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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.2006 - I B 85/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14085
BFH, 22.11.2006 - I B 85/05 (https://dejure.org/2006,14085)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2006 - I B 85/05 (https://dejure.org/2006,14085)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2006 - I B 85/05 (https://dejure.org/2006,14085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1977 § 180; ; AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 3; ; GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; KStG 1996 § 14 Nr. 1; ; KStG 1996 § 14 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Organschaft

  • datenbank.nwb.de

    Klagebefugnis bei Zurechnung von Gewerbeerträgen und -kapitalien in entsprechender Anwendung von § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
    a) Im Senatsurteil vom 9. Juni 1999 I R 43/97 (BFHE 189, 518, BStBl II 2000, 695) zur Zurechnung der Beteiligungen bei so genannter Mehrmütterorganschaft ist ausgeführt, dass die den jeweiligen Muttergesellschaften zuzurechnenden Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien in entsprechender Anwendung von § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO 1977) einheitlich und gesondert festzustellen sind.

    c) Das FG hat zutreffend entschieden, dass die Klägerin unter diesen Maßgaben nicht Beteiligte des im Senatsurteil in BFHE 189, 518, BStBl II 2000, 695 angesprochenen Feststellungsverfahrens sein kann.

  • BFH, 02.02.1994 - I R 10/93

    Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern nicht den …

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
    Sie bleiben vielmehr selbständige Gewerbebetriebe, die einzeln für sich bilanzieren und deren Gewerbeerträge getrennt zu ermitteln sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).

    Die Organschaft führt zwar dazu, dass die persönliche Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft für die Dauer der Organschaft dem Organträger zugerechnet wird (s. Senatsurteil in BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768, m.w.N.).

  • BFH, 27.04.2009 - I R 55/05

    Kostentragung bei rückwirkender Gesetzesänderung

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
    Das FG hat die Revision (nur) gegen das gegenüber der AG ergangene Urteil zugelassen (die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 55/05 anhängig).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 3815/01

    Verfahren

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
    Die Klagen der AG und der Klägerin blieben erfolglos; die Klage der Klägerin wurde durch Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 5. April 2005 8 K 3815/01 G,F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1243) als unzulässig abgewiesen.
  • BFH, 29.08.1984 - I R 21/80

    Adressat eines Bescheides - Organgesellschaft - Dem Organträger zuzurechnendes …

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - I B 85/05
    Vielmehr ist ein Feststellungsbescheid in einer solchen Situation gegenüber der Organgesellschaft zu erlassen (ebenso zur Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes schon Senatsurteil vom 29. August 1984 I R 21/80, BFHE 142, 376, BStBl II 1985, 119), und nur diese kann den Bescheid als davon unmittelbar Betroffene angreifen.
  • BFH, 08.04.2009 - I B 223/08

    Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer ausländischen Familienstiftung - …

    Insoweit gilt dasselbe wie für die Zurechnung von Besteuerungsgrundlagen bei Bestehen einer Organschaft; ebenso wie dort der Organträger nicht Beteiligter eines Verfahrens sein kann, das die Feststellung der von der Organgesellschaft verwirklichten Besteuerungsgrundlagen betrifft (Senatsbeschluss vom 22. November 2006 I B 85/05, BFH/NV 2007, 729), muss das bei summarischer Betrachtung in dem hier interessierenden Zusammenhang gelten.
  • BFH, 27.11.2008 - IV R 72/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

    Der Gewerbebetrieb der M-GmbH (nunmehr V-GmbH), auf den insoweit abgestellt werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 213, 38, BStBl II 2006, 549, unter II.9.a und b der Gründe, sowie BFH-Beschluss vom 22. November 2006 I B 85/05, BFH/NV 2007, 729, unter II.1.b der Gründe, zur Beteiligung der Organ- und nicht der Organträgergesellschaft am Verlustfeststellungsverfahren), war jedoch nicht identisch mit dem Gewerbebetrieb der GbR.
  • BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22

    Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von § …

    Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 978, Rz 11, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 22.11.2006 - I B 85/05, BFH/NV 2007, 729, unter II.1.).
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