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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.2015 - I-32 SA 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35241
OLG Hamm, 21.08.2015 - I-32 SA 43/15 (https://dejure.org/2015,35241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2015 - I-32 SA 43/15 (https://dejure.org/2015,35241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2015 - I-32 SA 43/15 (https://dejure.org/2015,35241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Zuständigkeitsstreitwert, Bindungswirkung, Verfahrensverbindung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 36 I Nr. 6 ZPO, 281, 147 ZPO
    Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Zuständigkeitsstreitwert, Bindungswirkung, Verfahrensverbindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 36 I Nr. 6 ZPO; § 281 ZPO; § 147 ZPO
    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts aufgrund Verbindung mehrerer beim Amtsgericht anhängiger Klagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts aufgrund Verbindung mehrerer beim Amtsgericht anhängiger Klagen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zuständigkeit bei Klageerweiterung - Zeitpunkt der Klageeinreichung nach § 4 Abs. 1 Hs. 1 ZPO

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Eine Bindung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausnahmsweise zu verneinen, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt demnach in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19).

    Einer Verweisung kann ferner die Bindungswirkung fehlen, wenn sie gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstößt oder nicht durch den gesetzlichen Richter ergangen ist (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08 -, juris Rn. 6).

    Dennoch ist eine Verweisung nicht stets als willkürlich anzusehen, wenn das verweisende Gericht sich mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm nicht befasst hat, etwa weil es die Vorschrift übersehen oder deren Anwendungsbereich unzutreffend beurteilt hat (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 11f. m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12).

    Erforderlich sind vielmehr in der Gesamtbetrachtung Umstände, die über das bloße Übersehen oder Verkennen einer Zuständigkeitsnorm hinausgehen und die Verweisung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, a.a.O.).

    Denn die - anwaltlich vertretenen - Kläger hatten gerade aufgrund dieses Hinweises Anlass und Gelegenheit, vor der Verweisung des Rechtsstreits auf die abweichende herrschende Meinung hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 -, juris Rn. 16).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f., juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 6; Senat…, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris Rn. 9).

    Solche können etwa darin liegen, dass die nicht beachtete Norm gerade zu dem Zweck erlassen wurde, Verweisungen der in Rede stehenden Art zu unterbinden, und umfangreich in Literatur und Rechtsprechung erörtert worden ist (dazu BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 16), oder dass sich eine Befassung mit einer zuständigkeitsbegründenden Norm den Umständen nach aufgedrängt oder jedenfalls nahegelegen hat (dazu BGH…, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05, juris Rn. 13).

  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Einer Verweisung kann ferner die Bindungswirkung fehlen, wenn sie gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstößt oder nicht durch den gesetzlichen Richter ergangen ist (BGH…, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08 -, juris Rn. 6).

    Der verweisende Beschluss muss vielmehr bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sein (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03, juris, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, juris Rn. 7;… Greger in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 281 Rn. 17 m.w.N).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt demnach in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19).

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Damit bleibt wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori sachlich das Amtsgericht zuständig, auch wenn bei anfänglicher Klagehäufung durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben wäre (Senat, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 12; Senat…, Beschluss vom 13.09.2013 - 32 SA 65/13, juris Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.08.2009 - 1 W 46/09, BeckRS 2012, 07747;… Wagner in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 147 ZPO Rn. 13;… Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 147 ZPO Rn. 6;… Greger in: Zöller, a.a.O., § 147 ZPO Rn. 8 jeweils m.w.N.;… a.A. Toussaint in: BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 506 ZPO, Rn. 8.1; AG Neukölln…, Beschluss vom 21.02.2005 - 19 C 244/03, juris Rn. 3).

    Rn. 30 Der Senat hat einer Verweisung von einem Amtsan ein Landgericht nach einer Verbindung von zwei Verfahren die Bindungswirkung versagt, die erfolgt war, obwohl die Prozessbevollmächtigte des Klägers ausdrücklich auf den Fortbestand der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts trotz Prozessverbindung hingewiesen und entsprechende Fachliteratur zitiert hatte, und bei derer sich das Amtsgericht in keiner Weise mit der ganz überwiegend vertretenen Auffassung auseinandergesetzt hat (Senat, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 18).

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt demnach in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19).

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Solche können etwa darin liegen, dass die nicht beachtete Norm gerade zu dem Zweck erlassen wurde, Verweisungen der in Rede stehenden Art zu unterbinden, und umfangreich in Literatur und Rechtsprechung erörtert worden ist (dazu BGH…, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 16), oder dass sich eine Befassung mit einer zuständigkeitsbegründenden Norm den Umständen nach aufgedrängt oder jedenfalls nahegelegen hat (dazu BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05, juris Rn. 13).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Rn. 28 Ein auf einem einfachen Verfahrensfehler beruhender Verweisungsbeschluss ist danach grundsätzlich bindend, wenn den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist und diese Einwendungen gegen die beabsichtigte Verweisung nicht erhoben haben (BGH, Beschluss vom 19.02.2013 - X ARZ 507/12, juris Rn.9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.08.2009 - 1 W 46/09, BeckRS 2012, 07747).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Dennoch ist eine Verweisung nicht stets als willkürlich anzusehen, wenn das verweisende Gericht sich mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm nicht befasst hat, etwa weil es die Vorschrift übersehen oder deren Anwendungsbereich unzutreffend beurteilt hat (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 11f. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15
    Der verweisende Beschluss muss vielmehr bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sein (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 27.05.2008 - X ARZ 45/08, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03, juris, Rn. 1; BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02, juris Rn. 7;… Greger in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 281 Rn. 17 m.w.N).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

  • OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13

    Sachliche Zuständigkeit; Verbindung

  • OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

  • AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03

    Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren; …

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen …

    Ohne Bedeutung für die Entscheidung ist daher die Frage, dass das Landgericht Köln nur für den Antrag gegen die Antragsgegnerin zu 5) örtlich zuständig war und dass für den Fall, dass alle Antragsgegnerinnen gemeinsam in einem Gerichtsstand in Anspruch genommen werden sollen, das örtlich zuständige Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hätte bestimmt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2013, X ARZ 65/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2016, I-32 SA 43/15, Rn. 70 ff. bei juris;… MünchKommZPO/Gottwald, Art. 8 Brüssel Ia-VO Rn. 7).
  • KG, 05.01.2017 - 2 AR 61/16

    Sachliche Zuständigkeit: Auswirkung einer Verbindung mehrerer Prozesse bei …

    Rn. 11 Im Hinblick auf diese Rechtslage genügt eine mit der Überschreitung des Streitwerts von 5.000 Euro aufgrund der Verbindung mehrerer Verfahren begründete Verweisung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht, um den Anschein der objektiven Willkür zu erwecken, wie der Senat und mehrere andere - in dem Beschluss des Landgericht teilweise zitierte - Oberlandesgerichte bereits ausdrücklich entschieden haben (Senat, Beschluss vom 17. November 2008 - 2 AR 51/08, KGR 2009, 177; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2004 - 15 AR 5/04 -, OLGR 2005, 174; OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2013 - I-32 SA 65/13 -, MDR 2013, 1307 ; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2015 - I - 32 SA 43/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.07.2017 - 32 SA 42/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Amtsgericht; Landgericht; Verbindung zweier …

    Nach ganz herrschender, wiederholt auch vom Senat vertretener Auffassung (vgl. zuletzt Senat, Beschl. v. 21.08.2015 - 32 Sa 43/15 - zitiert nach juris, dort Tz. 14 m.w.N.) hat die Verbindung mehrerer Prozesse wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori grundsätzlich keinen Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit.
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