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Rechtsprechung
   BFH, 17.10.2007 - I R 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12159
BFH, 17.10.2007 - I R 39/06 (https://dejure.org/2007,12159)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2007 - I R 39/06 (https://dejure.org/2007,12159)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - I R 39/06 (https://dejure.org/2007,12159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine Gewinnabführung als den Maßgaben der Organschaft unterfallend; Erfüllen des Tatbestandes des § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) u.a. durch eine Vermögensminderung; Berücksichtigung einer Gewinnabführung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Erfüllung ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 1, AktG § 294 Abs 2, GmbHG § 15 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 17, BGB § 125
    Ergebnisabführungsvertrag; Handelsregister; Organschaft; Treuhandverhältnis; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • FG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - 1 K 359/00

    Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Die dagegen erhobene Klage wurde vom Schleswig-Holsteinischen FG durch Urteil vom 2. Dezember 2005 1 K 359/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1782) abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, den gegenüber der X GmbH ergangenen Körperschaftsteuer-Bescheid 1997 vom 8. November 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2000 unter Aufhebung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen FG (EFG 2006, 1782) mit der Maßgabe abzuändern, dass das Organschaftsverhältnis zu der Klägerin steuerlich anzuerkennen ist und die Körperschaftsteuer auf 0 DM herabzusetzen ist.

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Dessen Einschätzung kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt; ist dies nicht der Fall, so ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder sogar nahe liegend ist (Senatsurteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 19. Oktober 2005 I R 48/04, BFHE 211, 524, BStBl II 2006, 334).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Die Unterordnungs- bzw. Beherrschungssituation insbesondere mit Blick auf das Stimmrecht der Geschäftsanteile, die das rechtliche Eigentum zur "leeren Hülle" werden lässt und die die vom rechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung kraft wirtschaftlichen Eigentums rechtfertigt (s. insoweit z.B. Senatsurteil vom 20. Januar 1999 I R 69/97, BFHE 188, 254), ist Gegenstand der eigentlichen Treuhandabrede (Nrn. 1 bis 4 des Protokolls der Gesellschafterversammlung) und damit im Streitjahr nicht wirksam.
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Tatbestand des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) u.a. durch eine Vermögensminderung erfüllt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder zumindest mitveranlasst ist und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht (z.B. Senatsurteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928).
  • BFH, 28.02.2001 - I R 12/00

    GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    a) Ein Treuhandverhältnis, das zu einer von der rechtlichen Inhaberschaft abweichenden Zurechnung führen kann, ist nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart und darüber hinaus vereinbarungsgemäß durchgeführt worden ist (Senatsurteil vom 28. Februar 2001 I R 12/00, BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 48/04

    Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Dessen Einschätzung kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt; ist dies nicht der Fall, so ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder sogar nahe liegend ist (Senatsurteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 19. Oktober 2005 I R 48/04, BFHE 211, 524, BStBl II 2006, 334).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    a) Ein Treuhandverhältnis, das zu einer von der rechtlichen Inhaberschaft abweichenden Zurechnung führen kann, ist nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart und darüber hinaus vereinbarungsgemäß durchgeführt worden ist (Senatsurteil vom 28. Februar 2001 I R 12/00, BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2004 III B 114/03, BFH/NV 2004, 1109, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Die streitige Ergebnisabführung, die diesen Maßgaben entspricht, ist als vGA anzusetzen, da die Voraussetzungen einer Organschaft zwischen der Klägerin als Organträgerin und der X GmbH als Organgesellschaft (§ 17 Satz 1 i.V.m. § 14 KStG) im Streitjahr nicht erfüllt sind (allgemein zur Behandlung einer Gewinnabführung als vGA bei einer "verunglückten Organschaft" s. Senatsurteil vom 13. September 1989 I R 110/88, BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24, zu II.4. der Gründe;… Senatsbeschluss vom 5. Juli 1990 I B 38/90, BFH/NV 1991, 121; Neumann in Gosch, KStG, § 14 Rz 540 f.; Witt/Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG n.F. Rz 510).
  • BFH, 05.07.1990 - I B 38/90

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - …

    Auszug aus BFH, 17.10.2007 - I R 39/06
    Die streitige Ergebnisabführung, die diesen Maßgaben entspricht, ist als vGA anzusetzen, da die Voraussetzungen einer Organschaft zwischen der Klägerin als Organträgerin und der X GmbH als Organgesellschaft (§ 17 Satz 1 i.V.m. § 14 KStG) im Streitjahr nicht erfüllt sind (allgemein zur Behandlung einer Gewinnabführung als vGA bei einer "verunglückten Organschaft" s. Senatsurteil vom 13. September 1989 I R 110/88, BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24, zu II.4. der Gründe; Senatsbeschluss vom 5. Juli 1990 I B 38/90, BFH/NV 1991, 121; Neumann in Gosch, KStG, § 14 Rz 540 f.; Witt/Dötsch in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 14 KStG n.F. Rz 510).
  • BFH, 11.12.2024 - I R 17/21

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2024 I R 33/22 - Organschaft und …

    Rn. 45 b) Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags tatsächlich durchgeführte Gewinnabführungen, wenn die Organschaft steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist (sogenannte verunglückte Organschaft), als vGA zu qualifizieren (z.B. Senatsbeschluss vom 17.10.2007 - I R 39/06, BFH/NV 2008, 614, m.w.N.; Senatsurteile vom 28.11.2007 - I R 94/06, BFHE 220, 51; vom 10.05.2017 - I R 19/15, BFHE 258, 344, BStBl II 2019, 81;… vom 15.07.2020 - I R 33/18, BFH/NV 2021, 776).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2021 - 6 K 2616/17

    Bestehen ertragssteuerlicher Organschaften zwischen einer vermeintlichen …

    Die Gewinnabführung aufgrund einer "verunglückten Organschaft" ist steuerrechtlich als vGA zu behandeln (BFH, Urteil vom 13.9.1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24;… Beschluss vom 5.7.1990 I B 38/90, BFH/NV 1991, 121; Beschluss vom 17.10.2007 I R 39/06, BFH/NV 2008, 614).
  • FG Saarland, 16.06.2015 - 1 K 1109/13

    Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft - Gestaltung nach Wegfall …

    Danach muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht (finanzielle Eingliederung, vgl. BFH vom 17. Oktober 2007 I R 39/06, BFH/NV 2008, 614;… Neumann in Gosch, KStG, § 14 Rn. 127 ff.;… Walter in Ernst & Young, KStG, § 14 Rn. 273), und der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden.
  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

    Die Auslegung des FG kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob sie in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder ob sie gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstößt; ist dies nicht der Fall, so ist die tatrichterliche Würdigung selbst dann revisionsrechtlich bindend (§ 118 Abs. 2 FGO), wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder sogar nahe liegend wäre (z.B. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2007 I R 39/06, BFH/NV 2008, 614, m.w.N.; vom 4. April 2007 I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - 1 K 359/00

    Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses

    Revision eingelegt (BFH I R 39/06).
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