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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,4529
BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62 (https://dejure.org/1962,4529)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1962 - I ZB 23/62 (https://dejure.org/1962,4529)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1962 - I ZB 23/62 (https://dejure.org/1962,4529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 911
  • GRUR 1963, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Die Gewaltentrennung ist zwar auch im Grundgesetz nicht restlos durchgeführt (…Maunz/Dürig Art. 20 Rdn. 79 ff), aber doch gerade in bezug auf die rechtsprechende Gewalt durch Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 92, 97 GG besonders stark betont (BVerfGE 4, 331, 346/47; 10, 200, 216; vgl. auch BVerwGE 8, 350, 352) [BVerwG 13.06.1959 - I C 66/57] .

    Wesentlich ist hier, daß die Gerichte als besondere, von der Exekutive getrennte Institution gestaltet sind (BVerfGE 4, 331, 346).

    Es ist daher als eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung angesehen worden, wenn ein "Gericht" nach einem Gesetz grundsätzlich mit Verwaltungsbeamten besetzt ist, die daneben weiter in der Verwaltung tätig sind (BVerfGE 10, 200, 216/17 betreffend die baden-württembergischen Friedensgerichte), oder gar mit solchen - persönlich abhängigen - Beamten, die als weisungsgebundene Beamte die gleiche Materie bearbeiten, über die sie als unabhängige Richter entscheiden sollen (BVerfGE 4, 331, 347 betreffend die Beschwerdeausschüsse nach dem Soforthilfegesetz).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 21. Dezember 1962 (I ZB 27/62) mit eingehender Begründung dargelegt hat, müssen für die Auslegung der Worte "nicht mit Gründen versehen" in § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG die gleichen allgemeinen Grundsätze gelten, wie sie für die Auslegung derselben Worte in § 551 Nr. 7 ZPO entwickelt worden sind; eine grundsätzlich andere Auslegung dieser Worte in § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG läßt sich weder aus dem Zweck oder der Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch aus den Besonderheiten des patentgerichtlichen Verfahrens an sich oder aus der Erwägung rechtfertigen, daß es sich um ein Verfahren vor einem neu errichteten Gericht handelt.

    Nach der im Beschluß I ZB 27/62 im einzelnen geschilderten Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 551 Nr. 7 ZPO - in der entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde durchaus nicht eine Wandlung von einer großzügigeren zu einer engeren Auslegung festgestellt werden kann - ist eine Entscheidung unter anderem dann als "nicht mit Gründen versehen" zu betrachten, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, oder auch schon dann, wenn auf einzelne Ansprüche im Sinne der §§ 145, 322 ZPO oder auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 278 ZPO - sofern sie rechtlich erheblich sein können - überhaupt nicht eingegangen worden ist.

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Die Gewaltentrennung ist zwar auch im Grundgesetz nicht restlos durchgeführt (…Maunz/Dürig Art. 20 Rdn. 79 ff), aber doch gerade in bezug auf die rechtsprechende Gewalt durch Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 92, 97 GG besonders stark betont (BVerfGE 4, 331, 346/47; 10, 200, 216; vgl. auch BVerwGE 8, 350, 352) [BVerwG 13.06.1959 - I C 66/57] .

    Es ist daher als eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung angesehen worden, wenn ein "Gericht" nach einem Gesetz grundsätzlich mit Verwaltungsbeamten besetzt ist, die daneben weiter in der Verwaltung tätig sind (BVerfGE 10, 200, 216/17 betreffend die baden-württembergischen Friedensgerichte), oder gar mit solchen - persönlich abhängigen - Beamten, die als weisungsgebundene Beamte die gleiche Materie bearbeiten, über die sie als unabhängige Richter entscheiden sollen (BVerfGE 4, 331, 347 betreffend die Beschwerdeausschüsse nach dem Soforthilfegesetz).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Bevor die hier einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, dem Hauptanliegen der Rechtsbeschwerde entsprechend, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden können, ist im Wege der Auslegung aus Wortlaut und Sinnzusammenhang, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte, ihr Sinngehalt festzustellen (vgl. BVerfGE 1, 299, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] ; 8, 28, 33 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] /34).

    Es braucht daher nicht näher erörtert zu werden, ob angesichts der Tatsache, daß die hier einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach Wortlaut und Sinn eindeutig sind, für eine andere, "verfassungskonforme" Auslegung dieser Bestimmungen, wie sie die Rechtsbeschwerde fordert, überhaupt Raum wäre (vgl. BVerfGE 8, 28, 33 ff) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] , und ob eine solche andere Auslegung dem § 11 Abs. 7 des Sechsten Überleitungsgesetzes oder dem § 41 a Abs. 2 PatG oder beiden Vorschriften zuteil werden müßte.

  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Die Gewaltentrennung ist zwar auch im Grundgesetz nicht restlos durchgeführt (…Maunz/Dürig Art. 20 Rdn. 79 ff), aber doch gerade in bezug auf die rechtsprechende Gewalt durch Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 92, 97 GG besonders stark betont (BVerfGE 4, 331, 346/47; 10, 200, 216; vgl. auch BVerwGE 8, 350, 352) [BVerwG 13.06.1959 - I C 66/57] .

    So hat denn schließlich auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350) den früheren Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts mit der Begründung, daß es ihnen infolge ihrer engen organisatorischen Verklammerung im Deutschen Patentamt an der für ein "Gericht" zu fordernden institutionellen Trennung von der Exekutive gefehlt habe, den Gerichtscharakter abgesprochen.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Das zum Rechtsstaatsbegriff gehörende, in mehreren positiven Normen des Grundgesetzes verankerte Prinzip der Gewaltenteilung bedeutet eine Gewaltentrennung im Sinne einer Gewaltenhemmung (…Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 20 Rdn. 74, 78; BVerfGE 3, 225, 247 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] ; 5, 85, 199, 377) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] .
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Das zum Rechtsstaatsbegriff gehörende, in mehreren positiven Normen des Grundgesetzes verankerte Prinzip der Gewaltenteilung bedeutet eine Gewaltentrennung im Sinne einer Gewaltenhemmung (…Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 20 Rdn. 74, 78; BVerfGE 3, 225, 247 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] ; 5, 85, 199, 377) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] .
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Bevor die hier einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, dem Hauptanliegen der Rechtsbeschwerde entsprechend, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden können, ist im Wege der Auslegung aus Wortlaut und Sinnzusammenhang, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte, ihr Sinngehalt festzustellen (vgl. BVerfGE 1, 299, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] ; 8, 28, 33 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52] /34).
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Sofern ihre weitere Mitwirkung in den Beschwerdeverfahren, in denen sie schon beim Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts mitgewirkt hatten, überhaupt unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Gewaltentrennung betrachtet werden kann, würde sie daher nach alledem, weil sie nur eine von vornherein begrenzte Zahl von Überleitungsfällen betrifft, sachlich geboten ist und sich in einer der Sache nach gleichen Tätigkeit vollzieht, jedenfalls nicht den Kern des Prinzips der Gewaltenteilung berühren und deshalb auch nicht vom Grundgesetz her zu beanstanden sein, zumal wenn dabei noch berücksichtigt wird, daß das Überleitungsrecht des Sechsten Überleitungsgesetzes darauf abgestellt ist, das Verfahren in Patentsachen auch für die Überleitungsfälle im Rahmen des sachlich Vertretbaren so nahe wie möglich an den der Verfassung voll entsprechenden Zustand der Dauerregelungen des Patentgesetzes neuer Fassung heranzuführen (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt die Erwägungen in BVerfGE 4, 157, 168 ff) [BVerfG 04.05.1955 - 1 BvF 1/55] .
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62
    Es braucht daher ferner auch nicht näher erörtert zu werden, welche konkrete Regelung des Sechsten Überleitungsgesetzes oder des Patentgesetzes für den Fall, daß sie nicht "verfassungskonform" ausgelegt werden könnte, für verfassungswidrig zu halten und nach Art. 100 GG der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu unterbreiten wäre, oder ob nicht vielmehr, wie sich aus den Ausführungen zu 1 a und b ergibt, die von der Rechtsbeschwerde behauptete Verfassungswidrigkeit nur darin liegen würde, daß das Sechste Überleitungsgesetz und das Patentgesetz eine Vorschrift des von der Rechtsbeschwerde gewünschten Inhalts nicht enthalten (vgl. zu einer solchen Rechtslage und den Folgerungen daraus BVerfGE 9, 338, 342) [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57] .
  • BGH, 26.10.1962 - I ZB 18/61

    Kunststoff-Tablett

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Wie der erste Zivilsenat in dem Beschluß vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]) - und in dem Beschluß vom gleichen Tage in der Sache I ZB 23/62 - Radgehäuse - ausgeführt hat, sind für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze anwendbar.

    Zu dem Komplex, der in den Gründen einer Entscheidung über die Schutzfähigkeit eines technischen Schutzrechtes den Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozeß vergleichbar nicht vollkommen übergangen werden darf, wird in der Regel die Frage der Erfindungshöhe zu rechnen sein (vgl. den Beschluß des Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 23/62 - Radgehäuse).

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

    Sie werden in diesen Fällen, wie es der Erste Zivilsenat im Beschluß I ZB 23/62 vom 21. Dezember 1962 - Radgehäuse - (GRUR 1963, 593, 595 bei III 1 b) bb)) ausgedrückt hat, gewissermaßen als eine höhere Instanz gegenüber den früheren Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts tätig.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Zu dem Komplex, der in den Gründen einer Entscheidung über die Erteilung eines Patentes den selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozeß vergleichbar nicht vollkommen übergangen werden darf, wird in der Regel die Frage der Erfindungshöhe zu rechnen sein (vgl. den Beschluß des Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 23/62 - Radgehäuse S. 26 und b).
  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZB 4/64

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich für die Vorschrift des § 41 Nr. 6 ZPO eindeutig aus ihrem Wortlaut und ist für die Vorschrift des § 41 a Abs. 2 Nr. 1 PatG bereits in dem Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZB 23/62 vom 21. Dezember 1962 - "Radgehäuse" - (GRUR 1963, S. 593 ff bei III 1 a), S. 594/95) des näheren dargelegt worden.
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 22/64

    Rechtsmittel

    Übrigens läßt sich, wie der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1962 (Az. I ZB 23/62 S. 25 - Radgehäuse, in GRUR 1963, 593 insoweit nicht abgedruckt) im Hinblick auf ähnliches Vorbringen der dortigen Rechtsbeschwerdeführerin festgestellt hat, in der Rechtsprechung des Reichsgerichtes zu § 551 Nr. 7 ZPO eine Wendung von einer großzügigeren zu einer engeren Auslegung nicht feststellen.
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