Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2011 - I B 10/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs
- openjur.de
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz; Verletzung rechtlichen Gehörs
- Bundesfinanzhof
FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 42 Abs 1, ZPO § 42 Abs 2
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs - rechtsinformationen.bund.de
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 42 Abs 1 ZPO
Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befangenheit eines Richters bei Äußerungen dieses Richters bezüglich Unglaubwürdigkeit und Unglaubhaftigkeit des Klägers
- datenbank.nwb.de
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Richterablehnung nach Beendigung der Instanz; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.12.2010 - 8 K 4073/07
- BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609;… vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904; vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).Kein Rechtschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht deshalb grundsätzlich dann, wenn --wie hier-- keine Entscheidung des Richters mehr aussteht, wenn also die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch eine Änderung der Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 692, m.w.N.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und zu Hinweisen auf das voraussichtliche Ergebnis der Beweiswürdigung besteht nur, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben will, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609;… BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978). - BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95
Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und zu Hinweisen auf das voraussichtliche Ergebnis der Beweiswürdigung besteht nur, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben will, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609;… BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978).
- BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97
Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Rn. 8 Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93). - BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und zu Hinweisen auf das voraussichtliche Ergebnis der Beweiswürdigung besteht nur, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben will, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505;… Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978). - BFH, 14.06.1999 - I B 127/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und zu Hinweisen auf das voraussichtliche Ergebnis der Beweiswürdigung besteht nur, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben will, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505; Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609;… BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978). - BFH, 02.11.2000 - V B 105/00
Befangenheitsgesuch nach Beendigung der Instanz; Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609;… vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692). - BFH, 14.05.1996 - VII B 257/95
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches wegen Fehlens des …
Auszug aus BFH, 25.07.2011 - I B 10/11
Ein Gesuch auf Richterablehnung kommt deshalb nicht mehr in Betracht, wenn der Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609; vom 14. Mai 1996 VII B 257/95, BFH/NV 1996, 904;… vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692).
- SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
D.h., es fehle im Ergebnis an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gestellte Ablehnungsgesuch, wobei der unterzeichnende Richter hierzu verwiesen hat auf BSG, Beschluss vom 09.10.2007, B 5a/4 R 21/07 B, BGH, Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06, BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989, 4 CB 23/89, BFH, Beschlüsse vom 10.11.2011, IV B 60/11, vom 25.07.2011, I B 10/11 und vom 17.08.2007, IV B 143/06, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 10.01.2008, 6 B 05.2096, FG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2009, 3 K 228/08 sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 60 SGG, Rdnr. 10b, Lowe in BeckOK SGG, § 60 Rdnr. 4 und Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rdrn. - SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines …
D.h., es fehle im Ergebnis an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gestellte Ablehnungsgesuch, wobei der unterzeichnende Richter hierzu verwiesen hat auf BSG, Beschluss vom 09.10.2007, B 5a/4 R 21/07 B, BGH, Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06, BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989, 4 CB 23/89, BFH, Beschlüsse vom 10.11.2011, IV B 60/11, vom 25.07.2011, I B 10/11 und vom 17.08.2007, IV B 143/06, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 10.01.2008, 6 B 05.2096, FG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2009, 3 K 228/08 sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 60 SGG, Rdnr. 10b, Lowe in BeckOK SGG, § 60 Rdnr. 4 und Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rdrn.
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