Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 27.03.2019 - I R 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29988
BFH, 27.03.2019 - I R 20/17 (https://dejure.org/2019,29988)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2019 - I R 20/17 (https://dejure.org/2019,29988)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2019 - I R 20/17 (https://dejure.org/2019,29988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,29988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8b Abs 2, EStG § 5 Abs 1a, UmwStG 2006 § 2 Abs 1 S 1, EStG VZ 2006, KStG VZ 2006
    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8b Abs 2 KStG 2002, § 5 Abs 1a EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 UmwStG 2006, EStG VZ 2006, KStG VZ 2006
    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Lieferung von Aktien durch den Anleihegläubiger im Rahmen einer Umtauschanleihe

  • Betriebs-Berater

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerrecht: Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Lieferung von Aktien durch den Anleihegläubiger im Rahmen einer Umtauschanleihe

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verpflichtung aus einer Optionsanleihe - und die Teilwertzuschreibung bei bestehendem Deckungsbestand

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Teilwertzuschreibung bei Bewertungseinheit zwischen Verpflichtung aus Umtauschanleihe und Deckungsbestand

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Anleihe; Bewertung; Emission; Kündigung; Rückwirkung; Verschmelzung

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8b Abs 2, KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 6 Abs 6 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 3, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, HGB § 249 Abs 1 S 1, UmwStG § 2 Abs 1 S 1
    Anleihe, Emission, Kündigung, Bewertung, Verschmelzung, Rückwirkung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 265, 44
  • ZIP 2019, 2215
  • BB 2019, 2481
  • DB 2019, 2433
  • BStBl II 2020, 685
  • NZG 2020, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14

    Körperschaftsteuer: Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.01.2017 - 10 K 3615/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 14 Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Köln vom 18. Januar 2017 - 10 K 3615/14 aufzuheben und den Bescheid für 2006 über Körperschaftsteuer vom 6. März 2014 in Form der Einspruchsentscheidung vom 28. November 2014 und des Änderungsbescheids vom 29. September 2015 mit der Maßgabe zu ändern, dass ein zusätzlicher nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreier Gewinn aus den Aktienübertragungen im Zusammenhang mit der Umtauschanleihe in Höhe von … EUR berücksichtigt wird.

    Rn. 33 (2) Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut erstreckt sich die Fiktionswirkung --anders als es insoweit das FG (ebenso Müller, FR 2017, 1054, 1055) gesehen hat-- zwar nur auf die steuerliche Behandlung des angesprochenen übertragenen Vermögens und damit nicht auf Wirtschaftsgüter, die nicht in der Bilanz der Überträgerin ausgewiesen sind.

    Rn. 34 (3) (Mittelbare) Folge der vorgenannten Betrachtungsweise und der danach erforderlichen Neutralisierung ist es, dass die sich am 31. Dezember 2005 zivilrechtlich noch in der Hand der GmbH befindlichen und für den Umtausch vorgesehenen AG-Aktien zum steuerlichen Übertragungsstichtag bei der erwerbenden Klägerin mit dem bisher bei der GmbH angesetzten Buchwert auszuweisen waren (…ebenso Dötsch/Werner in Dötsch/ Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 2 UmwStG Rz 24; Neitz-Hackstein, EFG 2017, 1019, 1020; Müller, FR 2017, 1054, 1055; a.A. Prinz, FR 2017, 735, 736).

  • BFH, 17.01.2018 - I R 27/16

    Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Rn. 32 (1) Die Norm enthält nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 2018 - I R 27/16, BFHE 261, 1, BStBl II 2018, 449) eine Fiktion, wonach bezogen auf die übertragende Körperschaft sowie die Übernehmerin die Einkommens- und Vermögensermittlung so vorzunehmen ist, als wäre die Übertragung des betreffenden Vermögens von der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin bereits mit Ablauf des vorangegangenen steuerlichen Übertragungsstichtages vollzogen worden.

    Dies folgt daraus, dass es sich bei der Bilanz, welche dem Vermögensübergang zugrunde liegt, um die in § 17 Abs. 2 UmwG genannte Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft handelt, die der Anmeldung zur Eintragung in das Register beizufügen ist (…BFH-Urteil vom 24. April 2008 - IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550; Senatsurteil vom 7. April 2010 - I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467) und die sich nur auf das dort ausgewiesene Vermögen beziehen kann (Senatsurteil in BFHE 261, 1, BStBl II 2018, 449).

  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Das anhängige Verfahren ist nicht nach den möglicherweise eintretenden Rechtsfolgen eines gedachten, sondern nach den für den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt einschlägigen Rechtsvorschriften zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 2018 - I R 48/15, BFHE 261, 8, BStBl II 2019, 45).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Insoweit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach ausgesprochen, dass die für die Bewertung von Verbindlichkeiten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG angeordnete sinngemäße Anwendung des Anschaffungswertprinzips (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) dahin zu verstehen ist, dass ihre Bilanzierung --nach den im Steuerrecht zu beachtenden GoB-- grundsätzlich zum Nennwert oder zum höheren Teilwert zu erfolgen hat (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802; BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 - IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; vom 22. November 1988 - VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Dies folgt daraus, dass es sich bei der Bilanz, welche dem Vermögensübergang zugrunde liegt, um die in § 17 Abs. 2 UmwG genannte Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft handelt, die der Anmeldung zur Eintragung in das Register beizufügen ist (…BFH-Urteil vom 24. April 2008 - IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550; Senatsurteil vom 7. April 2010 - I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467) und die sich nur auf das dort ausgewiesene Vermögen beziehen kann (Senatsurteil in BFHE 261, 1, BStBl II 2018, 449).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Für den Ansatz eines höheren Teilwerts ist auch bei Verbindlichkeiten eine voraussichtlich dauernde Werterhöhung erforderlich; ein höherer Teilwert kann mithin nur dann angesetzt werden, wenn er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertveränderung höher ist als der ursprüngliche Rückzahlungsbetrag (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 - IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778).
  • BFH, 02.12.2015 - I R 83/13

    Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Ebenso braucht er nicht der Frage nachzugehen, ob der entsprechende handelsbilanzielle Ausweis in 2005 trotz der Tatsache, dass § 5 Abs. 1a EStG erst ab dem Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden ist (Senatsurteil vom 2. Dezember 2015 - I R 83/13, BFHE 253, 104, BStBl II 2016, 831), auf die Steuerbilanz des Jahres 2005 durchschlagen konnte.
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05

    Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Dies folgt daraus, dass es sich bei der Bilanz, welche dem Vermögensübergang zugrunde liegt, um die in § 17 Abs. 2 UmwG genannte Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft handelt, die der Anmeldung zur Eintragung in das Register beizufügen ist (BFH-Urteil vom 24. April 2008 - IV R 69/05, BFH/NV 2008, 1550; Senatsurteil vom 7. April 2010 - I R 96/08, BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467) und die sich nur auf das dort ausgewiesene Vermögen beziehen kann (Senatsurteil in BFHE 261, 1, BStBl II 2018, 449).
  • BFH, 31.01.1980 - IV R 126/76

    Barwert einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung entspricht im Zeitpunkt ihrer …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Insoweit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach ausgesprochen, dass die für die Bewertung von Verbindlichkeiten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG angeordnete sinngemäße Anwendung des Anschaffungswertprinzips (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) dahin zu verstehen ist, dass ihre Bilanzierung --nach den im Steuerrecht zu beachtenden GoB-- grundsätzlich zum Nennwert oder zum höheren Teilwert zu erfolgen hat (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802; BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 - IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; vom 22. November 1988 - VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).
  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine …

    Auszug aus BFH, 27.03.2019 - I R 20/17
    Insoweit hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach ausgesprochen, dass die für die Bewertung von Verbindlichkeiten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG angeordnete sinngemäße Anwendung des Anschaffungswertprinzips (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) dahin zu verstehen ist, dass ihre Bilanzierung --nach den im Steuerrecht zu beachtenden GoB-- grundsätzlich zum Nennwert oder zum höheren Teilwert zu erfolgen hat (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - I R 27/74, BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802; BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 - IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491; vom 22. November 1988 - VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2026 - 4 K 10045/23

    § 8b Abs. 2 KStG bei Wertpapierdarlehen - Ein sich bei Tilgung eines …

    Das zur Umtauschanleihe ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. März 2019 zum Az. I R 20/17, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2020, 685, sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl II 2020, 685, zur Umtauschanleihe seien nicht anzuwenden.

    Der BFH habe in jüngerer Zeit klargestellt, dass auch der Wegfall einer Verbindlichkeit als Entgelt anzusehen sei (Verweis auf BFH, Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl. II 2020, 685, Rn. 18).

    Insoweit hat der BFH mehrfach entschieden, dass die für die Bewertung von Verbindlichkeiten in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG angeordnete sinngemäße Anwendung des Anschaffungswertprinzips (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) dahin zu verstehen ist, dass ihre Bilanzierung grundsätzlich zum Nennwert oder zum höheren Teilwert zu erfolgen hat (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; BFH, Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl II 2020, 685, Rn. 20).

    Der Wegfall einer Verbindlichkeit kann ein Entgelt darstellen (BFH, Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl II 2020, 685, Rn. 18).

    Denn dies würde eine Veräußerungsgewinnermittlung auf Basis einer hypothetischen Veräußerung voraussetzen, die der BFH - aus der Sicht des Senats zu Recht - ablehnt (vgl. BFH, Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl. II 2020, 685 Rz. 40, dort im Zusammenhang mit Umtauschanleihen; so auch Haisch in Herrmann/ Heuer/ Raupach, EStG/KStG, Kommentar, 10/2025, § 5 EStG Anm. 1555).

    Rn. 66 (1) Der BFH hat mit Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl II 2020, 68, entschieden, dass die Lieferung von Aktien im Fall der Ausübung des Umtauschrechts zur Tilgung der Verbindlichkeit aus der Anleihe eine Veräußerung gem. § 8b Abs. 2 KStG ist, weil die Aktien gegen Befreiung von der Verbindlichkeit und damit entgeltlich übertragen werden.

    Rn. 69 (4) Der Hinweis der Klägerin, dass die in der Literatur vertretene Auffassung vor dem Urteil des BFH zur Umtauschanleihe veröffentlicht worden sei, überzeugt den Senat deshalb nicht, weil die Autoren, die bei der Wertpapierleihe die Nichtanwendbarkeit des § 8b Abs. 2 KStG vertreten, zur Umtauschanleihe schon vor der Entscheidung des BFH die Auffassung vertreten haben, insoweit sei § 8b Abs. 2 KStG anzuwenden (vgl. die Nachweise oben und im Urteil des BFH Urteil vom 27. März 2019 - I R 20/17, BStBl. II 2020, 68 Rz. 18).

  • BFH, 22.01.2020 - XI R 26/19

    Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von …

    Rn. 22 4. Nachdem der EuGH die ihm dazu gestellte Vorlagefrage zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes nicht beantwortet hat, kann der Senat angesichts des im finanzprozessualen Verfahren aus § 121 Satz 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO folgenden Verböserungsverbots (Verbot der reformatio in peius, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.03.2019 - I R 20/17, BFHE 265, 44, Rz 19; vom 03.04.2019 - VI R 15/17, BFHE 264, 24, BStBl II 2019, 446, Rz 25; vom 22.05.2019 - XI R 1/18, BFHE 264, 529, Rz 49) offen lassen, ob der Umstand, dass die Erzeuger für die Lieferung neben der Pflicht zur Zahlung ihres Anteils in § 9 des Vertrages die Verpflichtung eingegangen sind, die M-eG während des Investitionszeitraums, mindestens aber für zehn Jahre, mit Obst und Gemüse zu beliefern, dazu führt, dass ein Tausch mit Baraufgabe vorliegt (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 262, 233, unter II.2.).
  • FG München, 03.06.2024 - 7 K 2315/20

    Zuordnung durch Pflichtwandelanleihe erzieltenGewinns als steuerfreier …

    Rn. 69 Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. März 2019 I R 20/17, BFHE 265, 44, BStBl II 2020, 685) ist bei Umtauschanleihen, sofern die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt wird, die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen.

    Da Entgelt einer Veräußerung i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG jede Gegenleistung im wirtschaftlichen Sinne sein kann, kann der Wegfall einer Verbindlichkeit wie die aus einer Umtauschanleihe resultierende Anleiheverbindlichkeit den weit zu verstehenden Begriff einer Veräußerung erfüllen (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2019 I R 20/17, BFHE 265, 44, BStBl II 2020, 685).

    Ob dieser Vorgang - auch bei einer extensiven Auslegung des § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG - noch unter den Tatbestand der Anteilsveräußerung zu subsumieren ist (bejahend ohne weitere Problematisierung BFH-Urteil vom 27. März 2019 I R 20/17, BFHE 265, 44, BStBl II 2020, 685) ist vorliegend ebenso nicht entscheidungserheblich, wie die Frage, ob derartige Konstellationen zumindest im Wege der Analogie in den Anwendungsbereich des § 8b Abs. 2 KStG einbezogen werden können.

    Dabei ist die Tilgung der Anleiheverbindlichkeit entsprechend ihrer Behandlung im Rahmen des § 8b Abs. 2 KStG als Veräußerung (vgl. Urteil vom 27. März 2019 I R 20/17, BFHE 265, 44, BStBl II 2020, 685) und damit als "Umschlag" zu qualifizieren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht