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Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1980 - I R 148/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,438
BFH, 30.07.1980 - I R 148/79 (https://dejure.org/1980,438)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1980 - I R 148/79 (https://dejure.org/1980,438)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1980 - I R 148/79 (https://dejure.org/1980,438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 270
  • NJW 1981, 80 (Ls.)
  • BStBl II 1981, 3
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuererklärung - Wann muss das Finanzamt an Ihren Bevollmächtigten zustellen?

    Die Behörde hat dabei nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (§ 5 AO 1977), wobei die Ermessensentscheidung aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Steuerpflichtigen zu treffen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3;… in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242, sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 I B 181/93, BFH/NV 1995, 852, …und vom 9. Dezember 1998 II B 75/98, BFH/NV 1999, 1053; siehe auch Höllig, Das Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes, Der Betrieb --DB-- 1972, 1261, und Urteil des Oberverwaltungsgerichtes --OVG-- Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1989 22 A 235/86, Betriebs-Berater --BB-- 1990, 2249).

    Allein daraus ist ersichtlich, dass der BFH --sofern nicht eine durch die Vorlage der schriftlichen Vollmacht begründete Verpflichtung zur Bekanntgabe an den Vertreter besteht-- die Bekanntgabe/Zustellung an den Betroffenen --auch wenn sich für diesen ein Bevollmächtigter bestellt hat-- jedenfalls nicht als ermessensfehlerhaft ansieht (vgl. hierzu auch BFH in BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und in BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86, sowie in BFH/NV 1999, 1053); mit anderen Worten davon ausgeht, dass in den Fällen fehlender Vollmachtsvorlage nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VwZG die Bekanntgabe an den Betroffenen den Verwaltungsakt wirksam werden lässt.

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Hingegen müsse die Bekanntgabe von Bescheiden nach § 122 Abs. 1 AO 1977 in der Regel auch dann gegenüber dem Steuerpflichtigen erfolgen, wenn sich dieser gegenüber dem FA vertreten lasse (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3).

    Der BFH hat deshalb in BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3 die Vertretung durch einen Steuerberater nicht als der ordnungsgemäßen Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen hinderlich angesehen.

  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Dabei ist das Maß der erforderlichen Begründung jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Verständnisfähigkeit des Inhaltsadressaten oder Betroffenen zu bestimmen (BFH-Urteil vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3;… BFH-Beschluss vom 28. Juni 2001 VII B 51/01, BFH/NV 2001, 1376;… Söhn in HHSp, § 121 AO 1977 Rz. 54).

    Zur Begründung des Verwaltungsakts gehört die Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen, auf denen der Steuerbetrag beruht (BFH-Urteil in BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3).

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