Rechtsprechung
| BFH, 11.01.2006 - I B 43/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 119 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 119 Nr. 3 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: Überraschungsentscheidung - datenbank.nwb.de
Voraussetzungen und Folgen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 01.03.2005 - 6 K 696/02
- BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Das FA und der Prüfer haben zwar in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgeführt, dass die X-GmbH ein solches Verhalten nicht unter Berufung auf ihr Markenrecht hätte verhindern können (vgl. dazu BGH-Urteile vom 22. Januar 1964 Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84; vom 2. Februar 1973 I ZR 85/71, BGHZ 60, 185). - BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71
Cinzano
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Das FA und der Prüfer haben zwar in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgeführt, dass die X-GmbH ein solches Verhalten nicht unter Berufung auf ihr Markenrecht hätte verhindern können (vgl. dazu BGH-Urteile vom 22. Januar 1964 Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84; vom 2. Februar 1973 I ZR 85/71, BGHZ 60, 185). - BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Daher greift der Grundsatz, dass ein Hinweis durch die Verwaltungsbehörde einen entsprechenden Hinweis seitens des FG entbehrlich macht (…Senatsbeschluss vom 16. Mai 2001 I B 84/00, BFH/NV 2001, 1425; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421), im Streitfall nicht ein.
- BFH, 07.08.2002 - I R 45/01
Recht auf Gehör
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Das FG verstößt deshalb gegen das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173;… Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, m.w.N.). - BFH, 03.02.2003 - I B 49/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Das FG verstößt deshalb gegen das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (…Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173; Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, m.w.N.). - BFH, 16.05.2001 - I B 84/00
Rückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Pachtvertrag - Schwimmbadbetrieb - …
Auszug aus BFH, 11.01.2006 - I B 43/05
Daher greift der Grundsatz, dass ein Hinweis durch die Verwaltungsbehörde einen entsprechenden Hinweis seitens des FG entbehrlich macht (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2001 I B 84/00, BFH/NV 2001, 1425;… Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421), im Streitfall nicht ein.
- BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06
NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Allerdings kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris;… vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861;… vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915; vom 15. September 2004 I B 18/04, juris).Diese Ausnahme liegt im Streitfall nicht vor; denn der Ausgang des Rechtsstreits beruht gerade entscheidend auf der verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen rechtlichen Würdigung des FG (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 795).
Das FA hatte auch keine Gelegenheit, die erst im angefochtenen Urteil zutage getretene Gehörsverletzung bereits vor dem FG zu rügen, so dass es sein Recht zur Beanstandung des Verfahrensmangels auch nicht durch rügeloses Verhandeln verloren hat (§ 295 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 795).
- BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Fachkundige Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris;… vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861;… vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915). - BFH, 06.11.2007 - I B 7/07
Keine Revisionszulassung wegen nicht entscheidungserheblichem Verfahrensmangel
Nachdem das betreffende Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795), hat das Finanzgericht (FG) die Klage im zweiten Rechtsgang erneut abgewiesen, ohne die Revision gegen sein Urteil zuzulassen.
- BFH, 10.07.2006 - VIII B 194/05
Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung; Vorliegen einer …
Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (§ 96 Abs. 2 FGO) ist anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht hat rechnen müssen (BFH-Beschluss vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.). - BFH, 16.04.2008 - VI B 126/07
Überraschungsentscheidung - entgeltliche Einräumung einer Rechtsposition keine …
Darüber hinaus haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.). - BFH, 29.01.2009 - VIII B 195/07
Laborgemeinschaft: Zurechnung der Einnahmen, nur gesonderte Feststellung der …
Darüber hinaus haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht rechnen mussten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.). - FG München, 28.11.2006 - 6 K 578/06
Lizenzzahlungen innerhalb eines Konzerns als vGA
Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 11. Januar 2006 ( I B 43/05, BFH/NV 2006, 795 ) aufgehoben und an des Finanzgericht München zurückverwiesen.
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