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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.2007 - I B 88/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20044
BFH, 06.02.2007 - I B 88/05 (https://dejure.org/2007,20044)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2007 - I B 88/05 (https://dejure.org/2007,20044)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - I B 88/05 (https://dejure.org/2007,20044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO §§ 135 ff.; ; FGO § 139 Abs. 2; ; FGO § 139 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 135 § 139 Abs. 4 § 143 Abs. 1
    Kosten eines Beigetretenen

  • datenbank.nwb.de

    Kein spezieller Kostenausspruch zu Gunsten eines Beigetretenen; Erstattungsfähigkeit von Kosten; kirchensteuerberechtigte Körperschaft als Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 11.07.2005 - 10 Ko 223/05

    Keine Erstattung der Aufwendungen von kirchlichen Behörden im …

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - I B 88/05
    Welche Kosten erstattungsfähig sind, ist nicht im Rahmen der Kostenentscheidung, sondern allein im darauf aufbauenden Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden; deshalb wird nur in jenem Verfahren insbesondere die zwischen den Beteiligten streitige Frage zu beurteilen sein, ob der Beigetretene als "Finanzbehörde" i.S. des § 139 Abs. 2 FGO anzusehen ist und deshalb nach dieser Vorschrift eine Kostenerstattung nicht verlangen kann (vgl. dazu FG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2005 10 Ko 223/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1647;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 139 FGO Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.2012 - I R 11/11

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast …

    Die BFH-Rechtsprechung, nach der eine Kostentragung des Beigeladenen im Rahmen des § 135 Abs. 3 FGO ausscheidet, wenn dessen Antrag mit dem des unterlegenen Hauptbeteiligten übereinstimmt (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368; vom 8. November 2000 I R 1/00, BFHE 194, 227, BStBl II 2001, 769; vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716;… BFH-Beschluss vom 25. Februar 2010 III S 7/10, BFH/NV 2010, 1285), ist hier nicht einschlägig, weil § 135 Abs. 3 FGO für die nach § 122 Abs. 2 FGO Beigetretenen nicht anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2007 I B 88/05, BFH/NV 2007, 1148).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 152/15

    Rechtsanwaltskosten: Keine Erstattung von Aufwendungen für Finanzbehörden

    Rn. 17 Demgemäß können Finanzbehörden nach ständiger Rechtsprechung keine Erstattung von Auslagen verlangen (…Beschlüsse BFH vom 25.03.2015 X K 8/13, Juris Rn. 16 m. w. N.; vom 06.02.2007 I B 88/05, Juris Rn. 8; vom 25.02.1975 VII B 80/73;… vom 31.07.1974 I B 32/74, Juris Rn. 4; vom 31.10.1972 VII B 134/70;… FG Brandenburg vom 06.09.1999 1 Ko 997/99 KF, Juris Rn. 7).
  • FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 1/24

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der …

    Unterlässt es das Gericht, im Urteil auf die Frage der Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen einzugehen, so ist eine Erstattung der Kosten des Beigeladenen nicht möglich (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 I B 88/05, BFH/NV 2007, 1148).
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