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   BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72   

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BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72 (https://dejure.org/1973,192)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1973 - I ZR 101/72 (https://dejure.org/1973,192)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1973 - I ZR 101/72 (https://dejure.org/1973,192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1837
  • MDR 1973, 914
  • GRUR 1974, 53
  • BB 1973, 1503
  • DB 1973, 1940
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Nach den Ausführungen unter Ziff. IV 6 im Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1970 - I ZR 122/68 - im vorangegangenen Rechtsstreit der Parteien handelt es sich bei den von der Beklagten vertriebenen Scheinwerfern um eine Nachbildung, die zwar den gleichen ästhetischen Gesamteindruck wie das Klagemodell vermittelt, mit diesem aber nicht identisch übereinstimmt.
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Auch kann er noch im Laufe des Rechtsstreits von der einen zu einer anderen Berechnungsmethode übergehen (BGH GRUR 1966, 375, 379 - Messmer-Tee II).
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Bei schuldhaftem Eingriff in ein Geschmacksmusterrecht kann der Schaden in dreierlei Weise berechnet werden: als konkreter Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns (§§ 249, 252 BGB); ferner als entgangene angemessene Lizenzgebühr; schließlich kann der Verletzergewinn herausverlangt werden (BGHZ 57, 116, 117f - Wandsteckdose II).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Zu deren Mitteilung ist die Beklagte verpflichtet (vgl. BGH GRUR 1966, 97, 100 zu Ziff. 5 - Zündaufsatz betr. Angabe der Gewinnspannen; RG GRUR 1935, 488, 498 betr. Angabe der Ein- und Verkaufspreise).
  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 114/60

    Furniergitter

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Handelt es sich - wie hier - um die schuldhafte Verletzung eines Geschmacksmusterrechts, so kann der Verletzte vom Verletzer eine Rechnungslegung verlangen, die alle Einzelheiten enthält, die er benötigt, um sich fUr eine der ihm offenstehenden Schadensberechnungen zu entscheiden und die Schadenshöhe konkret zu berechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnung nachzuprüfen (so betr. Patentverletzungen: BGH GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Unter diesen Umständen erscheint es umsoweniger erforderlich, daß die Beklagte Geschäftsinterna offenbart (BGH DB 1973, 565 [BGH 16.02.1973 - I ZR 74/71] f zu Ziff. III - Miss Petite), die für eine sachgerechte Schätzung nicht zwingend erforderlich sind.
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 1961 (BB 1961, 730), auf welches das Berufungsgericht sich bezieht, um den von der Klägerin erhobenen Anspruch auf Angabe der einzelnen Materialgemeinkosten der Beklagten zu rechtfertigen (BU 11), trägt dessen Auffassung nicht.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    aa) Mit Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. für das Urheberrecht BGH, Urt. v. 30.1.1959 - I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 - Gasparone; Urt. v. 10.7.1986 - I ZR 102/84, GRUR 1987, 37, 39 f. - Videolizenzvertrag; BGHZ 150, 32, 42 - Unikatrahmen; für das Markenrecht BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 = WRP 2006, 587 - Noblesse; für das Geschmacksmusterrecht BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer; BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil; für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 2007, 431 Tz. 37 - Steckverbindergehäuse).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten (vgl. dazu näher nachfolgend 11, 2 c m.N.) auch noch während des laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben durfte; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 375, 379 = WRP 1966, 375 - Meßmer-Tee II, insoweit nicht in BGHZ 44, 372 abgedruckt; BGH, Urt. v. 13.07.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer; BGHZ 82, 299, 305 [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80] - Kunststoffhohlprofil II).

    Entgegen der Rüge der Anschlußrevision hat das Berufungsgericht zwar rechtsfehlerfrei angenommen, daß vorliegend nicht ohne weiteres der volle Gewinn zu erstatten ist, den die Beklagte aus dem rechtsverletzenden Verkauf gezogen hat, sondern lediglich auf den Teil des Gewinns abgestellt werden kann, der ursächlich darauf zurückzuführen ist, daß die von der Beklagten veräußerten Uhren ein dem Erzeugnis der Klägerin nachgebildetes äußeres Erscheinungsbild - und nicht ein beliebiges anderes - aufwiesen (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer m.w.N.); es besteht kein Anhalt dafür, daß der von der Beklagten erzielte Gewinn in vollem Umfang darauf beruht, daß die verkauften Uhren solchen der Klägerin ähnlich gestaltet waren (vgl. zu diesem Kriterium BGH a.a.O. - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Dem steht nicht entgegen, daß der Verletzergewinn nach § 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG ("durch die Nachbildung oder deren Verbreitung") nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. dazu weiter BGHZ 119, 20, 30 f. - Tchibo/Rolex II; BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 = WRP 1973, 520 - Nebelscheinwerfer; Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15; Nirk/Kurtze aaO §§ 14, 14a Rdn. 70).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Danach müssen die Unterlagen für die Vergütungsberechnung so vorgelegt werden, daß der Erfinder die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Zahlungsanspruchs überprüfen kann (vgl. BGHZ 10, 385; BGH GRUR 1957, 336; GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer; Schiedsstelle BlPMZ 1986, 346).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Dementsprechend erlischt die Auswahlmöglichkeit des Verletzten, wie in st. Rspr. des Bundesgerichtshofs formuliert, dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch - abgesehen von dem hier nicht interessierenden Erlöschensgrund der Erfüllung - rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urt. v. 13.7.1973 - I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer; BGHZ 82, 299, 305 - Kunststoffhohlprofil II, 119, 20, 23 f. - Tchibo/Rolex II; GRUR 2000, 226 f. - Planungsmappe).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

    Der Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung dient dazu, dem Verletzten eine Berechnung seines Schadens nach jeder der drei möglichen Berechnungsarten - nämlich konkrete Schadensberechnung, einschließlich des entgangenen Gewinns; entgangene angemessene Lizenzgebühr; Herausgabe des Verletzergewinns - und die Auswahl der für ihn günstigsten Berechnungsart zu ermöglichen (BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Die der Vorbereitung des Schadensersatzanspruches dienende Auskunft und Rechnungslegung muss zwar grundsätzlich alle Angaben enthalten, die der Verletzte benötigt, um eine der ihm offen stehenden drei Berechnungsmethoden (Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder entgangener Gewinn) auszuwählen und auf dieser Grundlage die Schadenshöhe zu beziffern (BGH, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; BGH, GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer; Fitzner/Lutz/Bodewig/Pitz, Patentrechtskommentar, 4. Auflage 2012, § 139 Rn 236), jedoch unterstehen Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Auskunft und Rechnungslegung dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

    Dies erfordert eine Abwägung der Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls (BGH, GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Die der Vorbereitung des Schadensersatzanspruches dienende Auskunft und Rechnungslegung muss zwar grundsätzlich alle Angaben enthalten, die der Verletzte benötigt, um eine der ihm offen stehenden drei Berechnungsmethoden (Lizenzanalogie, Verletzergewinn oder entgangener Gewinn) auszuwählen und auf dieser Grundlage die Schadenshöhe zu beziffern (BGH, GRUR 1962, 354, 356 - Furniergitter; BGH, GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer; Fitzner/Lutz/Bodewig/Pitz, Patentrechtskommentar, 4. Auflage 2012, § 139 Rn 236), jedoch unterstehen Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Auskunft und Rechnungslegung dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

    Dies erfordert eine Abwägung der Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls (BGH, GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Eine derartige Abwägung kann jedoch nur mit den vom Gesetz zugelassenen Mitteln stattfinden, die dem Zweck dienen, dem verletzten Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts die notwendigen Informationen zu verschaffen, die er benötigt, um die Höhe des Schadens zu bestimmen, wozu auch der herauszugebende Verletzergewinn zählt (BGH GRUR 1974, 53 ff - Nebelscheinwerfer), und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnung nachzuprüfen (BGH aaO, m.w.Nachw.).

    Die gewohnheitsrechtlich anerkannte, nach Inhalt und Umfang dem Grundsatz von Treu und Glauben unterstehende Rechnungslegungspflicht des Schutzrechtsverletzers (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) hat einen von dem in § 259 Abs. 1 BGB als mit "Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung" beschriebenen Gegenstand der Rechenschaftsablegung abweichenden Inhalt.

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Dieser Umstand steht der nach der Rechtsprechung erforderlichen Ursächlichkeit zwischen Verletzungshandlung und Gewinn nicht entgegen (vgl. BGHZ 34, 320, 323 f; BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - I ZR 101/72 - GRUR 1974, 53, 54).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

  • OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04

    Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und

  • OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03

    Urheberrecht: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 99/06

    Verletzung der Nutzungsrechte an einem Tripp-Trapp Kinderhochstuhl durch

  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • BGH, 29.01.1985 - X ZR 54/83

    "Thermotransformator"; Verhältnis von Rechnungslegungs- und Auskunftsanspruch

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 58/92
  • OLG Köln, 28.11.2014 - 6 U 54/14

    Verwechslungsgefahr der Kennzeichen "Farmsimulator" und "Farmingsimulator"

  • OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04

    Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des

  • LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 406/97

    Koksofentür II

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02

    Verletzung einer Marke wegen des Vertriebs von Schneidwaren und Küchengeräten mit

  • OLG Köln, 30.09.2022 - 6 U 77/22

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verletzung eines eingetragenen Designs

  • LG München I, 09.04.2008 - 21 O 16318/07

    Geschmacksmusterverletzung: Herausgabe des Verletzergewinns in der Lieferkette

  • OLG Stuttgart, 22.11.2017 - 4 U 62/17

    Negative Feststellungsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft über die Erfüllung

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