Rechtsprechung
| BFH, 12.10.2010 - I B 190/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung - Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel - Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ...
- openjur.de
Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde; Überraschungsentscheidung; Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung; Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel; Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ...
- Bundesfinanzhof
AO § 41 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1, BGB § 166 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung - Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel - Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ... - rechtsinformationen.bund.de
Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung - Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel - Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 Abs 2 AO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung - Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel - Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 Abs 2 AO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung nicht ausdrücklich erwähnter Ausführungen bei der Beweiswürdigung - Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel - Gebietskörperschaft kann an Scheingeschäft ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 166 Abs. 2; AO § 41 Abs. 2
Beurteilung eines Geschäfts als Scheingeschäft bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft unter Beachtung der im Zusammenhang mit dem zu beurteilenden Geschäft für sie verbindlichen kommunalen Vorschriften - datenbank.nwb.de
Verwertung einer Urkunde führt nicht zu einer Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung; Rüge der Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensmangel; Scheingeschäft bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beurteilung eines Geschäfts als Scheingeschäft bei Beteiligung einer Gebietskörperschaft unter Beachtung der im Zusammenhang mit dem zu beurteilenden Geschäft für sie verbindlichen kommunalen Vorschriften
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 14.10.2009 - 2 K 1808/08
- BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06
Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Ein solches liege vor, wenn die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter einig seien (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372); davon sei u.a. dann auszugehen, wenn sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen hätten (…BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498). - BFH, 22.04.2008 - X B 154/07
Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer - Verletzung …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass es bestimmte entscheidungserhebliche Punkte nicht beachtet hat (…BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094; vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361;… vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509); solche Umstände sind im Streitfall weder von der Klägerin aufgezeigt worden noch anderweit erkennbar. - BFH, 26.03.2007 - II S 1/07
Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass es bestimmte entscheidungserhebliche Punkte nicht beachtet hat (BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094;… vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361;… vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509); solche Umstände sind im Streitfall weder von der Klägerin aufgezeigt worden noch anderweit erkennbar.
- BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Ein solches liege vor, wenn die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter einig seien (BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372); davon sei u.a. dann auszugehen, wenn sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen hätten (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498). - BFH, 21.07.2004 - I B 186/03
Pensionszusage - Schriftform
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Substantiierte Ausführungen dazu gehören allgemein zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40;… vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423;… vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920); sie wären speziell im Streitfall vor allem deshalb notwendig gewesen, weil davon auszugehen ist, dass das FG den von der Klägerin nachgereichten Schriftsatz berücksichtigt hat. - BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Denn ein FG verletzt zwar das Recht der Verfahrensbeteiligten auf Gehör, wenn es seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dessen Berücksichtigung ein sachkundiger Beteiligter nach dem gesamten Verfahrensablauf schlechterdings nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608;… vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969;… vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450). - BFH, 22.12.2008 - I B 161/08
VGA - Leistung an eine nahestehende Person und Gesellschafter - Verletzung …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Denn ein FG verletzt zwar das Recht der Verfahrensbeteiligten auf Gehör, wenn es seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dessen Berücksichtigung ein sachkundiger Beteiligter nach dem gesamten Verfahrensablauf schlechterdings nicht rechnen musste (…BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 22. Dezember 2008 I B 161/08, BFH/NV 2009, 969;… vom 16. November 2009 V B 37/09, BFH/NV 2010, 450). - BFH, 29.01.2010 - IX B 157/09
Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 94a FGO - Verzicht auf mündliche …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Substantiierte Ausführungen dazu gehören allgemein zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40;… vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423; vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920); sie wären speziell im Streitfall vor allem deshalb notwendig gewesen, weil davon auszugehen ist, dass das FG den von der Klägerin nachgereichten Schriftsatz berücksichtigt hat. - BFH, 27.05.2008 - IX B 12/08
Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Darlegungsanforderungen bei …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass es bestimmte entscheidungserhebliche Punkte nicht beachtet hat (…BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094;… vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361; vom 27. Mai 2008 IX B 12/08, BFH/NV 2008, 1509); solche Umstände sind im Streitfall weder von der Klägerin aufgezeigt worden noch anderweit erkennbar. - BFH, 04.11.2008 - VII B 54/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Darlegung der …
Auszug aus BFH, 12.10.2010 - I B 190/09
Substantiierte Ausführungen dazu gehören allgemein zu einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 186/03, BFH/NV 2005, 40; vom 4. November 2008 VII B 54/08, BFH/NV 2009, 423;… vom 29. Januar 2010 IX B 157/09, BFH/NV 2010, 920); sie wären speziell im Streitfall vor allem deshalb notwendig gewesen, weil davon auszugehen ist, dass das FG den von der Klägerin nachgereichten Schriftsatz berücksichtigt hat. - BFH, 05.09.2007 - IX B 250/06
Scheingeschäft; dinglicher Vollzug
- BFH, 22.04.2008 - X B 67/07
Anforderungen an schlüssige Sachaufklärungsrüge und Gehörsrüge - Verletzung des …
- BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00
Mietverhältnis zwischen Ehegatten
- BFH, 16.11.2009 - V B 37/09
Zur Überraschungsentscheidung - Geschäftsveräußerung schließt Veräußerung eines …
- BFH, 28.01.2004 - I B 5/03
Umfang des Rechts auf Gehör
- OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16
Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag
Für eine zulässige Berufungsrüge ist nicht nur erforderlich, dass ein unterlassender Hinweis gerügt wird, sondern auch, dass in der Berufungsbegründung konkret dargelegt wird, was vorgetragen worden wäre, wenn das Gericht einen entsprechenden Hinweis erteilt hätte und wie das das Urteil beeinflusst hätte (vgl. dazu z. B. BGH, Beschluss vom 28.7.2016 - III ZB 127/15 BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 46/12; BGH, Beschluss vom 3.3.2015 - VI ZB 6/14; BFH, Beschluss vom 8.2.2012 - VI B 143/11; BFH, Beschluss vom 12.10.2010 - I B 190/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.7.2015 - 2 U 72/14; OLG München, Urteil vom 15.7.2015 - 20 U 2958/14). - BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als …
Rn. 29 Eine Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert nicht nur, dass der Beschwerdeführer darlegt, was er bei (ausreichender) Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sondern auch, inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18
Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich …
Rn. 71 Vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 - 12 A 2350/16 -, juris Rn. 8, und vom vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 -, juris Rn. 101; Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 10 LA 167/09 -, juris Rn. 25; OVG M.-V., Beschluss vom 14. März 2011 - 2 L 200/10 -, juris Rn. 6.
- OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09
Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist in diesem Zusammenhang nur dann verletzt, wenn der Verfahrensbeteiligte infolge der Ablehnung eines Schriftsatznachlasses nicht die Möglichkeit hatte, sich sachgemäß und erschöpfend zu einem bis zur Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zu äußern, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 -, Buchholz 310 § 1078 VwGO Nr. 124 und Beschluss vom 25. April 1990 - 2 B 37.90 -, juris m.w.N.; BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - I B 190/09 -, juris).Wird die Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensfehler geltend gemacht, so muss substantiiert dargetan werden, was mit einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die angefochtene Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 L 200/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.A -, AuAS 2004, 58;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rdnr. 223).
- OLG München, 14.02.2018 - 28 U 88/18
Umfang der Prüfung der Auslegung durch das Berufungsgericht
Rn. 47 Wenn ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör gerügt wird, ist in der Berufungsbegründung konkret darzulegen, was vorgetragen worden wäre, wenn das Gericht einen entsprechenden Hinweis erteilt hätte und wie dieser Vortrag dann das Urteil beeinflusst hätte (vgl. dazu z.B. BGH, Beschluss vom 28.7.2016 - III ZB 127/15 BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 46/12; BGH, Beschluss vom 3.3.2015 - VI ZB 6/14; BFH, Beschluss vom 8.2.2012 - VI B 143/11; BFH, Beschluss vom 12.10.2010 - I B 190/09; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.7.2015 - 2 U 72/14; OLG München, Urteil vom 15.7.2015 - 20 U 2958/14). - BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11
Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme …
Unabhängig davon, ob das FG diesem Schriftsatz überhaupt Bedeutung beigemessen hat, muss dargetan werden, was in einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), www.bundesfinanzhof.de). - BFH, 16.05.2012 - IV B 48/11
Kein qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei nicht völlig unvertretbarer …
Insofern hätte sie vortragen müssen, was sie in einem weiteren Schriftsatz oder in einer weiteren mündlichen Verhandlung --über den von ihr nachgereichten Schriftsatz hinaus-- zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für sie günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291). - BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11
Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen …
Denn der Kläger hat keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht, was er in einem weiteren Schriftsatz zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291, 292, Rz 16;… vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717). - BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, …
Es fehlen substantiierte Ausführungen dazu, was er in einem weiteren Schriftsatz zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2012 VIII B 51/11, BFH/NV 2012, 1780; vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291 Rz 16;… vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717). - BFH, 09.02.2026 - V S 2/25
Darlegungserfordernisse bei PKH-Antrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren
Rn. 11 (1) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) erfordert, dass der Beschwerdeführer darlegt, was er bei Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 12.10.2010 - I B 190/09, BFH/NV 2011, 291). - BFH, 09.03.2012 - III B 237/11
Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 08.02.2012 - VI B 143/11
Versagung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist - …
- BFH, 10.05.2012 - X B 26/11
D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung …
- OLG München, 27.03.2019 - 28 U 3906/18
Zahlung von Restwerklohn
- OLG München, 10.05.2016 - 28 U 3432/15
Klage eines Subunternehmers auf Werklohn für verschiedene Bauvorhaben
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