Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1966 - I C 70.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2342
BVerwG, 16.09.1966 - I C 70.65 (https://dejure.org/1966,2342)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1966 - I C 70.65 (https://dejure.org/1966,2342)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1966 - I C 70.65 (https://dejure.org/1966,2342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Wenn sich das gewerbsmäßige Spielangebot an einen unübersehbaren Kreis von Personen richtet, kann dabei nicht auf einen bestimmten Personenkreis, etwa im Sportgeschehen besonders kenntnisreiche Teilnehmer, sondern nur auf Fähigkeiten und Erfahrungen durchschnittlicher Adressaten abgestellt werden (vgl. Urteil vom 16. September 1966 - BVerwG 1 C 70.65 - Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 5).
  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74

    Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit

    Wenn die gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles für einen unübersehbaren Kreis von Personen bestimmt ist - im vorliegenden Fall für praktisch jedermann über 21 Jahren -, so kann nicht auf einen bestimmten Personenkreis - etwa die (vielleicht regelmäßig spielenden und daher besonders geübten) Hauptspieler - abgestellt werden (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 - [Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 5]).

    Soweit der Senat hierzu in den Urteilen vom 17. Mai 1955 (BVerwGE 2, 110) und vom 28. November 1963 (BVerwGE 17, 182) einen anderen Standpunkt vertreten hat, hat er ihn in den Urteilenvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 - [a.a.O.] undvom 5. März 1968 - BVerwG I C 51.67 - […

    Demgemäß lautet der Leitsatz des genannten Urteils: "Erlauben die Spielregeln verschiedene Spielweisen (...), von denen möglicherweise nur einige Glücksspiel sind, so ist das ganze Spiel ein Glücksspiel" (so auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 [NJW 1960, 1684 = Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 1] und BVerwG I C 160.59 - undvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 [a.a.O.] -).

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 71.65

    Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit - Antrag auf Erteilung der …

    Seine Ausführungen betrafen nicht die Erlaubnis nach § 33 d GewO, sondern die davon verschiedene Erlaubnis nach § 33 i GewO, wie sich aus seinem Hinweis auf die allein für § 33 i GewO geltende Übergangsvorschrift des Art. VI des 4. ÄndG GewO ergibt (zum Unterschied der Erlaubnisse nach § 33 g und § 33 i GewO vgl. Urteil vom 16. September 1966 - BVerwG I C 70.65 -).
  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67

    Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - Überprüfung der Entscheidung …

    Abgesehen davon, daß § 1 Abs. 2 GewO auf die Veranstaltung eines nicht erlaubten Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB nicht anwendbar ist (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 -), könnte sie die Befugnis zur erlaubnisfreien Veranstaltung des BARA-Spiels über den 30. September 1960 hinaus auch dann nicht aus § 1 Abs. 2 GewO oder einer anderen Rechtsvorschrift herleiten, wenn sie dieses Spiel bis dahin berechtigt veranstaltet hätte.
  • BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht