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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2012 - I B 140/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40353
BFH, 24.10.2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - I B 140/12 (https://dejure.org/2012,40353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • openjur.de

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts; Begründung eines Urteils

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GVG § 21e Abs 1 S 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • rechtsinformationen.bund.de

    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 2 Nr 5 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 21e Abs 1 S 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Geschäftsverteilung im FG anhand des jeweils beteiligten Finanzamts - Begründung eines Urteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verteilung der Geschäfte des Finanzgerichts nach dem jeweils beteiligten Finanzamt

  • datenbank.nwb.de

    Gebot des gesetzlichen Richters; Geschäftsverteilung im FG anhand der beteiligten Finanzämter; Begründung eines Urteils durch Verweis auf vorangegangenen Beschluss über die Ablehnung eines AdV-Antrags in gleicher Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verteilung der Geschäfte des Finanzgerichts nach dem jeweils beteiligten Finanzamt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I B 140/12
    Aus dem Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) folgt, dass die Verteilung der Geschäfte nach generell-abstrakten Merkmalen erfolgen muss, die die steuernde Auswahl und Manipulation bei der Zuteilung der zu erledigenden Aufgaben nach Möglichkeit vermeiden; die Zuweisung des Rechtsstreits zu einem bestimmten Spruchkörper oder Richter muss aus Sicht des Gerichts nach zufälligen Kriterien und "blindlings" erfolgen (Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322, BStBl II 1997, 672).
  • BFH, 17.12.1998 - I R 56/98

    Urteilsbegründung; Verweisung

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I B 140/12
    Mit Blick auf das Erfordernis der Urteilsbegründung gemäß § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn anstelle von Entscheidungsgründen auf eine zwischen den Beteiligten ergangene andere Entscheidung des FG verwiesen wird, die die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen betrifft (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1998 I R 56/98, BFH/NV 1999, 808).
  • BFH, 13.11.2024 - XI R 36/22

    (Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.11.2024 XI R 5/23 - Zum …

    Rn. 19 Mit Blick auf das Erfordernis, dass das Urteil Entscheidungsgründe enthalten muss (§ 105 Abs. 2 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO), ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn anstelle von Entscheidungsgründen auf eine zwischen den Beteiligten ergangene andere Entscheidung des FG verwiesen wird, die die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen betrifft (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.12.1998 - I R 56/98, BFH/NV 1999, 808; vom 24.10.2012 - I B 140/12, BFH/NV 2013, 226).

    Das FG kann daher zum Beispiel auf die Begründung eines dem Urteil vorangegangenen Beschlusses über die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung in gleicher Sache ohne Rechtsverstoß verweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.10.2012 - I B 140/12, BFH/NV 2013, 226).

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