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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4
BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53 (https://dejure.org/1955,4)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1955 - I C 146.53 (https://dejure.org/1955,4)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1955 - I C 146.53 (https://dejure.org/1955,4)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundzüge des Baurechts und der Baugestaltung - Rechtmäßigkeit der Anbringung eines Werbeschildes - Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Baugestaltungsverordnung, Mannheimer Kreisbauordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 172
  • NJW 1955, 1647
  • MDR 1955, 694
  • DVBl 1955, 640
  • DVBl 1956, 52
  • DÖV 1956, 120
  • JR 1956, 72
 
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Wird zitiert von ... (223)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.03.1954 - I C 2.53

    Vereinbarkeit der Heilmittelwerbeverordnung mit dem Grundgesetz sowie mit …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
    Dabei scheidet das Recht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG hier schon deswegen aus, weil - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. März 1954 - BVerwG I C 2/53 - (DVBl. 1954 S. 362) ausgesprochen hat _ der Sinn der Werbung nicht die Äußerung einer bestimmten Ansicht ist, sondern die Beeinflussung des Käufers mit dem Ziel, ihn kaufbereit zu machen.

    Daß diese Regelung nicht die Form eines Gesetzes hat, wie dies Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, ist ohne Belang, da dieses Erfordernis für die Gesetzgebungsakte des "Dritten Reiches" keine Geltung hat (vgl. Urteil des Senats vom 4. März 1954 - BVerwG I C 2/53 -).

  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1953 - BVerwG I C 90/53 - ausgesprochen, daß Art. 12 GG nicht als Ausfluß des Art. 2 GG anzusehen ist, vielmehr diesem gegenüber ein Spezialgesetz darstellt.
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
    Doch berührt das die Rechtsgültigkeit der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung nicht, wie der Senat in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung in seinem Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86/54 - festgestellt hat.
  • BVerwG, 07.10.1954 - I C 16.53
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
    Nach dem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes vom 16. Juni 1954, dem sich der Senat auch in diesem Punkte anschließt (vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 - NJW 1955 S. 195 -) gehört nach Art. 74 Nr. 18 GG das Baupolizeirecht in dem bisher gebräuchlichen Sinne, das auch die materiell über das Gebiet der Polizei hinausgehenden Gebiete des Baugestaltungsrechts umfaßt, nicht zur Bundeskompetenz.
  • BVerwG, 06.10.1954 - I B 131.53
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1954 - BVerwG I B 131/53- (DVBl. 1955 S. 60) ausgeführt hat, schafft die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG keinen, neuen Eigentumsbegriff etwa in dem Sinne einer grundsätzlich unbeschränkten Herrschaftsbefugnis, sondern übernimmt den aus der Rechtsentwicklung überkommenen Eigentumsbegriff, nach dem das Eigentum gewisse Bindungen und Schranken in sich trägt.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auf diese - wenn man es so gegenüberstellen will - mehr formelle "Verschlechterung", auf das Vorliegen einer "Störung" oder "Belastung" in dieser Hinsicht (vgl. zu diesen Ausdrücken - im Zusammenhang mit § 1 BauGestVO - das Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 - BVerwGE 2, 172 [177]) kommt es an, wenn zu entscheiden ist, ob ein den vorgegebenen Rahmen überschreitendes Vorhaben dennoch zulässig ist.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auch § 2 BauGestVO 1936 ist gültiges Bundesrecht geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG 1 C 146.53 - BVerwGE 2, 172 [177]).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …

    Zum Wesen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckten Eigentumsbindung gehört, "daß sie erfolgt, um das Eigentum gegen übergeordnete oder gleichgeordnete kollidierende Werte abzugrenzen, und daß sie hierdurch gerechtfertigt ist"(Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53- BVerwGE 2, 172 [174]; ebenso dieUrteile vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 29.58 - BVerwGE 7, 297 [299], vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - BVerwGE 16, 301 [304] undvom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 123.60 - BVerwGE 17, 315 [321]).
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