Rechtsprechung
| BFH, 07.07.1971 - I R 41/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kapitalgesellschaft - Beschränkte Steuerpflicht - Freiberufliche Tätigkeit
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 153
- DB 1971, 2242
- BStBl II 1971, 771
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.03.1970 - I R 140/66
Einordnung der Überlassung von Erfahrungen im Rahmen eines Gewerbebetriebs an …
Auszug aus BFH, 07.07.1971 - I R 41/70
Ebenso wie die Hingabe von Erfahrungen (siehe Urteil des BFH I R 140/66 vom 4. März 1970 BFH 98, 420, BStBl II 1970, 428) kann auch die Betätigung als Industriedesigner nach innerdeutschem Recht sowohl zu Einkünften aus Gewerbebetrieb als auch zu Einkünften aus selbständiger Arbeit führen, je nachdem, ob diese Betätigung im Rahmen eines gewerblichen Betriebs oder in freier Berufsausübung erfolgt.Die isolierende Betrachtungsweise kann indes -- wie der erkennende Senat im Urteil I R 140/66 (…a. a. O.) ausgeführt hat -- mit ihrer Anknüpfung an das objektive Wesen der aus dem Inland bezogenen Einkünfte nur in solchen Fällen zu sinnvollen Ergebnissen führen, in denen die Verhältnisse im Inland eine abschließende Beurteilung dahin gestatten, ob die in Frage stehenden Einkünfte einer der in § 49 EStG genannten Einkunftsarten zuzuordnen sind.
a) Der Senat hat in seinem Urteil I R 140/66 (…a. a. O.) ausgeführt, daß die Zuordnung der aus einer bestimmten Tätigkeit fließenden Einkünfte zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) insoweit ausgeschlossen ist, als eine solche Zuordnung nur über die Anwendung der Subsidiaritätsklauseln (z. B. § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 3, § 22 Nr. 3 und § 23 Abs. 3 EStG) oder in Anwendung des § 16 KStDV möglich wäre.
Wenn der Senat dies nicht schon in seinem Urteil I R 140/66 (…a. a. O.) zum Ausdruck gebracht hat, so allein deshalb, weil der Fall es angesichts des Zusammenhanges der streitigen Einkünfte mit dem Gewerbebetrieb der Steuerpflichtigen nicht erforderte.
- BFH, 20.01.1959 - I 112/57 S
Besteuerung von Einkünfte einer amerikanischen Kapitalgesellschaft aus der …
Auszug aus BFH, 07.07.1971 - I R 41/70
Obwohl sich die beschränkte Steuerpflicht ebenso wie die unbeschränkte Steuerpflicht auf alle Einkünfte erstreckt, die dem Steuerpflichtigen aus einer der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsaren (als Steuerquellen verstanden) zufließen, läßt sie dennoch in § 50 EStG die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen weitgehend außer Betracht und stellt sie in § 49 EStG allein auf diejenigen Einkünfte ab, die dem Steuerpflichtigen aus einer der dort genannten Quellen im Inland zufließen (BFH-Urteil I 112/57 S vom 20. Januar 1959, BFH 68, 340, BStBl III 1959, 133). - BFH, 16.12.1970 - I R 137/68
Manuskript - Selbständige Arbeit - Sachverhaltsaufklärung - Parteivortrag - …
Auszug aus BFH, 07.07.1971 - I R 41/70
b) Der Senat hat in seinem Urteil I R 137/68 vom 16. Dezember 1970 (BFH 101, 73, BStBl II 1971, 200) ausgeführt, daß die Zuordnung der aus einer bestimmten Tätigkeit fließenden Einkünfte zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) insoweit ausgeschlossen ist, als es in der Person des Tätigwerdenden in Ansehung dieser Einkünfte an der Erfüllung des Begriffs der selbständigen Arbeit fehlt, an den § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG durch den Hinweis auf § 18 EStG anknüpft. - RFH, 05.08.1936 - VI A 208/36
Auszug aus BFH, 07.07.1971 - I R 41/70
Nachdem indes der RFH in seinem Urteil VI A 208/36 vom 5. August 1936 (RStBl 1936, 1132) ausgesprochen hatte, daß Einkünfte aus den in § 3 Nr. 3 bis 11 EStG 1925 aufgezählten Einkunftsarten, die innerhalb eines ausländischen Gewerbebetriebs anfallen, für den im Inland keine Betriebstätte besteht, so zu versteuern seien, als ob sie außerhalb eines gewerblichen Betriebs angefallen wären, zog er daraus in seinem Urteil I 72/43 vom 22. Mai 1944 (RStBl 1945, 43) die Folgerung, daß bei den ausländischen Körperschaften die Rechtsform die Besteuerung nicht hindern dürfe, "daß also erforderlichenfalls die Zuweisung zu den einzelnen Einkunftsarten ohne Rücksicht auf die Rechtsform des Einkommensbeziehers erfolgt".
- BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75
Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen …
Er steht dabei im Wettbewerb mit anderen Filmherstellern, die, wie allgemein bekannt ist (§ 291 der Zivilprozeßordnung - ZPO -, § 155 FGO), häufig in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft bestehen und damit keine Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, sondern stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1971 I R 41/70, BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771). - BFH, 23.05.1973 - I R 163/71
Inländisches Unternehmen - Vertrieb im Ausland - Verwertung in inländischer …
Sie hat sich insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 1971 I R 41/70 (BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771) berufen.Das bedeutet hinsichtlich der für die Überlassung von Erfahrungswissen gezahlten 120 000 DM, daß sie jedenfalls nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit eingeordnet werden können, die im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG); denn wie der erkennende Senat bereits im Urteil I R 41/70 eingehend dargelegt hat, erzielt eine Körperschaft, auch im Falle ihrer beschränkten Steuerpflicht, keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da die Erzielung solcher Einkünfte begriffsnotwendig natürlichen selbständig tätigen Personen vorbehalten ist.
- BFH, 20.02.1974 - I R 217/71
Kapitalgesellschaft - Beschränkte Steuerpflicht - Erzielung von Einkünften - …
Aber auch wenn man der Rechtsprechung des BFH in den Urteilen I R 140/66 und vom 7. Juli 1971 I R 41/70 (BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771) folge, zeige der hier streitige Sachverhalt Besonderheiten, die im Ergebnis die beschränkte Steuerpflicht der streitigen Einkünfte begründeten.Wie der erkennende Senat im Urteil I R 41/70 mit eingehender Begründung ausgeführt hat, erzielt eine Kapitalgesellschaft auch im Falle ihrer beschränkten Steuerpflicht keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Kapitalgesellschaften als solche können hingegen keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben, wie im Urteil I R 41/70 eingehend ausgeführt worden ist.
- BFH, 01.12.1982 - I B 11/82
Grundsatz der isolierenden Betrachtungsweise - Beschränkte Steuerpflicht - …
a) Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß ausländische Kapitalgesellschaften bis zum Inkrafttreten des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 vom 18. Juli 1974 - 2. StÄndG 1973 - (BGBl 1, 1489) mit Vergütungen, die sie aus der Überlassung von Rechten an inländischen Unternehmen bezogen, nicht nach §§ 6 Abs. 1 KStG, 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG beschränkt steuerpflichtig waren (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. März 1970 I R 140/66, BFHE 98, 420, BStBl II 1970, 428; vom 16. Dezember 1970 I R 137/68, BFHE 101, 73, BStBl II 1971, 200; vom 7. Juli 1971 I R 41/70, BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771; vom 23. Mai 1973 I R 163/71, BFHE 111, 29, BStBl II 1974, 287, und vom 20. Februar 1974 I R 217/71, BFHE 111, 503, BStBl II 1974, 511). - BFH, 21.01.1976 - I R 234/73
GmbH - Sitz in der Schweiz - Erstattung der deutschen Kapitalertragsteuer - …
a) Die Dividenden, welche die inländische AG an die Klägerin ausgeschüttet hat, rechnen nach der hier gebotenen isolierenden Betrachtungsweise (BFH-Urteil vom 7. Juli 1971 I R 41/70, BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771) zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). - BFH, 27.04.1977 - I R 211/74
Zusage - Schlußbesprechung - Betriebsprüfungsbericht - Bindung des Finanzamtes - …
Als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1961, 1967) könnten sie nicht erfaßt werden, weil die Klägerin eine Kapitalgesellschaft ist (BFH-Urteil vom 7. Juli 1971 I R 41/70, BFHE 103, 153, BStBl II 1971, 771). - BFH, 13.09.1972 - I R 130/70
Entlastung von deutschen Abzugssteuern - Revisionsverfahren - Zuständigkeit - …
Die Gewinne, die die GmbH an die Klägerin ausgeschüttet hat, zählen nach der hier gebotenen isolierenden Betrachtungsweise (Urteil des BFH I R 41/70 vom 7. Juli 1971, BFH 103, 153, BStBl II 1971, 771) zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 EStG). - BFH, 23.03.1972 - I R 128/70
Doppelbesteuerungsabkommen - Zuteilung eines Steuerguts - Einkommenbesteuerung in …
Soweit die Steuerpflichtige sich auf die isolierende Betrachtungsweise beruft, übersieht sie, daß es sich hier um ein Rechtsinstitut im Rahmen der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger handelt (vgl. BFH-Urteile I R 140/66 vom 4. März 1970, BFH 98, 420, BStBl II 1970, 428, und I R 41/70 vom 7. Juli 1971, BFH 103, 153, BStBl II 1971, 771). - FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 244/98
Zur Besteuerung von Zinserträgen auf kanadischen
e) Gestützt wird diese Auffassung schließlich durch den Grundsatz der isolierenden Betrachtungsweise, der auch bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten ist (BFH-Urteile vom 4.3.1970 I R 140/66, BStBl II 1970, 428 ; vom 7.7.1971 I R 41/70, BStBl II 1971, 771 ;… Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Systematik, III Rdn. 127, IV Rdn. 5).
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