Verfügungsgrundes bei einem lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch für entbehrlich erklärt, der aber nach allgemeiner Auffassung ebenfalls nur eine widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit enthält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 6).

    a) Entgegen der Ansicht der Kläger führt das OLG Düsseldorf zutreffend aus, dass dann, wenn die antragstellende Partei es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen kommen lässt, dies in aller Regel den Schluss rechtfertigt, dass dem Antragsteller die Rechtsverfolgung nicht eilig und die Angelegenheit folglich nicht dringlich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 3).

    Die antragsgemäße Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Vorsitzenden des Senats ist nicht geeignet, ein Vertrauen bei den Klägern dahin zu schaffen, die verlängerte Frist könne ohne Auswirkungen auf die Dringlichkeit ohne weiteres ausgeschöpft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 7).

    Bei der Fristverlängerung braucht das Gericht auch nicht auf die Möglichkeit einer Widerlegung der Dringlichkeit durch Ausschöpfung der verlängerten Frist hinzuweisen, zumal im Zeitpunkt der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag noch gar nicht feststeht, ob die verlängerte Frist überhaupt ausgeschöpft werden wird bzw. ggf. mit welcher Begründung dies erforderlich wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 7; s.a. Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl. 2018, Rn. 206).

    Verzögerungen, die ihr Verfahrensbevollmächtigter zu vertreten hat, muss sich die antragstellende Partei zurechnen lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2014 - I-23 U 7/14 -, juris Tz. 3).

    Es bestand auch keine Pflicht des Senats, bei der antragsgemäßen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auf die Möglichkeit einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist hinzuweisen (s. OLG Dresden NJW-RR 2018, 1135; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.9.2014 -23 U 7/14 - juris Tz. 7; OLG München, Urteil vom 30.6.2016 - 6 U 531/16 - juris Tz. 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2002 - 20 U 74/02 - juris Tz, 8 ff.).

  • OLG Rostock, 30.08.2023 - 4 W 21/23

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung nach 17 Monaten

    Im Hinblick auf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bedingt dies zudem, dass die antragstellende Partei alles in ihrer Macht Stehende tut, um einen möglichst baldigen Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zu erreichen; kommt sie dieser prozessualen Obliegenheit nicht nach und lässt sie es zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen kommen, rechtfertigt sich auch daraus in aller Regel der Schluss, dass dem Antragsteller die Rechtsverfolgung nicht eilig und die Angelegenheit folglich nicht dringlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2014, Az.: 23 U 7/14, - zitiert nach juris -, Rn. 3).

    Stattdessen kann ein Eilbedürfnis bereits angesichts deutlich kürzerer Zeiträume als widerlegt angesehen werden (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 08.08.2022, Az.: 7 W 33/22, n. v.: Beantragung einer einstweiligen Verfügung acht Monate nach Stellung der Schlussrechnung), was sich nicht zuletzt aus den Anforderungen an das prozessuale Vorgehen ergibt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2014, Az.: 23 U 7/14, - zitiert nach juris -, Rn. 4 ff.: Hat die erste Instanz den Erlass der einstweiligen Verfügung abgelehnt, darf der Antragsteller zwar die gesetzlichen Fristen für die Einlegung und Begründung der Berufung aus §§ 517, 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschöpfen, ohne dass hierdurch die Eilbedürftigkeit des nachgesuchten Rechtsschutzes in Frage gestellt wird; bittet er allerdings ohne Vorliegen triftiger Gründe darum, die Berufungsbegründung um einen mehr als bloß unerheblichen Zeitraum von wenigen Tagen zu verlängern, und nutzt er die gewährte Verlängerung sodann aus, gibt der Antragsteller damit zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung der reklamierten Ansprüche nicht dringlich und die Vermutung aus § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegt ist.).

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2016 - 1 U 166/16

    Behauptete Darlehensgewährung ist detailliert vorzutragen!

    (1) Die herrschende obergerichtlichen Rechtsprechung sieht in § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99, NJW-RR 2000, 825; Urteil vom 05.02.- - 21 U 123/12, NJW-RR -, 798; Urteil vom 30.09.2014 - 23 U 7/14, BeckRS 2014, 21039; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2004 - 21 U 44/03, BauR 2004, 71; OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.- - 12 U 1297/12, BauR -, 1316; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2015 - 13 U 12/15, MDR 2015, 453; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.05.2012 - 8 U 5/12, MDR 2012, 1249), während Teile der Literatur davon ausgehen, dass die Vermutung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB unwiderleglich ist (Staudinger-Gursky, BGB, -, § 885 Rn. 29; Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 885 Rn. 7).
  • OLG Bamberg, 21.04.2015 - 5 U 234/14

    Beschleunigtes Betreiben des Berufung durch den Antragsteller bei abgelehnter

    Verzögerungen, die ihr Verfahrensbevollmächtigter zu vertreten hat, sind dabei der Partei zuzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf 23 U 7/14 vom 30.9.2014 Randnr. 3, zitiert nach Juris, OLG Dresden 23 U 1260/10 vom 22.11.2010 Randnr. 2, zitiert nach Juris).
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