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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,59
BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1971 - I CB 4.69 (https://dejure.org/1971,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnisse der Polizei "gegenüber zufällig in eine spontane Demonstration geratende Passanten" - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Eine als Unbeteiligte in eine Demonstration geratene Person als ...

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen der Polizei bei den Schwabinger Krawallen; Fehlende Begründung der Nichtzulassung der Revision; Besetzung des Gerichts und Entziehung des gesetzlichen Richters; Weisungsfreiheit und persönliche Unabhängigkeit eines Richters; Vertretung des ordentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Schwabinger Krawalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 220
  • NJW 1971, 1854
  • DVBl 1971, 898
  • DÖV 1971, 712
  • JR 1971, 481
  • JR 1972, 76
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.01.1964 - III C 21.62

    Unterschiedliche Besetzungen der Richterbank bei einem ohne mündliche Verhandlung …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Unzutreffend ist auch die Ansicht des Klägers, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 19 ab und beruhe auf einer Verletzung des § 105 Abs. 2 und 3 VwGO, weil "wesentliche Zeugenaussagen nicht in Protokollen, sondern in unordentlichen Tonbandaufnahmen enthalten sind, bei denen die Sprecher der einzelnen Texte nur erraten werden können", "lediglich der Berichterstatter bei der Abfassung des Urteils sich dieses Tonband angehört hat" und den Zeugen dieses Tonband nicht zur Genehmigung vorgespielt oder eine Übertragung des Tonbandes in Schriftform nicht zur Genehmigung vorgelegt worden sei.

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 19 darf eine andere Richterbank als die der Vernehmung eine nicht protokollierte Partei- oder Zeugenaussage, über die ein Aktenvermerk gefertigt worden ist, nur dann verwerten, wenn den Beteiligten Abschrift des Vermerks erteilt ist und dieser nach allseitigem Einverständnis urkundenbeweislich benutzt werden darf.

    Mit dieser Verfahrensweise haben sich der Kläger und die anderen Beteiligten auf Befragen des Gerichts - anders als die Parteien in dem durch BVerwGE 18, 19 entschiedenen Falle - einverstanden erklärt.

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    In Übereinstimmung mit den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §§ 315 Abs. 2 und 551 Nr. 7 ZPO zugrundeliegenden Überlegungen, nach der ein - verkündetes - Urteil mit Gründen versehen ist, wenn es innerhalb fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich vollständig abgefaßt ist (BGHZ 32, 17 = LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 4 mit Anm. von Fischer), kann die viereinhalb Monate nach der mündlichen Verhandlung erfolgte Zustellung des Berufungsurteils nicht als ein so schwerwiegender Mangel angesehen werden, daß angenommen werden müßte, die schriftlich niedergelegten Gründe stimmten mit den beschlossenen in einem wesentlichen Punkt nicht überein (vgl. zu § 275 Abs. 1 StPO, BGHSt 21, 4) und die angefochtene Entscheidung könnte auf der bis zur Zustellung verstrichenen Frist beruhen.
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    In Übereinstimmung mit den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §§ 315 Abs. 2 und 551 Nr. 7 ZPO zugrundeliegenden Überlegungen, nach der ein - verkündetes - Urteil mit Gründen versehen ist, wenn es innerhalb fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich vollständig abgefaßt ist (BGHZ 32, 17 = LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 4 mit Anm. von Fischer), kann die viereinhalb Monate nach der mündlichen Verhandlung erfolgte Zustellung des Berufungsurteils nicht als ein so schwerwiegender Mangel angesehen werden, daß angenommen werden müßte, die schriftlich niedergelegten Gründe stimmten mit den beschlossenen in einem wesentlichen Punkt nicht überein (vgl. zu § 275 Abs. 1 StPO, BGHSt 21, 4) und die angefochtene Entscheidung könnte auf der bis zur Zustellung verstrichenen Frist beruhen.
  • BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 26, 135 kann das Berufungsurteil schon deshalb nicht abweichen, weil dieses Urteil sich zu der bundesrechtlich geregelten.
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß diese Entscheidung einer Begründung nicht bedarf (z.B. BVerwGE 14, 342 [344]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Alle anderen Ausführungen des Klägers zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie die Beschwerdebegründung Abschnitt D Nr. 5 bis 12, mit der die Verletzung von Verfahrensvorschriften gerügt wird, können keinen Erfolg haben, weil der Kläger insoweit gemäß § 133 VwGO die zulassungsfreie Revision einlegen konnte (BVerwGE 12, 107; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, RdNr. 136, 137, 199).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Revision nicht; wegen Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 13, 338 zuzulassen.
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 315 und den Urteilen in BVerwGE 2, 343 und 15, 24 ab.
  • BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 315 und den Urteilen in BVerwGE 2, 343 und 15, 24 ab.
  • BVerwG, 09.02.1962 - III CB 4.62

    Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
    Da der Kläger zur Sache verhandelt hat, ohne durch förmlichen Beweisantrag die Nichteinholung weiterer Beweise zu bemängeln, kann er sich im Revisionsverfahren auf die unterlassene Beweiserhebung nicht mehr berufen (BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG III CB 4.62 - [NJW 1962, 832]); jedenfalls brauchten sich unter diesen Umständen dem Berufungsgericht weitere Aufklärungsmöglichkeiten nicht aufzudrängen.
  • BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67

    Geltendmachung der Nichteinhaltung des § 116 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …

  • BVerwG, 03.09.1970 - I B 65.70

    Ausweisung auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - Adoption des Klägers …

  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem …

    Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - <BVerwGE 38, 220>).

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - A 11 S 974/16

    Systemische Mängel im Asylsystem Ungarns im Sommer 2014; Entfallen der einmal …

    Rn. 18 Die nach Schließung der mündlichen Verhandlung von der Beklagten übersandten Emails gaben dem Senat schon deshalb keine Veranlassung zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, weil sie erst eingegangen waren, nachdem der unterschriebene Entscheidungstenor auf der Geschäftsstelle zum Zwecke der Information der Beteiligten niedergelegt worden und die Entscheidung des Senats bindend geworden war (BVerwG, Beschlüsse vom 27.04.2005 - 5 B 107.04 -, juris und vom 24.06.1971 - I CB 4.69 -, juris;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 116 Rn. 10) .
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auch nach einer mündlichen Verhandlung muß das Urteil nicht gemäß § 116 Abs. 1 VwGO verkündet, sondern kann gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt werden (vgl. BVerwGE 38, 220 [222]).

    Danach scheidet ein Verfahrensfehler, auf dem das Urteil beruhen könnte, aus (vgl. hierzu BVerwGE 38, 220 [224]; 39, 51 [53]).

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