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   BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06   

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https://dejure.org/2008,1139
BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06 (https://dejure.org/2008,1139)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2008 - I ZR 63/06 (https://dejure.org/2008,1139)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06 (https://dejure.org/2008,1139)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Markeninhabers gegen den schuldlos handelnden Verletzer seines Rechts aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung; Voraussetzungen der Löschung einer Marke wegen bösgläubiger Markenanmeldung; Notwendigkeit des Vorliegens einer schuldhaften ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Markeninhabers gegen den schuldlos handelnden Verletzer seines Rechts aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung; Voraussetzungen der Löschung einer Marke wegen bösgläubiger Markenanmeldung; Notwendigkeit des Vorliegens einer schuldhaften ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Motorradreiniger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verpflichtung zur fortlaufenden Markenrecherche von Unternehmer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung von Fristverlängerungsanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Motorradreiniger - Markenverletzung durch den Importeur

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitliche Geltung des Markengesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 515
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Das muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht regelmäßig nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008  I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Rn. 17 = WRP 2009, 445  Motorradreiniger; Urteil vom 9. Oktober 2014   I ZR 162/13, GRUR 2015, 498 Rn. 12 = WRP 2015, 569  Combiotik; Urteil vom 11. Juni 2015  I ZR 7/14, GRUR 2016, 184 Rn. 11 = WRP 2016, 66  Tauschbörse II, mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Voraussetzung der Nichtleistungskondiktion ist aber jedenfalls, dass der Kondiktionsgegenstand dem Bereicherungsschuldner nicht auf dem Umweg über das Vermögen eines Dritten zugeflossen ist, sondern sich bis zum kondiktionsauslösenden Vorgang im Vermögen des Bereicherungsgläubigers befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1985 - V ZR 152/83, BGHZ 94, 160 [juris Rn. 21]; Urteil vom 30. Januar 1987 - V ZR 32/86, BGHZ 99, 385 [juris Rn. 13]; Urteil vom 9. Oktober 2001 - X ZR 153/99, BauR 2002, 775 [juris Rn. 27]; Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 [juris Rn. 46] = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger).

    Eine Abschöpfung von Vermögensvorteilen, die im Vermögen des Anspruchsgegners nicht unmittelbar aufgrund des Eingriffs erwachsen sind, sondern aus einer weiteren Vermögensverschiebung resultieren, an der der Entreicherte nicht beteiligt ist, kann mithilfe der Eingriffskondiktion nicht erreicht werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 515 [juris Rn. 46] = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger).

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Unzureichend ist es, wenn das Berufungsgericht lediglich eine Begründung für die Zulassung der Revision nennt, ohne weiter erkennbar zu machen, dass es die Zulassung auf den durch die Rechtsfrage betroffenen Teil des Streitgegenstands hat beschränken wollen (s. etwa Senatsurteile vom 8. März 2012 - III ZR 191/11, NZS 2012, 546 Rn. 6 und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185, 187 Rn. 7; BGH, Urteile vom 11. Mai 2012 aaO; vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11, 16 Rn. 17 und vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515, 516 Rn. 17).
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