Rechtsprechung
| BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach Beendigung eines Sozietätsvertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 1029 ZPO, § 1040 Abs 1 S 2 ZPO
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach Beendigung eines Sozietätsvertrags - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 2, § 1032 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und Auslegung einer Schiedsklausel bzgl. der Entscheidung durch das Schiedsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1040 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und Auslegung einer Schiedsklausel bzgl. der Entscheidung durch das Schiedsgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertrag gekündigt: Schiedsvereinbarung weiter wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Schiedsklausel - nach Kündigung des Vertrages
Verfahrensgang
- KG, 08.03.2018 - 12 Sch 3/18
- BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.05.2017 - I ZB 63/16
Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Rn. 12 bb) Ebenfalls ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsurkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZB 63/16, WM 2018, 817 Rn. 19).Der Schiedsklausel kann nicht entnommen werden, dass Streitigkeiten anlässlich der Beendigung der Sozietät von ihr nicht erfasst sein sollten; damit konnte der Text der Schiedsklausel insoweit auch keine Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit begründen (vgl. BGH, WM 2018, 817 Rn. 20).
- BGH, 09.08.2016 - I ZB 1/15
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
In einem solchen Fall führt die Unwirksamkeit oder Beendigung des Hauptvertrags nicht zur Unwirksamkeit oder Beendigung der darin enthaltenen Schiedsvereinbarung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - I ZB 1/15, SchiedsVZ 2017, 103 Rn. 17 mwN). - BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00
Umfang einer Schiedsvereinbarung
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Das Kammergericht ist vielmehr von dem zutreffenden Obersatz ausgegangen, eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, sei grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2001 - III ZR 281/00, NJW-RR 2002, 387 [juris Rn. 14] mwN;… Beschluss vom 1. August 2002 - III ZB 66/01, NJW-RR 2002, 1462, 1463 [juris Rn. 5];… MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1029 Rn. 110 mwN).
- BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
In der vertraglichen Regelung, mit der die Parteien dem Schiedsgerichtsverfahren nicht nur Streitigkeiten "aus dem Sozietätsvertrag" unterworfen haben, sondern auch solche, die sich "im Zusammenhang mit diesem Vertrag" ergeben, kommt der Wille der Parteien zum Ausdruck, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, SchiedsVZ 2017, 144 Rn. 17); das gilt erst recht für die hier rechtskundigen Parteien. - BGH, 01.08.2002 - III ZB 66/01
Geltung einer Schiedsvereinbarung bei Übertragung eines Kommanditanteils
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Das Kammergericht ist vielmehr von dem zutreffenden Obersatz ausgegangen, eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, sei grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Oktober 2001 - III ZR 281/00, NJW-RR 2002, 387 [juris Rn. 14] mwN; Beschluss vom 1. August 2002 - III ZB 66/01, NJW-RR 2002, 1462, 1463 [juris Rn. 5];… MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1029 Rn. 110 mwN). - BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
Willkürverbot; Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Ist eine Entscheidung derart unverständlich, dass sie sachlich schlechthin unhaltbar ist, so ist sie objektiv willkürlich (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2810 [juris Rn. 13]). - BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16
Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Danach kann eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wenn das Gericht bei der Auslegung eines Vertrags anerkannte Auslegungsgrundsätze in besonderem Maße außer Acht gelassen hat oder eine sich als notwendig aufdrängende Vertragsauslegung unterblieben ist und dies der Verständlichkeit der angefochtenen Entscheidung entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2016 - I ZB 2/16, juris Rn. 12 mwN). - OLG Hamburg, 21.12.2012 - 6 Sch 19/12
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung nach Kündigung des Hauptvertrages: Prinzip …
Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Das gilt erst recht, wenn die Parteien - wie hier - Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrags ausdrücklich in die Schiedsklausel einbezogen haben (vgl. OLG Hamburg, SchiedsVZ 2013, 180, 182;… Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 532).
- BayObLG, 22.10.2020 - 101 SchH 129/20
Streitigkeit über die Meldung der Mannschaft des 1. FC Schweinfurt 05 statt …
Rn. 70 Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst eine Vereinbarung, wonach "alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag oder über seine Gültigkeit" von einem Schiedsgericht entschieden werden sollen, auch Streitigkeiten anlässlich der Beendigung des Vertrags (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9 ff.).In der genannten vertraglichen Regelung kommt der Wille der Parteien zum Ausdruck, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 11).
- OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 26 SchH 1/18
Zur Frage der Beschränkung einer Schiedsklausel auf bestimmte Streitigkeiten
Wegen des durch die Präambel begründeten Zusammenhangs zwischen der Ergänzungsvereinbarung und dem Nomination Letter nebst Nebenvereinbarung begründet die Ergänzungsvereinbarung für sich genommen auch nicht die Vermutung ihrer (abschließenden) Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. hierzu BGH, WM 2018, 817; BGH, Beschluss vom 31.10.2018, Az.: I ZB 17/18, zitiert nach BeckRS).Eine solche Auslegung trägt auch dem höchstrichterlich bestätigten Auslegungsgrundsatz Rechnung, wonach eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, grundsätzlich weit auszulegen ist (vgl. zuletzt BGH; Beschluss vom 31.10.2018, Az.: I ZB 17/18, zitiert nach BeckRS m.w.N.).
- BayObLG, 05.06.2024 - 102 SchH 42/24
Schiedsklausel, Schiedsvereinbarungen, Hauptvertrag, Schiedsrichterliches …
Die Unwirksamkeit des Hauptvertrags führt regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit oder Beendigung der Schiedsklausel, selbst wenn sie im Vertrag selbst enthalten ist (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9).Die Anfechtung des Hauptvertrags lässt daher (wie die Kündigung, vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2012, 6 Sch 19/12, SchiedsVZ 2013, 180 [181]) die Wirksamkeit der Schiedsklausel unberührt, sofern diese nicht ausnahmsweise selbst mit einem Willensmangel behaftet ist (OLG München, Beschluss vom 29. März 2012, 34 SchH 12/11, SchiedsVZ 2012, 159 [161];… Voit in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 1040 Rn. 4; vgl. generell zur durch ein Gestaltungsrecht herbeigeführten Beendigung eines Vertrags: Wünschmann, EWiR 2019, 317).
Insbesondere eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, bedeutet im Zweifel, dass das Schiedsgericht auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden soll (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9).
- BayObLG, 21.01.2026 - 102 Sch 78/25
Schiedsgericht, Vertragsrecht, Deckungskauf, Nachfristsetzung, Schadensersatz, …
Die Unwirksamkeit des Hauptvertrags führt regelmäßig nicht zur Unwirksamkeit oder Beendigung der Schiedsklausel, auch wenn sie im Vertrag selbst enthalten ist und es sich bei der Klausel um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (…BGH, Beschl. 9. Januar 2025, I ZB 48/24, NJW 2025, 896 Rn. 29; Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9).Insbesondere eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, bedeutet im Zweifel, dass das Schiedsgericht auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden soll (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 9).
- BayObLG, 12.12.2023 - 102 SchH 114/23
Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens …
Zudem ist eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, grundsätzlich weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18, juris Rn. 11;… BayObLG NJW-RR 2023, 400 juris Rn. 67;… SchiedsVZ 2021, 240 [juris Rn. 48]). - BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20
Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von …
Rn. 44 Dass die Schiedsvereinbarung alle Rechtsstreitigkeiten "aus dem Vertrag" - ohne den Zusatz "oder im Zusammenhang mit dem Vertrag" (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018, I ZB 17/18 Rn. 9;… Beschluss vom 9. August 2016, I ZB 1/15, NJW 2017, 488 Rn. 17 m. w. N.;… Beschluss vom 11. Mai 2017, I ZB 63/16, WM 2018, 817 Rn. 21; Lachmann, SchiedsVZ 2003, 28 [29]) - dem Schiedsgericht zuweist, rechtfertigt im Hinblick auf die hier angekündigten Klageanträge keine andere Beurteilung. - OLG Köln, 18.12.2023 - 19 Sch 5/23 Bei Übertragung der Entscheidung über Ansprüche aus einem Vertrag hat das Schiedsgericht dementsprechend auch über die Gültigkeit des Vertrags und die sich nach etwaiger Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt ergebenden Ansprüche zu entscheiden (BGH…, Urteil vom 27.02.1970 - VII ZR 68/68, juris, Rn. 42;… Beschluss vom 09.08.2016 - I ZB 1/15, juris, Rn. 17; Beschluss vom 31.10.2018 - I ZB 17/18, juris, Rn. 9).
- BPatG, 14.07.2023 - 6 Ni 14/22 Rn. 90 Zwar ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, bedeutet, dass das Schiedsgericht auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden soll (vgl. BGH Beschl. v. 31.2018 - I ZB 17/18 Rdnr. 9, NJOZ 2020, 234).
- OLG Celle, 07.11.2022 - 9 W 87/22
Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer …
a) Bei der Auslegung einer Schiedsvereinbarung anhand von Wortlaut und Zweck sowie der Interessenlage der Parteien mag zwar im Zweifel davon auszugehen sein, dass eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, die also Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, grundsätzlich weit auszulegen ist (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - I ZB 17/18, juris Rn. 9 ff). - BPatG, 31.01.2024 - 8 Ni 25/23 Rn. 88 Zwar ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine Schiedsvereinbarung, wonach alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen, bedeutet, dass das Schiedsgericht auch über die Frage der Gültigkeit und des Bestehens des Vertrags und die bei Unwirksamkeit oder Beendigung des Vertrags bestehenden Ansprüche entscheiden soll (vgl. BGH Beschl. v. 31.2018 - I ZB 17/18 Rdnr. 9, NJOZ 2020, 234).
- KG, 01.06.2023 - 12 SchH 5/22
Durchführbarkeit eines sanktionsbezogenen Schiedsverfahrens; Auswirkungen der …
- BPatG, 15.03.2023 - 6 Ni 10/22
Patentnichtigkeitssache - "Bremssystem ohne Wegsimulator" - Zuständigkeitsfrage - …
- BPatG, 21.06.2023 - 6 Ni 13/22
- LG Hannover, 10.08.2022 - 23 O 77/22
- BPatG, 15.03.2023 - 6 Ni 10/229
- OLG Köln, 28.06.2023 - 19 SchH 7/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".