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Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.05.2011

Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2013 - I R 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10992
BFH, 30.01.2013 - I R 35/11 (https://dejure.org/2013,10992)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2013 - I R 35/11 (https://dejure.org/2013,10992)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - I R 35/11 (https://dejure.org/2013,10992)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen - Vorjahresbetrachtung - Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • openjur.de

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen; Vorjahresbetrachtung; Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 27 Abs 1, KStG § 27 Abs 2, KStG § 27 Abs 5 S 4, GG Art 3 Abs 1, KStG VZ 2007, FGO § 40 Abs 2
    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen - Vorjahresbetrachtung - Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen - Vorjahresbetrachtung - Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 KStG 2002 vom 07.12.2006, § 27 Abs 2 KStG 2002 vom 07.12.2006, § 27 Abs 5 S 4 KStG 2002 vom 07.12.2006, Art 3 Abs 1 GG, KStG VZ 2007
    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen - Vorjahresbetrachtung - Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen – Vorjahresbetrachtung – Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

  • Betriebs-Berater

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 1; KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 2; KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 27 Abs. 5 Satz 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. des SEStEG bei unterjährigen Zugängen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Verwendung des Einlagekontos nach § 27 KStG

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei unterjährigen Zugängen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 304
  • BB 2013, 1455
  • BB 2014, 1561
  • DB 2013, 1335
  • BStBl II 2013, 560
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (22)

  • BFH, 19.05.2010 - I R 51/09

    Bindung an die Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auch …

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Mit Urteil vom 19. Mai 2010 I R 51/09 (BFHE 230, 128) hat er entschieden, dass § 27 KStG 1999 (i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001, BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) nicht dahingehend auszulegen ist, dass die Ausschüttung mit dem ausschüttbaren Gewinn zum Zeitpunkt der Ausschüttung oder zum Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Ausschüttung erfolgt ist, verrechnet werden kann (Rz 29).

    Es ist zu § 37 Abs. 2 KStG 2002 ergangen, der --anders als § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F.-- seinem Wortlaut nach keine Bindung an die auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten Bestände anordnet (gl.A. Berninghaus in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 27 KStG Rz 53;… Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O., § 27 Rz 44; Blümich/Werning, § 27 KStG Rz 35; a.A. Voßkuhl/Klemke, DB 2010, 2696; Binnewies, GmbHR 2010, 1098).

    Der Senat hat dies für § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 1999 bereits entschieden (Senatsurteil in BFHE 230, 128).

  • BFH, 28.11.2007 - I R 42/07

    "Jahresgleiche" Realisierung von nach § 37 Abs. 3 KStG 2002 begründetem …

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Für diese Auffassung wird auch das Urteil des Senats vom 28. November 2007 I R 42/07 (BFHE 219, 321, BStBl II 2008, 390) zu § 37 KStG 2002 angeführt, wonach für Gewinnausschüttungen auch unterjährige Zugänge zum Körperschaftsteuerguthaben zur Verfügung stünden (Voßkuhl/Klemke, DB 2010, 2696; insoweit zweifelnd Dötsch, ebenda;… Nordmeyer in Schnitger/Fehrenbacher, a.a.O., § 27 Rz 52).

    Rn. 24 ddd) Das Senatsurteil in BFHE 219, 321, BStBl II 2008, 390 steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Der Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie darf allerdings nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führen, während stärkere Belastungen ganzer Gruppen das Maß des verfassungsrechtlich Zulässigen auch überschreiten können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 19. April 1977 1 BvL 17/75, BVerfGE 44, 283).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 19/03

    Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Es fehlt an einem dafür erforderlichen vergleichbaren Sachverhalt und einer planwidrigen Regelungslücke (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 19/03, BFHE 207, 171, BStBl II 2005, 82).
  • BVerfG, 02.08.1990 - 1 BvR 1431/86

    Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des Anspruchs auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, dass der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen kann (vgl. m.w.N. z.B. BVerfG-Beschluss vom 2. August 1990 1 BvR 1431/86, Sozialrecht 3-5870 § 2 Nr. 9).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Dies erfordert die Angabe des Umfangs, in dem das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO) sowie die Darlegung der aus der Sicht des Revisionsklägers vorliegenden materiellen Rechtsfehler oder Verfahrensfehler (…BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFHE 219, 287).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Erfasst werden dabei Leistungen, die im Wirtschaftsjahr erbracht, d.h. abgeflossen sind (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 2007 I R 52/07, BFHE 220, 180, BStBl II 2008, 431; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; BMF-Schreiben vom 6. November 2003, BStBl I 2003, 575, Tz. 7).
  • BFH, 24.04.1991 - X R 84/88

    Betriebsaufspaltung auch bei leihweiser Überlassung wesentlicher …

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    So ist nach der Rechtsprechung des BFH die Feststellung der Einkunftsart bei Bescheiden über die gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b der Abgabenordnung) auch dann selbständig anfechtbar, wenn sich keine gleichzeitige Auswirkung auf die Höhe des festgestellten Einkünftebetrages ergibt (zur gesonderten und einheitlichen Feststellung vgl. BFH-Urteile vom 10. Januar 1964 VI 29/63 U, BFHE 78, 374, BStBl III 1964, 144; vom 24. Januar 1985 IV R 249/82, BFHE 143, 75, BStBl II 1985, 676, unter 1.; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und vom 10. November 2004 XI R 32/01, BFHE 208, 514, BStBl II 2005, 431, unter II.1.; zur gesonderten Feststellung vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 73/02

    Beschränkte Steuerpflicht: Überlassung von Rechten an Personen

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, ihr die Befugnis zur Anfechtung der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zuzugestehen; sie kann insoweit auch nicht auf das Haftungsverfahren verwiesen werden; die Überlegungen zur Anfechtung einer vom Vergütungsschuldner abgegebenen Steueranmeldung (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl II 2005, 550) gelten in diesem Zusammenhang entsprechend.
  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
    So ist nach der Rechtsprechung des BFH die Feststellung der Einkunftsart bei Bescheiden über die gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b der Abgabenordnung) auch dann selbständig anfechtbar, wenn sich keine gleichzeitige Auswirkung auf die Höhe des festgestellten Einkünftebetrages ergibt (zur gesonderten und einheitlichen Feststellung vgl. BFH-Urteile vom 10. Januar 1964 VI 29/63 U, BFHE 78, 374, BStBl III 1964, 144; vom 24. Januar 1985 IV R 249/82, BFHE 143, 75, BStBl II 1985, 676, unter 1.; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und vom 10. November 2004 XI R 32/01, BFHE 208, 514, BStBl II 2005, 431, unter II.1.; zur gesonderten Feststellung vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1991 X R 84/88, BFHE 164, 385, BStBl II 1991, 713).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 52/07

    Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999 …

  • BFH, 07.11.2000 - III R 23/98

    - für den Zeitraum 1. August 1984 bis 31. Mai 1987

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts …

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 27/07

    Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte: Wissensprüfung hinsichtlich der …

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 20/93

    Notwendigkeit der Beiladung sämtlicher Gesellschafter einer aufgelösten …

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 249/82

    Die gesonderte Feststellung einer unzutreffenden Einkunftsart stellt eine …

  • BFH, 04.08.2004 - II R 33/03

    GrESt: Bemessungsgrundlage bei Umwandlung einer PGH in eG

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

  • FG Hamburg, 20.04.2009 - 1 K 155/07

    Behandlung offener Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 für die Wirtschaftsjahre …

  • FG Hessen, 30.03.2011 - 4 K 2353/10

    Einlagekonto; unterjährige Verwendung; Zugänge

  • BFH, 10.01.1964 - VI 29/63 U

    Einheitliche Feststellung des Gewinns für die Einkommensteuer und die …

  • BFH, 11.02.2015 - I R 3/14

    Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung - …

    Gleichwohl ist sie in ihren eigenen Rechten berührt und damit nach § 40 Abs. 2 FGO klagebefugt, da, wie auch der Streitfall zeigt, eine zu hohe Feststellung des Eigenkapitalkontos die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Schuldnerin der zu beurteilenden Leistungen (Auskehrungen) --sog. Vergütungsschuldnerin-- dem Risiko der Haftungsinanspruchnahme aussetzt (Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

    Das Konto weist deshalb ohne Bindung an das Handelsrecht die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen aus und dient im Falle der Vermögensauskehrung, d.h. der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Leistungen i.S. von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F., der Identifizierung der beim Gesellschafter nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 2002 nicht steuerpflichtigen Einlagenrückgewähr sowie deren Separierung von den nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG 2002 grundsätzlich steuerpflichtigen Kapitalerträgen (…Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 I R 24/08, BFH/NV 2010, 248; in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

    Auch hat der Senat bereits erkannt, dass der Gesetzgeber sich mit § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 n.F. für eine steuerrechtlich eigenständige Differenzrechnung entschieden hat, nach der der auf das Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelte ausschüttbare Gewinn selbst dann als vorrangig ausgekehrt gilt, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs zurückgeht; auch in diesem Fall kann deshalb --im Einklang mit dem unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers (…BTDrucks 16/2710, S. 32)-- ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto, d.h. dessen Minderung vor Auskehrung der ausschüttbaren Gewinne, nicht in Betracht kommen (Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560;… ebenso zu § 27 Abs. 1 KStG 2002 (a.F.) Senatsurteil vom 9. Juni 2010 I R 43/09, BFH/NV 2010, 2117).

    Rn. 10 c) Soweit die Klägerin gegen die Versagung des vorrangigen Zugriffs auf das steuerliche Einlagekonto verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht, hat der Senat diese bereits in seinem Urteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560 für den Sachverhalt der unterjährigen Mehrung des Kontos verworfen.

  • BFH, 06.06.2013 - I R 38/11

    Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …

    Als Leistungen sind dabei alle Auskehrungen an die Gesellschafter, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, anzusehen (zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; BMF-Schreiben vom 4. Juni 2003, BStBl I 2003, 366, Tz. 11).

    Rn. 35 Als Leistungen sind nach der Rechtsprechung des Senats alle Auskehrungen an die Gesellschafter anzusehen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (zuletzt Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 366, Tz. 11).

  • BFH, 27.11.2013 - I R 36/13

    Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …

    Als Leistungen sind dabei alle Auskehrungen an die Gesellschafter anzusehen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; BMF-Schreiben vom 4. Juni 2003, BStBl I 2003, 366, Tz. 11).

    Rn. 35 Als Leistungen sind nach der Rechtsprechung des Senats alle Auskehrungen an die Gesellschafter anzusehen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (zuletzt Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 366, Tz. 11).

  • BFH, 19.07.2017 - I R 96/15

    Steuerliches Einlagekonto

    NV: Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt (Bestätigung des Senatsurteils vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560) 13 14 18 20 .

    Als ausschüttbarer Gewinn gilt gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 n.F. das um das gezeichnete Kapital geminderte in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (zum Vorstehenden Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560, m.w.N.).

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560, mit dem er die bis dahin kontrovers diskutierte Rechtsfrage entschieden hat.

    Rn. 18 Zu dieser Fassung des Gesetzes hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560 entschieden, dass eine unterjährig erbrachte Einlage --im Streitfall die im Juni 2006 erfolgte Zahlung in Höhe von 154.346 EUR-- als Zugang zum Einlagekonto nicht zur Verfügung steht, um eine im gleichen Wirtschaftsjahr abgeflossene Leistung --im Streitfall die im Juli 2006 erfolgte Ausschüttung-- zu finanzieren.

    Es ist deshalb nicht ersichtlich, wie durch eine im Vergleich zu § 27 KStG 2002 a.F. höhere Feststellung des Endbestands des steuerlichen Einlagekontos Grundrechte der Klägerin verletzt werden könnten (vgl. Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560, Rz 13).

    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass der Senat der Kapitalgesellschaft mit Rücksicht auf ihre Stellung als Vergütungsschuldner und der damit verbundenen Haftungsrisiken auf der Ebene des einfachen Rechts die Klagebefugnis i.S. des § 40 Abs. 2 FGO eingeräumt hat, damit diese gegen die an sie gerichteten Feststellungsbescheide gemäß § 27 Abs. 2 KStG 2002 n.F. vorgehen kann (Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

  • BFH, 11.07.2018 - I R 30/16

    Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

    Insoweit hat der Senat bereits ausgesprochen, dass eine Beschwer auch in dem Fall, dass der Steuerpflichtige die Verminderung des festgestellten Bestandes des steuerlichen Einlagekontos begehrt, gegeben ist, weil eine zu hohe Feststellung des Eigenkapitalkontos ihn in seiner Eigenschaft als Schuldner der zu beurteilenden Leistungen (Auskehrungen) --sog. Vergütungsschuldner-- dem Risiko der Haftungsinanspruchnahme aussetzt (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; in BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).
  • BFH, 15.03.2017 - I R 67/15

    Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 …

    § 27 Abs. 2 Satz 2 KStG weist dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos die Funktion eines Grundlagenbescheids für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt zu (Senatsurteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560.

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 1900/12

    Körperschaftsteuerliche Qualifikation von Zahlungen einer US-amerikanischen …

    Rn. 84 Erkennbar wollte der Gesetzgeber mit der neuen Fassung des § 27 Abs. 1 Satz 3, 5 KStG grundsätzlich einen Direktzugriff auf das Einlagekonto ausschließen und mit der steuerlichen Verwendungsfiktion eine einheitliche und damit gleichheitsgerechte Handhabung einer zumindest häufig nicht eindeutig entscheidbaren Zuordnungsfrage sicherstellen (vgl. BFH-Urteile vom 30.01.2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560; vom 11.02.2015 I R 3/14, BFHE 249, 448, BStBl II 2015, 816).
  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz …

    Nach der Systematik des § 27 KStG können unterjährige Einlagen nicht für eine Einlagenrückgewähr herangezogen werde, weil grundsätzlich auf den Bestand des Einlagekontos zum Ende des vorangegangenen Jahres zurückzugreifen und ein Direktzugriff auf das Einlagekonto ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.01.2013 I R 35/11, BStBl II 2013, 560).
  • FG Hamburg, 03.06.2026 - 5 K 174/16

    Einkommensteuer: Zur Anwendung des § 50d Abs. 11 EStG a.F. auf doppelstöckige …

    Rn. 161 Da die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum Ende des vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorgenommen wird, stehen unterjährige Einlagen im laufenden Veranlagungszeitraum für eine Einlagenrückgewähr nicht zur Verfügung (…BFH, Urteile vom 19. Juli 2017, I R 96/15, BFH/NV 2018, 237; vom 30. Januar 2013, I R 35/11, BStBl II 2013, 560); ihre Rückzahlung im laufenden Veranlagungszeitraum führt zu einer (fiktiven) Gewinnausschüttung nach dieser Vorschrift.
  • BFH, 10.12.2019 - I B 35/19

    Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des …

    Obgleich dem steuerlichen Einlagekonto für die eigene Ertragsbesteuerung der Kapitalgesellschaft keine unmittelbare Bedeutung zukommt, hat der Senat dieser die Befugnis zuerkannt, gegen den Feststellungsbescheid vorzugehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 30.01.2013 - I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

    Die Gesamtregelung des steuerlichen Einlagekontos in § 27 KStG hat Bedeutung für die Kapitalgesellschaft --insbesondere in ihrer Eigenschaft als potentielle Haftungsschuldnerin (vgl. Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560)-- wie auch für die an ihr beteiligten Gesellschafter, deren Zahl in die Tausende gehen kann, wie das Beispiel großer Aktiengesellschaften zeigt.

    So hat der Senat in seiner Rechtsprechung die Befugnis der Kapitalgesellschaft, gegen den Feststellungsbescheid gemäß § 27 Abs. 2 KStG zu klagen, ausdrücklich bejaht (Senatsurteil in BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560).

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1186/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

  • FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18

    Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …

  • BFH, 10.04.2024 - I R 16/23

    Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …

  • BFH, 11.07.2023 - I R 21/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine …

  • BFH, 21.12.2022 - I R 53/19

    Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1116/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

  • BFH, 09.08.2023 - I R 50/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

  • BFH, 27.01.2026 - IX R 33/22

    Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

  • BFH, 11.07.2023 - I R 36/20

    "Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine …

  • FG Düsseldorf, 12.04.2021 - 6 K 3133/18

    Höhe der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen eines Regiebetriebs an seine …

  • FG Hessen, 14.05.2020 - 4 K 412/19

    Anerkennung eines Verlags als Organgesellschaft i.R.e. Klage gegen die gesonderte …

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 2703/15

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 27 Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. des …

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 1505/15

    Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähiger, nicht steuerbefreiter Stiftung - …

  • BFH, 30.07.2019 - VIII R 22/16

    Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g …

  • FG Hessen, 25.09.2017 - 3 K 737/15

    § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 27 VIII KStG

  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 141/11

    Keine Berücksichtigung unterjähriger Zuführungen bei EU-Kapitalgesellschaften

  • BFH, 10.04.2024 - I R 15/23

    Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …

  • FG Hessen, 01.12.2015 - 4 K 1355/13

    §§ 20 Abs.8, Abs.7 S.3 u. Abs.2 S.4 sowie Abs.4 S.1 UmwStG 1995

  • FG Hamburg, 11.09.2025 - 5 K 51/24

    Einkommensteuer: Scheinvertrag/Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - …

  • FG München, 12.11.2025 - 6 V 1072/25

    Verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer durch …

  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 73/18

    Kein Drittanfechtungsrecht des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft gegen den …

  • FG Schleswig-Holstein, 05.02.2025 - 1 K 41/23

    Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung bei Zusage dynamischer …

  • FG Köln, 21.02.2024 - 13 K 2525/20

    Erhöhung des steuerbilanziellen Eigenkapitals zur Bemessung des ausschüttbaren …

  • BFH, 25.02.2025 - VIII R 41/23

    Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 …

  • FG München, 22.11.2016 - 6 K 2548/14

    Europarechtskonformes Verfahren zur Feststellung einer Einlagenrückgewähr von …

  • FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13

    Die Beteiligten streiten über die Haftung der Klägerin für Kapitalertragsteuer im …

  • FG Köln, 15.09.2022 - 10 K 1809/18

    Unrechtmäßige Berücksichtigung einer Rückbauverpflichtung als Vermögenswert in …

  • FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14

    Körperschaftsteuer auf den durch rechtskräftigen Insolvenzplan entstandenen …

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2014 - 3 K 3223/12

    Feststellung des Sonderausweises nach § 29 Abs. 4 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG …

  • FG München, 14.11.2014 - 7 V 2594/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Aussetzung der Vollziehung gegen …

  • FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19

    Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von …

  • FG Köln, 08.08.2016 - 10 Ko 3506/15

    Anforderungen an die Feststellung einer Einlagenrückgewähr im Rahmen der …

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Rechtsprechung
   BFH, 10.05.2011 - I R 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33771
BFH, 10.05.2011 - I R 35/11 (https://dejure.org/2011,33771)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2011 - I R 35/11 (https://dejure.org/2011,33771)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I R 35/11 (https://dejure.org/2011,33771)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.05.2010 - I R 51/09

    Bindung an die Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auch …

    Auszug aus BFH, 10.05.2011 - I R 35/11
    Ist eine Klage auf Herabsetzung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos zulässig? Ist die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos in Folge des Senatsurteils vom 19. Mai 2010 I R 51/09 auch im Falle unterjähriger Einlagen auf den festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres beschränkt?.
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