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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07   

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https://dejure.org/2009,312
BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,312)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - I ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,312)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,312)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • Telemedicus

    Schubladenverfügung

  • Telemedicus

    Schubladenverfügung

  • webshoprecht.de

    Kein Ersatz der Abmahnkosten bei Vorliegen einer sog. Schubladenverfügung

  • IWW
  • JurPC

    Schubladenverfügung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei "Schubladenverfügung"

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) i.F.e. Abmahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens; Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für eine Abmahnung nach Erlass einer ...

  • info-it-recht.de

    Schubladenverfügung ; Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG

  • Anwaltsblatt

    § 12 UWG 2004, § 683 BGB
    Kein Ersatz der Abmahnungskosten bei Schubladenverfügung

  • sewoma.de

    Schubladenverfügung: Keine Kostenerstattung der nachfolgenden Abmahnung

  • kanzlei.biz

    Schubladenverfügung: Keine Kostenerstattung von Abmahnungen nach Einleitung gerichtlichen Verfahrens

  • streifler.de

    Keine Kostenerstattung für nach Verbotsverfügung erwirkte Abmahnung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) i.F.e. Abmahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens; Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für eine Abmahnung nach Erlass einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schubladenverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatzanspruch für Abmahnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Kostenerstattungsanspruch für Abmahnung nach Erlass einer gerichtlichen Verbotsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 12 Abs. 1 UWG; 667; 677; 683 S. 1 BGB
    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei einer Schubladenverfügung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Schubladenverfügung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von nachträglich entstandenen Abmahnkosten bei einer Schubladenverfügung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH "beerdigt" sog. Schubladenverfügung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenersatz für vorgerichtliche Abmahnungen bei Schubladenverfügungen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Schubladenverfügung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 12 UWG 2004, § 683 BGB
    Kein Ersatz der Abmahnungskosten bei Schubladenverfügung

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Abmahnkosten für nachgeschaltete Abmahnung nicht erstattungsfähig (”Schubladen-Verfügungen”)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz nur für vorgerichtlich eingeleitete Abmahnungen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei Schubladenverfügung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bei sog. Schubladenverfügung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnkosten bei Schubladenverfügung müssen nicht erstattet werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Aufwendungsersatz für Abmahnkosten, wenn zuvor eine deckungsgleiche einstweilige Verfügung (Schubladenverfügung) erlassen wurde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Kosten für eine Abmahnung sind nicht immer erstattungsfähig - insbesondere nicht nach einer sogenannten Schubladenverfügung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung nach Schubladenverfügung

Besprechungen u.ä. (3)

  • kanzleikompa.de (Entscheidungsanmerkung)

    BGH stellt Gebührenschinden mit Schubladenverfügung ab!

  • beck-shop.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    § 12 I UWG; §§ 683 S. 1, 677, 667 BGB
    Kein Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers bei Abmahnung nach Erlass einer Verbotsverfügung - "Schubladenverfügung" (RA Gabriele Engels; GRUR-Prax 2010, 38)

  • it-prozessrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aufwendungsersatzanspruch für Abmahnung bei vorheriger deckungsgleicher Schubladenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1130
  • MDR 2010, 583
  • GRUR 2010, 257
  • NJ 2010, 216
  • MIR 2010, Dok. 008
  • DB 2010, 500
  • K&R 2010, 192
  • AnwBl 2010, 219
  • AnwBl Online 2010, 50
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (BGH, Urt. v. 19.6. 1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; s. auch BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2005, 439 Tz. 12 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten).

    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a. F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zum Aufwendungsersatzanspruch auf der Grundlage einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag ist entscheidend, ob die Abmahnung nach objektiver Betrachtung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Schuldners entspricht (vgl. BGHZ 149, 371, 375 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 1.91).

  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (BGH, Urt. v. 19.6. 1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; s. auch BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2005, 439 Tz. 12 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a. F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07

    Abmahnung bei Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Das Berufungsgericht hat die vom Landgericht für begründet erachtete Klage abgewiesen (OLG Köln WRP 2008, 379).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a. F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (z.B. BGH-Urteil vom 7. Oktober 2009 I ZR 216/07, NJW Rechtsprechungs-Report 2010, 1130, unter II.1.b aa, Rz 11).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Es kommt weiter - wie das Berufungsgericht ebenfalls zu Recht angenommen hat - nicht darauf an, dass der Rechtsinhaber mittels der Abmahnung des für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhabers die ihm zur Vermeidung der prozessualen Kostenfolge des § 93 ZPO gegenüber dem wahren Schädiger obliegende Abmahnobliegenheit (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Rn. 9 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 1.7 f.) nicht erfüllen kann.
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Nach insoweit feststehender Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (vgl. zu § 12 UWG: BGH Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07 - Rz. 11 und allgemein: BGH Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 - Rz. 13 (zitiert jeweils nach juris)).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Mit Recht hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass es Sinn der vorgerichtlichen Abmahnung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG ist, dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07 Tz. 9 - Schubladenverfügung).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass sich in einem solchen Fall ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weder aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB ergibt (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Tz. 9, 13 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8, 10 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

    Danach steht der Erforderlichkeit der Abmahnung ebenfalls nicht entgegen, dass die Klägerin auch wegen der fehlenden Versandkostenangabe im ersten Newsletter bereits am 14. Juli 2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, die ihren Verfahrensbevollmächtigten am 18. Juli 2008 und damit vor Versendung des Abmahnschreibens vom 24. Juli 2008 zugegangen war (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Rn. 8 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 22/15

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Elektrode einer Vorrichtung zur

    Sie kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Betroffene ein Schutzgut der Einflusssphäre der Gesellschaft anvertraut hat oder wenn aus sonstigen Gründen eine konkrete Gefahrenlage für das Schutzgut besteht und der Geschäftsführer oder Mitarbeiter des Unternehmens für die Steuerung derjenigen Unternehmenstätigkeit verantwortlich ist, aus der sich die Gefahrenlage ergibt (BGH GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II m.w.N.).

    Ein Unternehmen muss deshalb vor Aufnahme einer der genannten Tätigkeiten prüfen, ob seine Erzeugnisse oder Verfahren in den Schutzbereich fremder Rechte fallen (vgl. BGH GRUR 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I; GRUR 1977, 598, 601 - Autoskooterhalle; GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II).

    Der aus solchen Rechten resultierende, ohnehin nur für begrenzte Zeit bestehende Schutz wäre nicht in hinreichender Weise gewährleistet, wenn andere Marktteilnehmer der Frage, ob ihre Tätigkeit fremde Schutzrechte verletzt, nur untergeordnete Bedeutung beimäßen (GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II).

    Er muss insbesondere dafür sorgen, dass grundlegende Entscheidungen über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht ohne seine Zustimmung erfolgen und dass die mit Entwicklung, Herstellung und Vertrieb betrauten Mitarbeiter der Gesellschaft die gebotenen Vorkehrungen treffen, um eine Verletzung fremder Patente zu vermeiden (GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II).

    Bei dieser Ausgangslage bedarf es im Regelfall keiner näheren Feststellungen dazu, dass die schuldhafte Verletzung eines Patents durch eine Gesellschaft auf einem schuldhaften Fehlverhalten ihrer gesetzlichen Vertreter - hier des Beklagten zu 2) - beruht (GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II).

    (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 257, 264 - Glasfasern II).

    Vielmehr obliegt dem Beklagten zu 2) eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wie er den ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist (vgl. BGH GRUR 2010, 257, 265 - Glasfasern II).

  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Zwar ist Zweck der Abmahnung, dem Schuldner eine Möglichkeit zu geben, den Streit kostengünstig beizulegen (BGH, NJW-RR 2010, 1130, 1132 - Schubladenverfügung).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Berechtigt im Sinne von § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG ist eine Abmahnung dann, wenn sie begründet und überdies objektiv erforderlich ist, um dem Abgemahnten den kostengünstigen Weg aus dem Konflikt aufzuzeigen (BGH GRUR 2010, 257 Rn. 7 ff. - Schubladenverfügung; BGH GRUR 2010, 354 Rn. 8 - Kräutertee; Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 12 Rn. 1.99 - jeweils zu § 12 Abs. 1 UWG; Dreier/Schulze, a.a.O., § 97a Rn. 8; Jan Bernd Nordemann, a.a.O., § 97a Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2013 - 2 U 157/12

    Mark Brandenburg - Wettbewerbs- und Markenrechtsverstoß: Dringlichkeitsvermutung

    Die Abmahnung ist keine Pflicht, um dem Gegner die Erstellung und Einreichung einer Schutzschrift zu ermöglichen, sondern nur eine Obliegenheit, um der Kostenfolge des § 93 ZPO zu entgehen (BGH GRUR 2010, 257 [Tz. 9 und 17] - Schubladenverfügung ).
  • OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16

    Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Vernichtung von Waren nach der

  • OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12

    Kostenwiderspruch gegen "Schubladenverfügung"

  • KG, 25.11.2011 - 5 W 175/11

    Lauterkeitsrechtliche Angriffe auf den CD-Titel "Neujahrskonzert 2011"

  • OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11

    Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten

  • VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 13 B 690/10

    Androhung einer Rufnummernabschaltung als mildestes Mittel durch die

  • LG Düsseldorf, 16.03.2010 - 4a O 238/09

    Infrarotthermometer

  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 13 B 883/10

    Rechtmäßigkeit der Nutzung einer Rufnummer i.S.d. § 67 Telekommunikationsgesetz (

  • OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick

  • LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 38 O 116/19
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 76/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • KG, 03.11.2015 - 5 U 29/14

    Haftung des Betreibers einer Online-Verkaufsplattform ür

  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 60/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 2a O 224/11

    Die Werbung mit "Wir montieren Markenprodukte von …" darf ohne Einwilligung des

  • KG, 18.12.2020 - 5 W 1005/20

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

  • LG Düsseldorf, 21.08.2012 - 4a O 9/12

    Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung

  • OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 74/19

    Anlass zur Erhebung der markenrechtlichen Löschungsklage nach Widerspruch des

  • LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 165/11

    Metallvorwärmung

  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 4b O 82/16

    Verfahrenskosten

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 176/12

    steriler Container

  • LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 177/12

    steriler Container II

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   BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch bzgl. einer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochenen Abmahnung; Zulässigkeit eines Anspruches auf Aufwendungsersatz bei einer Abmahnung nach Erlass einer Verbotsverfügung nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne ...

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    Aufwendungsersatzanspruch bzgl. einer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochenen Abmahnung; Zulässigkeit eines Anspruches auf Aufwendungsersatz bei einer Abmahnung nach Erlass einer Verbotsverfügung nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a.F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zum Aufwendungsersatzanspruch auf der Grundlage einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag ist entscheidend, ob die Abmahnung nach objektiver Betrachtung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Schuldners entspricht (vgl. BGHZ 149, 371, 375 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 1.91).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; s. auch BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2005, 439 Tz. 12 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten).

    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 [BGH 20.10.2005 - I ZB 21/05] Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).

  • OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07

    Abmahnung bei Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Das Berufungsgericht hat die vom Landgericht für begründet erachtete Klage abgewiesen (OLG Köln WRP 2008, 379).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a.F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Dementsprechend sind die vorgerichtliche Abmahnung und der daraus resultierende Aufwendungsersatzanspruch von der Rechtsprechung auch stets einheitlich nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag entwickelt worden, um einen kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden (grundlegend BGHZ 52, 293, 299 f. - Fotowettbewerb; st. Rspr. unter der Geltung des UWG a.F., vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550, 552 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 [BGH 20.10.2005 - I ZB 21/05] Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 [BGH 20.10.2005 - I ZB 21/05] Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
    Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; s. auch BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2005, 439 Tz. 12 = WRP 2006, 237 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
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