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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22, I ZB 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43549
BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22, I ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,43549)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2022 - I ZB 16/22, I ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,43549)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2022 - I ZB 16/22, I ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,43549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Organisationsverschulden des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Organisationsverschulden des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Organisationsverschulden des Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZB 22/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche Nachreichung eines …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Sie sind zwar statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO), insbesondere waren die gesondert ergangenen Beschlüsse des Berufungsgerichts über die Ablehnung der Wiedereinsetzung einerseits und die Verwerfung der Berufung andererseits gesondert anzufechten (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZB 22/19 und VI ZB 23/19, NJW-RR 2020, 309 [juris Rn. 5] mwN).

    Nach der zwischenzeitlich zu Recht erfolgten Ablehnung der Wiedereinsetzung ist für eine andere Entscheidung als die Verwerfung der Berufung kein Raum (vgl. BGH, NJW-RR 2020, 309 [Rn. 15]).

  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Denn nur dann kann eine ungestrichen gebliebene Frist bei der allabendlich vorzunehmenden Kontrolle des Fristenkalenders ihre Warnfunktion erfüllen, indem sie eindeutig erkennen lässt, dass zur Fristwahrung noch dringend etwas unternommen werden muss (BGH, Beschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 167/08, NJW-RR 2009, 937 [juris Rn. 15]).

    Hat der Rechtsanwalt mithin durch organisatorische Vorkehrungen nicht gewährleistet, dass eine Frist beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unverzüglich gestrichen wird, liegt es nahe, dass eine ungestrichene Frist im Rahmen der Büroorganisation nicht ernst genommen wird und die generell angeordneten Maßnahmen der Ausgangskontrolle ihren Zweck nicht (mehr) erfüllen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99, VersR 2000, 1563 [juris Rn. 6]; BGH, NJW-RR 2009, 937 [juris Rn. 18]).

  • BGH, 23.06.2022 - I ZB 76/21

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterführung des Names eines …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

  • BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21

    Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14]; Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18

    Anforderungen an eine Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Fehler von Büropersonal hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens trifft (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - I ZB 47/18, juris Rn. 9 mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 09.01.2020 - I ZB 41/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Eine solche zusätzliche Kontrolle ist schon deshalb notwendig, weil selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - I ZB 41/19, juris Rn. 9 bis 11 mwN).
  • BGH, 15.12.1999 - XII ZB 158/99

    Anforderungen an Darlegung und Glaubhaftmachung beim Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - I ZB 16/22
    Hat der Rechtsanwalt mithin durch organisatorische Vorkehrungen nicht gewährleistet, dass eine Frist beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unverzüglich gestrichen wird, liegt es nahe, dass eine ungestrichene Frist im Rahmen der Büroorganisation nicht ernst genommen wird und die generell angeordneten Maßnahmen der Ausgangskontrolle ihren Zweck nicht (mehr) erfüllen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - XII ZB 158/99, VersR 2000, 1563 [juris Rn. 6];… BGH, NJW-RR 2009, 937 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 18.04.2024 - I ZB 67/23

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VIII ZA 15/20, MDR 2021, 319 [juris Rn. 14];… Beschluss vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, WRP 2022, 599 [juris Rn. 9];… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - I ZB 76/21, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. November 2022 - I ZB 16/22 und I ZB 17/22, juris Rn. 13).

    Rn. 25 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Nr. 1820 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz auf den vorliegenden Sachverhalt der Versagung der Wiedereinsetzung bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist jedoch entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 1997 - IX ZB 47/97 und IX ZB 48/08, nicht veröffentlicht; Beschlüsse vom 19. März 2013 - VIII ZB 80/11 und VIII ZB 84/11, jeweils in juris; Beschlüsse vom 10. November 2022 - I ZB 16/22 und I ZB 17/22, juris).

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