Rechtsprechung
| BFH, 07.03.2007 - I B 99/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AO § 34; ; AO § 35; ; AO § 69; ; AO § 153 Abs. 1; ; AO § 153 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 153 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigungspflicht des Geschäftsführers bei unrichtiger Steuererklärung
- datenbank.nwb.de
Berichtigungspflicht eines Geschäftsführers für vor seiner Bestellung abgegebene Steuererklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 15.05.2006 - 9 K 9294/05
- BFH, 07.03.2007 - I B 99/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.05.2004 - V B 101/03
Ausfuhrlieferung in Drittstaaten
Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I B 99/06
Hieran fehlt es nicht nur, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist, sondern auch dann, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748;… vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221). - BFH, 26.05.2004 - III B 89/03
Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse
Auszug aus BFH, 07.03.2007 - I B 99/06
Hieran fehlt es nicht nur, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist, sondern auch dann, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
- BFH, 21.04.2010 - VI R 29/08
Haftung des Arbeitgebers für von einer Angestellten hinterzogenen Lohnsteuer
Dies gilt nicht nur für rechtsgeschäftliche Handlungen, sondern unter anderem auch für die Verpflichtung zur Abgabe von Erklärungen (§ 149 der Abgabenordnung) gegenüber der Finanzbehörde (vgl. BFH-Beschluss vom 7. März 2007 I B 99/06, BFH/NV 2007, 1801). - BFH, 07.11.2012 - I B 172/11
Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und …
Nimmt man hinzu, dass sich die Klägerin das Wissen ihres damaligen Geschäftsführers (E), der den geschäftlichen Kontakt mit C unterhalten hatte, zurechnen lassen muss (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 7. März 2007 I B 99/06, BFH/NV 2007, 1801) und der Klägerin bereits in dem vor der mündlichen Verhandlung (24. Oktober 2011) durchgeführten Erörterungstermin vom 16. März 2009 Gelegenheit gegeben wurde, "Nachweise bezüglich der Leistungserbringung bezüglich der streitgegenständlichen Rechnungen" zu erbringen, so wäre es unter Berücksichtigung ihrer Mitwirkungspflichten (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO) Aufgabe der Klägerin gewesen, die Umstände der jeweiligen Vertragsschlüsse sowie den Inhalt der getroffenen Abreden vor allem im Hinblick auf den jeweiligen Leistungsgegenstand und die Entgeltabrede so zu benennen und unter Beweis zu stellen, dass sich hieraus zumindest die konkrete Möglichkeit der betrieblichen Veranlassung der umstrittenen Aufwendungen hätte ableiten lassen (…vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2008, 1445). - FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2023 - 9 K 9157/22
Rechtswidrige Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers einer …
Rn. 71 Gemäß BFH-Urteil vom 7. März 2007 - I B 99/06, BFH/NV 2007, 1801 sowie Urteil des FG Berlin vom 15. Mai 2006 - 9 K 9294/05 (= Vorinstanz; nicht veröffentlicht) kann die Nachfolge-Geschäftsführerin einer Kapitalgesellschaft ggf. vom Finanzamt unter Berufung auf § 69 i. V. m. § 34 AO persönlich in Haftung genommen werden, wenn sie es pflichtwidrig unterlässt, fehlerhafte Steuererklärungen ihres Vorgängers, deren Unrichtigkeit sie erkannt hat, gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 AO zu berichtigen. - FG Baden-Württemberg, 09.05.2023 - 9 K 9157/22
Persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer UG wegen rückständiger …
Gemäß BFH-Urteil vom 7. März 2007 - I B 99/06, BFH/NV 2007, 1801 sowie Urteil des FG Berlin vom 15. Mai 2006 - 9 K 9294/05 (= Vorinstanz; nicht veröffentlicht) kann die Nachfolge-Geschäftsführerin einer Kapitalgesellschaft ggf. vom Finanzamt unter Berufung auf § 69 i. V. m. § 34 AO persönlich in Haftung genommen werden, wenn sie es pflichtwidrig unterlässt, fehlerhafte Steuererklärungen ihres Vorgängers, deren Unrichtigkeit sie erkannt hat, gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 AO zu berichtigen.
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